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Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 28.09.2016 - 23 O 78/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,53174
LG Darmstadt, 28.09.2016 - 23 O 78/15 (https://dejure.org/2016,53174)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 28.09.2016 - 23 O 78/15 (https://dejure.org/2016,53174)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 28. September 2016 - 23 O 78/15 (https://dejure.org/2016,53174)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 11.11.2015 - 14 U 2439/14

    Widerrufsbelehrung, Prozentpunkt, InfoV, Höhe der Forderung, …

    Auszug aus LG Darmstadt, 28.09.2016 - 23 O 78/15
    In diesem Fall entspricht es einer wirtschaftlich ausgewogenen Betrachtungsweise, wenn nicht zum Nachteil der Bank eine Nutzungsziehung in Höhe des allgemeinen gesetzlichen Verzugszinses von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, sondern lediglich in Höhe von 2, 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz widerleglich vermutet wird, da die Bank ihrerseits in einem solchen Fall bei Kündigung des Kredits wegen Zahlungsverzugs vom Kunden nur einen Verzugszins nach in der letztgenannten Höhe als abstrakt berechneten Verzugsschaden verlangen dürfte (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 11.11.2015 - 14 U 2439/14 - zitiert nach beck-online).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 19 U 26/11

    Schutzwirkung der BGB-InfoV im Hinblick auf die Anforderungen an eine …

    Auszug aus LG Darmstadt, 28.09.2016 - 23 O 78/15
    Das gilt unabhängig vom konkreten Umfang der von ihm vorgenommenen inhaltlichen Änderungen, da sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lässt, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 8.02.2012, 19 U 26/11 - zitiert nach beck-online).
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