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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.03.2016 - 32 Sa 11/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5642
OLG Hamm, 21.03.2016 - 32 Sa 11/16 (https://dejure.org/2016,5642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.03.2016 - 32 Sa 11/16 (https://dejure.org/2016,5642)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. März 2016 - 32 Sa 11/16 (https://dejure.org/2016,5642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 36 I Nr. 3 ZPO
    Gerichtsstandbestimmung, möglicher gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 36 I Nr. 3
    Zulässigkeit einer Gerichtsstandsbestimmung bei verschiedenen allgemeinen Gerichtsständen mehrerer als Streitgenossen in Anspruch genommener Beklagter bei Vorliegen eines besonderen gemeinschaftlichen Gerichtsstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2016 - 32 Sa 11/16
    Rn. 11 Der Zuständigkeitsbestimmung steht nicht entgegen, dass der Rechtsstreit bereits rechtshängig ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10, juris Rn. 6f.; Senat…, Beschluss vom 22.10.2012 - 32 SA 42/12, juris Rn. 14f.;… Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Auflage 2016, § 36 ZPO Rn. 16).

    Das ist nicht mehr der Fall, wenn aufgrund des Prozessstands die Bestimmung eines anderen als des angerufenen Gerichts aus Gründen der Prozessökonomie praktisch ausscheidet und damit dem übergeordneten Gericht im Ergebnis keine Wahlmöglichkeit bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bleibt (…Vollkommer in: Zöller, a.a.O., § 36 ZPO Rn. 15;… Heinrich in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Auflage 2015, § 36 ZPO Rn. 21) oder wenn der Kläger die Beklagten an ihren allgemeinen Gerichtsständen bereits einzeln verklagt hat (BGH, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10, juris Rn. 8; BGH…, Beschluss vom 17.09.2013 - X ARZ 423/13, juris Rn. 7).

  • BGH, 17.09.2013 - X ARZ 423/13

    Bestimmung des zuständigen Prozessgerichts nach vorausgegangenem Mahnverfahren …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2016 - 32 Sa 11/16
    Das ist nicht mehr der Fall, wenn aufgrund des Prozessstands die Bestimmung eines anderen als des angerufenen Gerichts aus Gründen der Prozessökonomie praktisch ausscheidet und damit dem übergeordneten Gericht im Ergebnis keine Wahlmöglichkeit bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bleibt (…Vollkommer in: Zöller, a.a.O., § 36 ZPO Rn. 15;… Heinrich in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Auflage 2015, § 36 ZPO Rn. 21) oder wenn der Kläger die Beklagten an ihren allgemeinen Gerichtsständen bereits einzeln verklagt hat (BGH…, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 17.09.2013 - X ARZ 423/13, juris Rn. 7).
  • BGH, 07.02.2007 - X ARZ 423/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2016 - 32 Sa 11/16
    Rn. 19 Die Bestimmung des zuständigen Gerichts hat nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten und unter Berücksichtigung der Prozesswirtschaftlichkeit zu erfolgen (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 07.02.2007 - X ARZ 423/06, juris Rn. 14;… Vollkommer in: Zöller, a.a.O., § 36 ZPO Rn. 18 m.w.N.).
  • LG Wiesbaden, 18.12.2014 - 9 O 95/14

    Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen - Kein Erfolg für die Bank

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2016 - 32 Sa 11/16
    Damit sind sowohl eine Anhörung der Klägerin und des Beklagten zu 1) wie auch eine Beweisaufnahme - zu der vorrangig Zeugen aus dem C Bereich in Betracht kommen - dort wirtschaftlicher durchzuführen als in B. Das Landgericht C ist zudem mit einem parallelen Verfahren (9 O 95/14) befasst.
  • OLG Naumburg, 31.01.2014 - 1 AR 30/13

    Zuständigkeitsbestimmung: Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts; Klage …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2016 - 32 Sa 11/16
    Eine Gerichtsstandsbestimmung ist bei verschiedenen allgemeinen Gerichtsständen mehrerer als Streitgenossen in Anspruch genommener Beklagter auch bei Vorliegen eines gemeinsamen Gerichtsstands möglich, wenn das angerufene Gericht des möglichen gemeinsamen Gerichtsstands seine Zuständigkeit selbst ernsthaft in Frage gestellt hat (st. Rspr., z.B. OLG Naumburg, Beschluss vom 31.1.2014 - 1 AR 30/13, NJW-RR 2014, 957, beck-online;… Vollkommer in: Zöller, a.a.O., § 36 ZPO Rn. 15;… Heinrich in: Musielak, a.a.O., § 36 ZPO Rn. 18, beck-online, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 22.10.2012 - 32 Sa 42/12

    Zuständigkeitsbestimmung, Mahnverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 21.03.2016 - 32 Sa 11/16
    Rn. 11 Der Zuständigkeitsbestimmung steht nicht entgegen, dass der Rechtsstreit bereits rechtshängig ist (st. Rspr., z.B. BGH…, Beschluss vom 23.02.2011 - X ARZ 388/10, juris Rn. 6f.; Senat, Beschluss vom 22.10.2012 - 32 SA 42/12, juris Rn. 14f.;… Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Auflage 2016, § 36 ZPO Rn. 16).
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