Rechtsprechung
| LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2017 - 2 Ta 655/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Prozesskostenhilfe - Zeugnisanspruch
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 114 ZPO, § 109 GeWO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versagung der Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung des Zeugnisanspruchs bei unterlassener außergerichtlicher Mahnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abmahnung vor Geltendmachung eines Zeugniserteilungsanspruchs erforderlich
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versagung der Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung des Zeugnisanspruchs bei unterlassener außergerichtlicher Mahnung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 24.04.2017 - 41 Ca 1573/17
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2017 - 2 Ta 655/17
Papierfundstellen
- NJ 2017, 392
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2014 - 10 Ta 414/14
Kein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Zusenden des Arbeitszeugnisses - …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2017 - 2 Ta 655/17
Hinsichtlich der gerichtlichen Geltendmachung eines Zeugniserteilungsanspruchs kann danach verlangt werden, dass der Unbemittelte vor Klageerhebung die Erteilung eines Zeugnisses erfolglos außergerichtlich angemahnt hat (im Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2014 - 10 Ta 414/14 ).Das Arbeitsgericht hat der sofortigen Beschwerde unter Hinweis auf die Rechtsprechung des LAG Berlin-Brandenburg ( Beschluss vom 13.03.2014 - 10 Ta 414/14 - zitiert nach juris ) nicht abgeholfen.
Hinsichtlich der gerichtlichen Geltendmachung eines Zeugniserteilungsanspruchs kann danach verlangt werden, dass der Unbemittelte vor Klageerhebung die Erteilung eines Zeugnisses erfolglos außergerichtlich angemahnt hat ( vgl. zutreffend LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.03.2014, a.a.O. ).
- BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den engen Grenzen zulässiger Beweisantizipation …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2017 - 2 Ta 655/17
Rn. 4 Von demjenigen, der für die Kosten einer Klage Prozesskostenhilfe begehrt, kann verlangt werden, dass dieser seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt ( vergleiche BVerfG, Beschluss vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13 - zitiert nach juris ).
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