Rechtsprechung
| LG Stuttgart, 19.02.2016 - 12 O 84/15 |
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 19.02.2016 - 12 O 84/15
- OLG Stuttgart, 22.11.2016 - 6 U 48/16
- BGH, 03.07.2018 - XI ZR 736/16
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 22.11.2016 - 6 U 48/16
Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Belehrungsfehler bei Veränderung des …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19.02.2016, Az. 12 O 84/15, insoweit aufgehoben und die Klage abgewiesen, als die Beklagte in Ziff. 2 des Urteils zur Zahlung von 737, 30 EUR an die Kläger verurteilt worden ist.Ziff. 1 des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 19.02.2016, Az. 12 O 84/15, wird zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.
Im Übrigen werden die Berufungen der Parteien gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19.02.2016, Az. 12 O 84/15, zurückgewiesen.
Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 19.02.2016, Az. 12 O 84/15, im Kostenpunkt haben die Kläger von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz 78% und die Beklagte 22% zu tragen.
Rn. 31 Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19.02.2016 mit dem Aktenzeichen 12 O 84/15 abgeändert und die Klage abgewiesen.
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