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   ArbG Köln, 28.08.2017 - 20 Ca 7940/16   

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ArbG Köln, 28.08.2017 - 20 Ca 7940/16 (https://dejure.org/2017,31238)
ArbG Köln, Entscheidung vom 28.08.2017 - 20 Ca 7940/16 (https://dejure.org/2017,31238)
ArbG Köln, Entscheidung vom 28. August 2017 - 20 Ca 7940/16 (https://dejure.org/2017,31238)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte; Ausübung eines arbeitsvertraglichen Rechts durch den Arbeitgeber mit der Abmahnung (Rügefunktion); Vollständige und wahrheitsgemäße Widerspiegelung des zwischen den Parteien bestehenden ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abmahnung wegen Streaming eines Fussballspiels während der Arbeitszeit

  • rabüro.de

    Kein Fußballschauen während der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kein Fußballschauen während der Arbeitszeit

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    30 Sekunden Fußball schauen während der Arbeitszeit: Abmahnung zulässig

  • IWW (Kurzinformation)

    Mangelnde Arbeitsleistung - Wer Fußball während der Arbeitszeit schaut, darf abgemahnt werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Fußballschauen während der Arbeitszeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Fußballschauen während der Arbeitszeit

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen 30 Sekunden Fußballschauens während der Arbeitszeit

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen 30 Sekunden Fußball schauen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Fußballschauen während der Arbeitszeit rechtfertigt Abmahnung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    30 Sekunden Fußball bei der Arbeit geschaut - Abmahnung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer die während der Arbeitszeit (auch nur kurz) Fußballschauen riskieren eine Abmahnung

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    30 Sekunden Fußball schauen - Abmahnung zulässig?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Rote Karte fürs Fußballschauen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Fußballschauen während der Arbeitszeit ist verboten

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Fußballschauen während der Arbeitszeit ist Pflichtverletzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässige Abmahnung wegen Fussballschauens während der Arbeitszeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 70
  • NZA-RR 2018, 18
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Auszug aus ArbG Köln, 28.08.2017 - 20 Ca 7940/16
    Der Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAG, Urteil vom 02.11.2016 - 10 AZR 596/16, juris, Rn. 10; BAG, Urteil vom 19.07.2012 - 2 AZR 782/11, juris, Rn. 13).

                  Im Einzelfall kann der Arbeitnehmer die Entfernung einer inhaltlich zutreffenden Abmahnung verlangen, wenn die weitere Aufbewahrung der Abmahnung zu unzumutbaren beruflichen Nachteilen für den Arbeitnehmer führen könnte, obwohl der Abmahnungssachverhalt für das Arbeitsverhältnis rechtlich bedeutungslos geworden ist (BAG, Urteil vom 19.07.2012 - 2 AZR 782/11, juris, Rn. 18).

    Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber kein berechtigtes Interesse an der Dokumentation der gerügten Pflichtverletzung mehr hat (BAG, Urteil vom 19.07.2012 - 2 AZR 782/11, juris, Rn. 18).

    Hierbei sind Entscheidungsspielräume des Arbeitgebers, etwa über Versetzungen, Beförderungen oder eine Führungs- und Leistungsbeurteilung des Arbeitnehmers in einem Zeugnis, zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 19.07.2012 - 2 AZR 782/11, juris, Rn. 21; vgl. ferner LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.01.2016 - 6 Sa 352/14, juris, Rn. 47).

    Jedoch kann ein hinreichend lange zurückliegender, nicht schwerwiegender und durch beanstandungsfreies Verhalten faktisch überholter Pflichtverstoß seine Bedeutung gänzlich verlieren (BAG, Urteil vom 19.07.2012 - 2 AZR 782/11, juris, Rn. 32).

  • BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91

    Abmahnung - Gewerkschaftswerbung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus ArbG Köln, 28.08.2017 - 20 Ca 7940/16
    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist die Ausübung eines Rechts unzulässig, wenn sie der Gegenseite unverhältnismäßig große Nachteile zufügt und andere, weniger schwerwiegende Maßnahmen möglich gewesen wären, die den Interessen des Berechtigten ebenso gut Rechnung getragen hätten oder ihm zumindest zumutbar gewesen wären (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.11.2013 - 6 Sa 306/13, juris, Rn. 64; BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 5 AZR 74/91, juris, Rn. 15).

    Es muss dem Arbeitgeber überlassen bleiben, ob er aus Beweisgründen den Ausspruch einer schriftlichen Abmahnung für erforderlich hält (LAG Köln, Urteil vom 20.09.2016 - 12 Sa 381/16, juris, Ls., Rn. 62; BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 5 AZR 74/91, juris, Rn. 16; LAG Köln, Urteil vom 18.11.2011 - 4 Sa 711/11, juris, Rn. 24 f).

    Denn damit würde der Arbeitgeber zwangsläufig zu erkennen geben, er nehme an der Verletzung der Vertragspflichten keinen Anstoß (BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 5 AZR 74/91, juris, Rn. 16; LAG Köln, Urteil vom 18.11.2011 - 4 Sa 711/11, juris, Rn. 24).

    Dem Arbeitgeber ist ferner zuzubilligen, gegenüber anderen Mitarbeitern durch eine Abmahnung deutlich zu machen, dass er es nicht hinnimmt, wenn die Arbeitnehmer während der Arbeitszeit beschäftigungsfremden Tätigkeiten nachgehen (BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 5 AZR 74/91, juris, Rn. 16).

    Weiterhin ist der Arbeitgeber nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sogar gehalten, auf eine Pflichtverletzung hinzuweisen, wenn er später Konsequenzen aus einer gleichartigen Pflichtverletzung ziehen möchte (LAG Köln, Urteil vom 18.11.2011 - 4 Sa 711/11, juris, Rn. 25; BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 5 AZR 74/91, juris, Rn. 16).

  • LAG Köln, 18.11.2011 - 4 Sa 711/11

    Abmahnung geringfügiger Pflichtverstöße; unbegründete Leistungsklage auf

    Auszug aus ArbG Köln, 28.08.2017 - 20 Ca 7940/16
                  Ein Verschulden des Arbeitnehmers ist keine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer erteilten Abmahnung (LAG Köln, Urteil vom 08.08.1997 - 11 Sa 656/97, juris, Ls., Rn. 13; vgl. ferner LAG Köln, Urteil vom 18.11.2011 - 4 Sa 711/11, juris, Rn. 20).

    Es muss dem Arbeitgeber überlassen bleiben, ob er aus Beweisgründen den Ausspruch einer schriftlichen Abmahnung für erforderlich hält (LAG Köln, Urteil vom 20.09.2016 - 12 Sa 381/16, juris, Ls., Rn. 62; BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 5 AZR 74/91, juris, Rn. 16; LAG Köln, Urteil vom 18.11.2011 - 4 Sa 711/11, juris, Rn. 24 f).

    Eine Abmahnung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes insbesondere nicht allein deswegen unzulässig, weil der Arbeitgeber auch über den erhobenen Vorwurf hinwegsehen könnte (vgl. BAG, Urteil vom 31.08.1994 - 7 AZR 893/93, juris, Rn. 36; BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 5 AZR 74/91, juris, Rn. 16; LAG Köln, Urteil vom 18.11.2011 - 4 Sa 711/11, juris, Rn. 24; vgl. insbesondere auch LAG Köln, Urteil vom 20.09.2016 - 12 Sa 381/16, juris, Ls., Rn. 58).

    Denn damit würde der Arbeitgeber zwangsläufig zu erkennen geben, er nehme an der Verletzung der Vertragspflichten keinen Anstoß (BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 5 AZR 74/91, juris, Rn. 16; LAG Köln, Urteil vom 18.11.2011 - 4 Sa 711/11, juris, Rn. 24).

  • LAG Köln, 08.08.1997 - 11 Sa 656/97

    Abmahnung; Verschulden; richtige Tatsachenbehauptung

    Auszug aus ArbG Köln, 28.08.2017 - 20 Ca 7940/16
    Daher kann der Arbeitnehmer nur im Ausnahmefall die Entfernung solcher Dokumente verlangen, die auf einer richtigen Sachverhaltsdarstellung beruhen (LAG Köln, Urteil vom 08.08.1997 - 11 Sa 656/97, juris, Ls.).

                  Ein Verschulden des Arbeitnehmers ist keine Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer erteilten Abmahnung (LAG Köln, Urteil vom 08.08.1997 - 11 Sa 656/97, juris, Ls., Rn. 13; vgl. ferner LAG Köln, Urteil vom 18.11.2011 - 4 Sa 711/11, juris, Rn. 20).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.01.2016 - 6 Sa 352/14

    Abmahnung

    Auszug aus ArbG Köln, 28.08.2017 - 20 Ca 7940/16
    Hierbei sind Entscheidungsspielräume des Arbeitgebers, etwa über Versetzungen, Beförderungen oder eine Führungs- und Leistungsbeurteilung des Arbeitnehmers in einem Zeugnis, zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 19.07.2012 - 2 AZR 782/11, juris, Rn. 21; vgl. ferner LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.01.2016 - 6 Sa 352/14, juris, Rn. 47).
  • LAG Köln, 20.09.2016 - 12 Sa 381/16

    Abmahnung; Ermahnung; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus ArbG Köln, 28.08.2017 - 20 Ca 7940/16
    Mithin ist die Abmahnung selbst bereits Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. hierzu LAG Köln, Urteil vom 20.09.2016 - 12 Sa 381/16, juris, Rn. 59).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus ArbG Köln, 28.08.2017 - 20 Ca 7940/16
    Dabei hat sich das Gericht mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit zu begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig ausschließen zu müssen (BAG, Urteil vom 16.07.2015 - 2 AZR 85/15, juris, Rn. 73).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 6 Sa 306/13

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Klagemöglichkeiten bei der

    Auszug aus ArbG Köln, 28.08.2017 - 20 Ca 7940/16
    Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist die Ausübung eines Rechts unzulässig, wenn sie der Gegenseite unverhältnismäßig große Nachteile zufügt und andere, weniger schwerwiegende Maßnahmen möglich gewesen wären, die den Interessen des Berechtigten ebenso gut Rechnung getragen hätten oder ihm zumindest zumutbar gewesen wären (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.11.2013 - 6 Sa 306/13, juris, Rn. 64; BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 5 AZR 74/91, juris, Rn. 15).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.05.2014 - 2 Sa 17/14

    Abmahnung, Entfernung aus der Personalakte, Pflichtverletzung,

    Auszug aus ArbG Köln, 28.08.2017 - 20 Ca 7940/16
    Damit ist der Arbeitgeber schon aus Gründen der Rechtsklarheit - abgesehen von Extremfällen des Rechtsmissbrauchs - berechtigt, auf jede auch nur geringe Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch den Arbeitnehmer mit einer Abmahnung zu reagieren (vgl. LAG Köln, Urteil vom 20.09.2016 - 12 Sa 381/16, juris, Ls., Rn. 66; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.05.2014 - 2 Sa 17/14, juris, Rn. 49; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.05.2004 - 5 Sa 170c/02, juris, Rn. 40).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus ArbG Köln, 28.08.2017 - 20 Ca 7940/16
    Insoweit führt das Bundesarbeitsgericht aus, dass es für die Frage, ob eine Abmahnung zu Recht erteilt wurde, alleine darauf ankommt, ob der erhobene Vorwurf objektiv gerechtfertigt ist, nicht hingegen darauf, ob das beanstandete Verhalten dem Arbeitnehmer subjektiv vorgeworfen werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 07.09.1988 - 5 AZR 625/87, juris, Rn. 15).
  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06

    Surfen am Arbeitsplatz - Zur verhaltenbedingten Kündigung wegen privater

  • LAG Köln, 15.06.2007 - 11 Sa 243/07

    Abmahnung; Rücknahme und Entfernung aus der Personalakte des Arbeitnehmers

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • ArbG Stuttgart, 30.04.2019 - 4 BV 251/18

    Betriebsverfassungsrechtliche Abmahnungen

    Auch wenn man wegen der möglichen Aufsummierung von wiederholten Verstößen zu einem groben Verstoß iSv. § 23 Abs. 1 BetrVG nicht derart weit gehen wollte, könnte jedenfalls der weithin angenommene Grundsatz, dass es eine Erheblichkeitsschwelle für individualrechtliche Abmahnungen nicht gibt (vgl. dazu ArbG Köln 28. August 2017 - 20 Ca 7940/16 -, Rn. 46 ff mwN, juris), für betriebsverfassungsrechtliche Abmahnungen nicht gleichermaßen gelten.
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