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| LG Frankenthal, 04.08.2016 - 7 O 434/15 |
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- OLG München, 21.05.2015 - 17 U 334/15
Verbraucherdarlehensvertrag, Deutlichkeitsgebot, Pflichtangaben
Auszug aus LG Frankenthal, 04.08.2016 - 7 O 434/15
Damit ist für ihn nicht klar, wann die Frist zum Widerruf der Vertragserklärung an- und damit die 14-tägige Widerrufsfrist abläuft (vgl. OLG München, Urteil vom 21.05.2015 - 17 U 334/15). - BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11
Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei …
Auszug aus LG Frankenthal, 04.08.2016 - 7 O 434/15
Auf die Fiktionswirkung könnte sich die Beklagte nur berufen, wenn der Darlehensvertrag eine Widerrufsbelehrung in hervorgehobener und deutlich gestalteter Form enthalten hätte, die dem Muster in Anlage 6 zum EGBGB a.F. entspräche (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 83/11). - BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02
Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des …
Auszug aus LG Frankenthal, 04.08.2016 - 7 O 434/15
Die Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat (Zeitmoment), obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde und die verspätete Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (Umstandsmoment) (BGH, Urteil vom 18.10.2004 - II ZR 352/02).
- OLG Stuttgart, 06.10.2015 - 6 U 148/14
Verbraucherkreditvertrag zur Grundstückskauffinanzierung im Altfall: Umfang der …
Auszug aus LG Frankenthal, 04.08.2016 - 7 O 434/15
Soweit der Gesetzgeber das Widerrufsrecht zeitlich unbefristet einräumt, verstößt der Verbraucher deshalb nicht gegen Treu und Glauben, wenn er aus solchen, überdies nicht sachfremden Erwägungen den Vertrag auch nach längerer Zeit widerruft (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 06.10.2015 - 6 U 148/14; OLG Frankfurt, Urteil vom 26.8.2015 - 17 U 202/14; a.A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.8.2015 - 3 U 31/15). - OLG Frankfurt, 26.08.2015 - 17 U 202/14
Verwirkung der Ausübung des Widerrufsrechts
Auszug aus LG Frankenthal, 04.08.2016 - 7 O 434/15
Soweit der Gesetzgeber das Widerrufsrecht zeitlich unbefristet einräumt, verstößt der Verbraucher deshalb nicht gegen Treu und Glauben, wenn er aus solchen, überdies nicht sachfremden Erwägungen den Vertrag auch nach längerer Zeit widerruft (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 06.10.2015 - 6 U 148/14; OLG Frankfurt, Urteil vom 26.8.2015 - 17 U 202/14; a.A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.8.2015 - 3 U 31/15). - OLG Frankfurt, 18.08.2015 - 3 U 31/15
Widerruf nach § 355 BGB als unzulässige Rechtsausübung
Auszug aus LG Frankenthal, 04.08.2016 - 7 O 434/15
Soweit der Gesetzgeber das Widerrufsrecht zeitlich unbefristet einräumt, verstößt der Verbraucher deshalb nicht gegen Treu und Glauben, wenn er aus solchen, überdies nicht sachfremden Erwägungen den Vertrag auch nach längerer Zeit widerruft (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 06.10.2015 - 6 U 148/14; OLG Frankfurt, Urteil vom 26.8.2015 - 17 U 202/14; a.A. OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.8.2015 - 3 U 31/15).
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