Rechtsprechung
| OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- christmann-law.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
Keine Haftung des Arztes nach Schulteroperation trotz fehlender Röntgenkontrolle und lückenhaften Arztbriefes
- rabüro.de
Keine Einstandspflicht des behandelnden Arztes für Befunderhebungsfehler ambulanter Nachbehandler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1
Umfang der Einstandspflicht des Arztes bei postoperativ behandlungsfehlerhaft unterlassener Röntgenkontrolle - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftung eines Krankenhausträgers für Behandlungsfehler von Nachbehandlern
- haerlein.de (Kurzinformation)
Patienten und Ärzte sollten wissen, dass und wann es wegen eines nach einer unterlassenen Befunderhebung
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 79 (Leitsatz und Kurzinformation)
Arzthaftung | Behandlungsfehler | Postoperatives Unterlassen einer Röntgenkontrolle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- christmann-law.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
Keine Haftung des Arztes nach Schulteroperation trotz fehlender Röntgenkontrolle und lückenhaften Arztbriefes
Verfahrensgang
- LG Görlitz, 09.02.2017 - 1 O 24/16
- OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- BGH, 16.06.1981 - VI ZR 38/80
Haftungsausfüllende Kausalität bei Annahme eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
Regelmäßig schuldet er über die Mitteilung des Entlassungsbefundes hinaus keine weitere Überwachung (BGH, Urteil vom 16.6.1981 - VI ZR 38/80;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl. B Rn 121 m.w.N.). - BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03
Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
Eine Umkehr der Beweislast ist nur dann ausgeschlossen, wenn jeglicher haftungsbegründende Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist (…BGH aaO; BGHZ 159, 48f. m.w.N.). - BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02
Begriff des Diagnosefehlers
Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
Eine - nicht grob - fehlerhafte Unterlassung der gebotenen Befunderhebung führt nach § 630h Abs. 5 S. 2 BGB dann zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden, wenn sich bei Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit - die der Senat bei mehr als 50 % annimmt (…VersR 2004, 648 Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rz. U 57) - ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH VersR 2004, 790; BGHZ 132, 47; VersR 2003, 1256; VersR 1999, 1282).
- BGH, 29.09.2009 - VI ZR 251/08
Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der …
Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
Das Unterlassen der gebotenen Therapie ist im Falle der Nichterhebung medizinisch gebotener Befunde nach § 630h Abs. 5 BGB nicht Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der Beweislastumkehr zugunsten des Patienten (BGH MDR 2010, 29). - BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02
Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im …
Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
Eine - nicht grob - fehlerhafte Unterlassung der gebotenen Befunderhebung führt nach § 630h Abs. 5 S. 2 BGB dann zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden, wenn sich bei Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit - die der Senat bei mehr als 50 % annimmt (…VersR 2004, 648 Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rz. U 57) - ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH VersR 2004, 790; BGHZ 132, 47; VersR 2003, 1256; VersR 1999, 1282). - BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98
Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
Eine - nicht grob - fehlerhafte Unterlassung der gebotenen Befunderhebung führt nach § 630h Abs. 5 S. 2 BGB dann zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden, wenn sich bei Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit - die der Senat bei mehr als 50 % annimmt (…VersR 2004, 648 Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rz. U 57) - ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH VersR 2004, 790; BGHZ 132, 47; VersR 2003, 1256; VersR 1999, 1282). - BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94
Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht …
Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
Eine - nicht grob - fehlerhafte Unterlassung der gebotenen Befunderhebung führt nach § 630h Abs. 5 S. 2 BGB dann zu einer Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden, wenn sich bei Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit - die der Senat bei mehr als 50 % annimmt (…VersR 2004, 648 Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl., Rz. U 57) - ein reaktionspflichtiges positives Ergebnis gezeigt hätte und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft darstellen würde (BGH VersR 2004, 790; BGHZ 132, 47; VersR 2003, 1256; VersR 1999, 1282). - BGH, 13.01.1998 - VI ZR 242/96
Annahme eines groben Behandlungsfehlers bei der Befunderhebung
Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
Für die Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden reicht es vielmehr aus, dass die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt (BGHZ 138, 1, 5; BGH VersR 1995, 46; VersR 1998, 585, 586; OLG Hamm, VersR 1996, 756; Senat, Urteil vom 21.5.2010, 4 U 1545/09 - juris). - BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93
Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben …
Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
Für die Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden reicht es vielmehr aus, dass die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt (BGHZ 138, 1, 5; BGH VersR 1995, 46; VersR 1998, 585, 586; OLG Hamm, VersR 1996, 756; Senat, Urteil vom 21.5.2010, 4 U 1545/09 - juris). - BGH, 21.09.1982 - VI ZR 302/80
Voraussetzungen der Beweislastumkehr wegen grober Behandlungsfehler; Umkehr der …
Auszug aus OLG Dresden, 29.08.2017 - 4 U 401/17
Für die Feststellung der Geeignetheit eines groben Behandlungsfehlers für den Schaden reicht es allerdings nicht aus, dass ein bloß theoretisch denkbarer Zusammenhang, der ohnehin fast nie ausgeschlossen werden kann, im Raum steht (BGHZ 85, 212; OLG Karlsruhe OLGR 2004, 320). - BGH, 27.01.1998 - VI ZR 339/96
Feststellung eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß
- OLG Dresden, 06.06.2002 - 4 U 3112/01
Beweislastumkehr; Kausalität; Ursächlichkeit; Arzthaftung
- OLG Hamm, 15.05.1995 - 3 U 287/93
Unterlassen von augenärztlichen Kontrolluntersuchungen bei Frühgeborenem
- OLG Köln, 08.10.2012 - 5 U 74/12
Ansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler, da der behandelnde Arzt wegen …
- OLG Dresden, 21.05.2010 - 4 U 1545/09
Arzthaftung; Orbitalbodenfraktur; Visuskontrolle; Aufklärung
- OLG Dresden, 10.04.2026 - 4 U 1228/25
Beweiserleichterungen für einen Serienschaden auch bei einem Intrauterinpessar …
Entsprechend der im Arzthaftungsrecht geltenden Grundsätze zur Zurechnung von Behandlungsfehler von Nachbehandlern (Senat, Urteil vom 29. August 2017 - 4 U 401/17 -, juris - Rn 10) würde dies voraussetzen, dass die Abrasio in keinem inneren Zusammenhang mit der Extraktion stünde oder ihr ein "völlig ungewöhnliches, unsachgemäßes Verhalten im oberen Bereich des groben Behandlungsfehlers" zugrunde läge. - OLG Dresden, 07.12.2021 - 4 U 561/21
1. Hat es das erstinstanzliche Gericht versäumt, in seinen Entscheidungsgründen …
aa) Wenn die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt, führt dies zu einer Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden (vgl. BGHZ 138, 1 ff.; Senat, Urteil vom 29.08.2017, Az.: 4 U 401/17 - juris).
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