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   ArbG Solingen, 03.11.2016 - 3 Ca 1177/16 lev   

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https://dejure.org/2016,38578
ArbG Solingen, 03.11.2016 - 3 Ca 1177/16 lev (https://dejure.org/2016,38578)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 03.11.2016 - 3 Ca 1177/16 lev (https://dejure.org/2016,38578)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 03. November 2016 - 3 Ca 1177/16 lev (https://dejure.org/2016,38578)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Aufhebungsvertrag, Anfechtung, Schriftform, Vertretung, Haustürgeschäft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages durch einen Vertreter mit einem Zusatz wie "i.V." für das Vertretungsverhältnis; Abschluss eines Aufhebungsvertrages in den Betriebsräumen des Arbeitgebers als Haustürgeschäft; Angemessenheitskontrolle der Beendigungsvereinbarung ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus ArbG Solingen, 03.11.2016 - 3 Ca 1177/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG ist die Drohung mit einer außerordentlichen Kündigung dann widerrechtlich, wenn ein verständiger Arbeitgeber eine solche Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte ((BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06).

    Unterzeichnet für eine Vertragspartei ein Vertreter die Erklärung, so muss das Vertretungsverhältnis in der Urkunde zum Ausdruck kommen, was insbesondere durch einen entsprechenden Zusatz bei der Unterschrift erfolgen kann (vgl. BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06).

    Die gesetzliche Schriftform ist gewahrt, wenn der so ermittelte rechtsgeschäftliche Vertretungswille in der Urkunde, wenn auch nur unvollkommen, Ausdruck gefunden hat (BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06).

  • BGH, 19.09.2007 - XII ZR 121/05

    Unterzeichnung eines Mietvertrages durch den Vertreter einer GmbH

    Auszug aus ArbG Solingen, 03.11.2016 - 3 Ca 1177/16
    Der Zusatz "i.V." ist nicht erforderlich, wenn offensichtlich ist, dass der Unterzeichnende nicht im eigenen Namen handelt (BGH, 19.09.2007 - XII ZR 121/05).

    Ausreichend kann etwa sein, wenn der Unterzeichnende, der im Vertrag nicht als Vertragspartei aufgeführt wird, im Namen derjenigen Partei unterzeichnet, die im Vertrag als Partei bezeichnet wird (BGH 19.09.2007 - XII ZR 121/05).

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Solingen, 03.11.2016 - 3 Ca 1177/16
    Das BAG hat bereits zur alten Fassung des § 312 BGB entschieden, dass der Aufhebungsvertrag kein Haustürgeschäft im Sinne dieser Vorschrift ist (BAG 27.11.2003 - 2 AZR 135/03).
  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14

    Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay

    Auszug aus ArbG Solingen, 03.11.2016 - 3 Ca 1177/16
    Dementsprechend ist die Beendigungsvereinbarung in einem Aufhebungsvertrag als solche nicht der Angemessenheitskontrolle unterworfen (vgl. etwa BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14).
  • LAG Hessen, 04.03.2013 - 17 Sa 633/12

    Aufhebungsvertrag - Schriftform - Gesamtvertreter

    Auszug aus ArbG Solingen, 03.11.2016 - 3 Ca 1177/16
    Das Vertretungsverhältnis kann daher nicht nur durch einen entsprechenden Zusatz bei der Unterschrift, sondern auch durch sonstige Umstände und dem Vertragsinhalt nach zum Ausdruck kommen (vgl. etwa LAG Hessen, 04.03.2013 - 17 Sa 633/12).
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