Rechtsprechung
| LG Köln, 21.07.2016 - 24 O 88/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung einer Rechtsschutzversicherung zur Übernahme des bedingungsgemäßen Versicherungsschutzes für die außergerichtliche und gerichtliche Interessenwahrnehmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.07.2016 - 24 O 88/16
- OLG Köln - 9 U 158/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines …
Auszug aus LG Köln, 21.07.2016 - 24 O 88/16
Von einem Streitwert des Hauptsacheverfahrens von 239.543,10 EUR ausgehend (Summe der Zins- und Tilgungsleistungen zzgl. Nennwert der Grundpfandrechte - BGH, Beschluss vom 12.01.2016, XI ZR 366/15) fallen für die vorgerichtliche Interessenwahrnehmung und die erste Instanz Kosten von 21.531,44 EUR an (vgl. Anlage K14, Bl. 95 GA). - BGH, 19.11.2008 - IV ZR 305/07
Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers bei vom Versicherungsnehmer …
Auszug aus LG Köln, 21.07.2016 - 24 O 88/16
In ständiger Rechtsprechung nimmt der Bundesgerichtshof an, nach dem Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers sei diese Definition so zu verstehen, dass das Vorbringen des Versicherungsnehmers (erstens) einen objektiven Tatsachenkern - im Gegensatz zu einem bloßen Werturteil - enthält, mit dem er (zweitens) den Vorwurf eines Rechtsverstoßes verbindet, der den Keim für eine rechtliche Auseinandersetzung enthält, und worauf er (drittens) seine Interessenverfolgung stützt (siehe nur BGH, Urt. v. 19.11.2008, IV ZR 305/07). - BGH, 24.04.2013 - IV ZR 23/12
Deckungsprozess gegen die Rechtsschutzversicherung: Festlegung des …
Auszug aus LG Köln, 21.07.2016 - 24 O 88/16
Speziell für den Fall des Widerrufs eines Verbrauchervertrags soll es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht auf die fehlerhafte Belehrung ankommen, sondern auf die Weigerung des Unternehmens, sich auf die Rückabwicklung einzulassen (BGH, Beschl. v. 17.10.2007, IV ZR 37/07; Urt. v. 24.04.2013 - IV ZR 23/12). - BGH, 17.10.2007 - IV ZR 37/07
Anwendbarkeit der Baufinanzierungsklausel auf Beteiligungen an Immobilienfonds
Auszug aus LG Köln, 21.07.2016 - 24 O 88/16
Speziell für den Fall des Widerrufs eines Verbrauchervertrags soll es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht auf die fehlerhafte Belehrung ankommen, sondern auf die Weigerung des Unternehmens, sich auf die Rückabwicklung einzulassen (BGH, Beschl. v. 17.10.2007, IV ZR 37/07;… Urt. v. 24.04.2013 - IV ZR 23/12).
- LG Saarbrücken, 28.06.2018 - 14 O 173/17
Leistungsausschluss in der Rechtsschutzversicherung: Wirksamkeit einer …
Es wird sich ihm insbesondere erschließen, dass nach den hiesigen Regelungen im Falle des Widerrufs eines Darlehensvertrags wegen mangelhafter Widerrufsbelehrung zwei Versicherungsfälle gegeben sein können und für die Frage des Versicherungsschutzes auf den zeitlich ersten abzustellen ist (andere Ansicht LG Köln, Urt. v. 21.07.2016, Az.: 24 O 88/16).Nach diesen Maßstäben kann hier von einem Überraschungseffekt der Klausel nicht ausgegangen werden (…so auch LG Frankenthal, Urt. v. 25.08.2016, Az.: 3 O 162/16;… LG Halle, Urt. v. 26.07.2017, Az.: 1 S 51/17; andere Ansicht LG Köln, Urt. v. 21.07.2016, Az.: 24 O 88/16; Süss, r+s 2017, 65, 68).
Die Argumentation, der durchschnittliche Versicherungsnehmer solle nach der Lektüre von Nr. 2.9 keine Veranlassung mehr auch die Nr. 2.10 zu lesen, erschließt sich vor diesem Hintergrund nicht, ebenso wenig wie diejenige, dass in Nr. 2.10 das allgemeine Verständnis des Versicherungsfalls an einer thematisch nicht einschlägigen Stelle in Frage gestellt würde (so aber jeweils LG Köln, Urt. v. 21.07.2016, Az.: 24 O 88/16, Rn. 29 (juris)).
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