Rechtsprechung
| LG Heilbronn, 02.05.2018 - Ve 6 O 67/18, 6 O 67/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 494 Abs 6 BGB vom 24.07.2010, § 503 Abs 1 BGB vom 29.07.2009
Immobiliardarlehensvertrag: Kündigung eines Altvertrags wegen fehlender Angaben zum Kündigungsrecht - RA Kotz
Immobiliardarlehensvertrag - Kündigung wegen fehlender Angaben zum Kündigungsrecht?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 15.10.2015 - 8 U 241/15
Auszug aus LG Heilbronn, 02.05.2018 - 6 O 67/18
Die Klägerin ist unter Berufung auf den Beschluss des OLG Koblenz vom 15.10.2015, Az. 8 U 241/15 und den Aufsatz Feldhusen, NJW 2017, S. 1905 der Auffassung, dass fehlende oder unvollständige Angaben zum Kündigungsrecht auch bei Immobiliardarlehensverträgen zu einem Kündigungsrecht des Darlehensnehmers nach § 494 Abs. 6 BGB führten.Rn. 22 Die gegenteilige von der Klägerseite unter Berufung auf den Beschluss des OLG Koblenz vom 15.10.2015 (Az. 8 U 241/15) vertretene Auffassung widerspricht der Systematik des § 494 BGB a.F.
- OLG Frankfurt, 20.02.2019 - 23 U 82/18
Widerruf von Vertragserklärungen zu grundpfandrechtlich gesicherten …
Somit kann dahinstehen, ob überhaupt fehlende Angaben zum Kündigungsrecht auch bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag die Rechtsfolgen des § 494 Abs. 6 BGB a.F. nach sich ziehen können (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 15.10.2015 - 8 U 241/15 - juris; LG Heilbronn, Urteil vom 2.5.2018 - 6 O 67/18 - juris; Feldhusen, NJW 2017, 1905). - LG München I, 17.08.2018 - 29 O 16223/17
Unwirksamer Darlehenswiderruf wegen des Einwandes der Verwirkung
Im Ergebnis kommt damit die Entstehung eines Sonderkündigungsrechts nach § 494 Abs. 6 S. 1 BGB bei einem Immobiliardarlehensvertrag im Sinne des § 503 Abs. 1 BGB a. F. - wie hier vorliegend - nicht in Betracht (zutr. Feldhusen, NJW 2017, 1905 ff., 1908; LG Heilbronn, Urt. v. 02.05.2018, Gz. Ve 6 O 67/18, beckonline Rn. 18 f.;… wohl auch Palandt/Weidenkaff, 77. Aufl. 2018, § 494 Rn. 10). - OLG Frankfurt, 22.02.2019 - 10 U 184/17
Kein Kündigungsrecht nach § 494 Abs. 6 S. 1 BGB für Immobliardarlehensvertrag
Ein freies Kündigungsrecht für den Verbraucher stellt eine erhebliche Sanktion dar, die nur bei einem Verstoß gegen gesetzliche Pflichten angemessen wäre (vgl. LG Heilbronn, Urteil vom 2.5.2018 - Ve 6 O 67/18 -, juris Rn. 22;… Schürnbrand, in: MüKo, BGB, 7. Aufl. 2016, § 494 Rn. 30).
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