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Rechtsprechung
   LG Lübeck, 13.06.2018 - 9 O 59/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17390
LG Lübeck, 13.06.2018 - 9 O 59/17 (https://dejure.org/2018,17390)
LG Lübeck, Entscheidung vom 13.06.2018 - 9 O 59/17 (https://dejure.org/2018,17390)
LG Lübeck, Entscheidung vom 13. Juni 2018 - 9 O 59/17 (https://dejure.org/2018,17390)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine 1-Stern-Bewertung ohne Begründung zu einer Arztpraxis ist unzulässig

  • dpaq.de PDF
  • IWW

Kurzfassungen/Presse (16)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Google-Bewertung mit einem Stern ohne Begründung kann unzulässig sein

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Grundlose 1-Sterne-Bewertung bei Google muss gelöscht werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Patient dieses Namens: Google muss Ein-Sterne-Bewertung für Arzt löschen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    1-Stern ohne Kommentar: Google muss Fake-Bewertungen prüfen

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Google muss Ein-Sterne-Negativ-Bewertung löschen

  • golem.de (Pressemeldung, 27.06.2018)

    Google muss Ein-Sterne-Bewertung von Arztpraxis löschen

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Arzt kann Löschung einer negativen Google-Bewertung verlangen

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Ein-Sterne-Bewertung ohne Tatsachengrundlage rechtswidrig

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Arztbewertung: Google muss Ein-Sterne-Bewertung löschen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 29.06.2018)

    Google muss Arztbewertung löschen

  • shz.de (Pressebericht, 27.06.2018)

    Nach Klage eines Arztes: Google muss Negativ-Bewertung löschen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Betreiber einer Bewertungsplattform trifft Pflicht zur Sachaufklärung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Google muss Bewertung ohne Text löschen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Google verurteilt - Unberechtige Ein-Stern-Bewertung darf nicht angezeigt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Google muss 1-Sterne-Bewertung bei Google-Maps löschen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Löschung von negativer Google Bewertung mit 1-Stern ohne Begründung stets möglich!

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1184
  • MMR 2019, 632
  • ZUM 2019, 7
  • ZUM 2019, 74
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei …

    Auszug aus LG Lübeck, 13.06.2018 - 9 O 59/17
    Wir haben Sie daher nach Maßgabe der aktuellen BGH-Rechtsprechung aufzufordern, den Nachweis zu übermitteln, dass der/die Bewerterln tatsächlich ein mal Patient bei unserer Mandantschaft gewesen ist, vgl. BGH VI ZR 34/15.

    Denn bei Äußerungen, in denen sich wertende und tatsächliche Elemente in der Weise vermengen, dass die Äußerung insgesamt als Werturteil anzusehen ist, fällt bei der Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen der Wahrheitsgehalt der tatsächlichen Bestandteile ins Gewicht (grundlegend zuletzt etwa BGH, Urteil vom 01. März 2016-VI ZR 34/15-, BGHZ 209, 139-157, Rn. 24, 30-33, 36 ("jameda II")).

    Letztlich kommt es nicht darauf an, ob man einer "1-Sterne-Bewertung" ohne Kommentar nicht - wie in der bereits zitierten "Jameda-Il"-Entscheidung des BGH (Urteil vom 01. März 2016 - VI ZR 34/15) - die Behauptung eines Patientenkontakts entnehmen will.

    Auf eine nach § 7 Abs. 2 Satz 1 TMG unzulässige Begründung einer allgemeinen Überwachungs- oder Nachforschungspflicht der Beklagten zielt der streitgegenständliche Anspruch nicht ab (vgl. allgemein BGH, Urteil vom 01. März 2016, a.a.O., Rn. 19, m.w.N.).

  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus LG Lübeck, 13.06.2018 - 9 O 59/17
    Für derartige Fälle, in denen eine Handlungs- bzw. Prüfpflicht des mittelbaren Störers erst durch die erstmalige Rechtsverletzung ausgelöst wird, ist höchstrichterlich entschieden, dass es nach Entstehen der Prüfungspflicht mindestens noch zu einer weiteren Rechtsverletzung gekommen sein muss, um die Annahme einer Wiederholungsgefahr zu rechtfertigen (vgl. BGH…, Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 18/04 -, BGHZ 173, 188-210, juris Rn. 39, 53 ("Jugendgefährdende Medien bei Ebay"); ferner Urteil vom 17. August 2011-I ZR 57/09 -, BGHZ 191, 19-35, juris, Rn. 39 ("Stiftparfüm")).

    Die Beklagte war nämlich verpflichtet, die beanstandete Bewertung unverzüglich zu löschen (so BGH…, Urteil vom 12. Juli 2007, a.a.O., Rn. 43; Urteil vom 17. August 2011, a.a.O., Rn. 39)).

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus LG Lübeck, 13.06.2018 - 9 O 59/17
    "Leider konnten wir anhand der von Ihnen angegebenen Informationen keinen offensichtlichen Verstoß gegen unsere Richtlinien zur Entfernung von Inhalten bzw. keine unschwer, also ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Prüfung zu erkennende Rechtsverletzung feststellen (vgl. BGH, Urt. 25.10.2011, VI ZR 93/10).

    "Leider konnten wir anhand der von Ihnen angegebenen Informationen keinen offensichtlichen Verstoß gegen unsere Richtlinien zur Entfernung von Inhalten bzw. keine unschwer, also ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Prüfung zu erkennende Rechtsverletzung feststellen (vgl. BGH, Urt. 25.10.2011, VI ZR 93/10).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Auszug aus LG Lübeck, 13.06.2018 - 9 O 59/17
    Der hier zu entscheidende Fall liegt damit grundlegend anders als etwa in der vom Kläger zitierten Entscheidung (BGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - I ZR 219/05 - in: GRUR 2008, 996ff.).
  • OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11

    Haftung für Autocomplete-Vorschläge

    Auszug aus LG Lübeck, 13.06.2018 - 9 O 59/17
    Eine solche weitere Rechtsverletzung kann darin liegen, dass der Provider einen beanstandeten Beitrag auch nach Ablauf einer angemessenen Prüffrist nicht entfernt (vgl. OLG Köln, Urteil vom 08.04.2014 - 15 U 199/11 -, juris, Rn. 81 - dort zur Suchwortergänzungsfunktion einer Suchmaschine).
  • LG Hamburg, 12.01.2018 - 324 O 63/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung eines Gasthausbetreibers: Löschungsanspruch für …

    Auszug aus LG Lübeck, 13.06.2018 - 9 O 59/17
    Auf Grundlage dieser Angaben war aus Sicht der Kammer nahe liegend, dass es sich um ein Werturteil ohne tatsächliche Grundlage handelt und deshalb ein Rechtsverstoß vorliegt (so auch LG Hamburg, Urteil vom 12. Januar 2018 - 324 O 63/17 -, juris Rn. 30ff. - zum hier gegenständlichen Dienst Google+ und einer dort veröffentlichten Bewertung).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG Lübeck, 13.06.2018 - 9 O 59/17
    Für derartige Fälle, in denen eine Handlungs- bzw. Prüfpflicht des mittelbaren Störers erst durch die erstmalige Rechtsverletzung ausgelöst wird, ist höchstrichterlich entschieden, dass es nach Entstehen der Prüfungspflicht mindestens noch zu einer weiteren Rechtsverletzung gekommen sein muss, um die Annahme einer Wiederholungsgefahr zu rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2007 - I ZR 18/04 -, BGHZ 173, 188-210, juris Rn. 39, 53 ("Jugendgefährdende Medien bei Ebay");… ferner Urteil vom 17. August 2011-I ZR 57/09 -, BGHZ 191, 19-35, juris, Rn. 39 ("Stiftparfüm")).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch …

    Auszug aus LG Lübeck, 13.06.2018 - 9 O 59/17
    Diese ergibt sich freilich vorliegend nicht bereits aus der allgemeinen Erwägung, wonach die Gefahr weiterer Rechtsgutsverletzung in gleicher Art aufgrund der erstmaligen Begehung der Rechtsgutsverletzung vermutet wird (so BGH, Urteil vom 08. Februar 1994 - VI ZR 286/93 -, Rn. 27, juris m.w.N. (StRspr)); so auch LG Hamburg a.a.O., Rn. 49 (ohne nähere Begründung)).
  • OLG Köln, 26.06.2019 - 15 U 91/19

    Muss ich mir eine Bewertung mit einem Stern bei Google gefallen lassen?

    Sollten die Entscheidungen LG Lübeck v. 13.06.2018 - 9 O 59/17, BeckRS 2018, 13241 Rn. 31 ff. und LG Frankfurt v.13.09.2018 - 2-03 O 123/17, BeckRS 2018, 37426 Rn. 60/71 ("Leistungen der Praxis…im weiteren Sinne", "Service rund um die eigentliche Behandlung") dies enger verstanden haben, überzeugt das daher den Senat nicht.

    Andere verneinen hingegen - noch strenger - sogar bei allen "nicht sicher auszuschließenden" sonstigen Kontakt- und Berührungsmöglichkeiten des Bewerters im Ansatz jedwede sekundäre Darlegungslast des Providers sowie Prüfpflichten desselben (so wohl Cordes, GRUR-Prax 2018, 384) und stellen den Betroffenen damit letztlich ganz schutzlos.

    Dass das Fehlen näherer Erkenntnisquellen sich ausschließlich zu Lasten des mit der negativen Bewertung durchaus im Rechtsverkehr belasteten Unternehmers auswirken soll, überzeugt nicht (…so deutlich auch LG Hamburg v. 12.01.2018 - 324 O 63/17, MMR 2018, 407 Rn. 42 mit zust. Anm. Laoutoumai/Heins; siehe ferner LG Lübeck v. 13.06.2018 - 9 O 59/17, BeckRS 2018, 13241 Rn. 37 f. mit zust. Anm. Geßner, ZUM 2019, 79).

    Insbesondere konnte dadurch kein Einfluss auf die insoweit verzerrte Durchschnittsbewertung genommen werden, die nach allgemeiner Lebenserfahrung für den Bewerteten aufgrund ihrer prominenten Platzierung auf dem streitgegenständlichen Portal der Beklagten von besonderer Bewertung ist (ebenso LG Lübeck v. 13.06.2018 - 9 O 59/17, ZUM 2019, 74, 77).

  • OLG Nürnberg, 17.07.2019 - 3 W 1470/19

    Auskunftsrecht über Bestandsdaten nach § 14 Abs. 3-5 TMG - "Ein-Sterne-Bewertung" …

    Nach anderer Auffassung entnimmt der Durchschnittsverbraucher einem solchen Eintrag, dass der Nutzer die Leistungen des Bewerteten in Anspruch genommen und schlecht bewertet habe (LG Lübeck, Urteil vom 13.06.2018 - 9 O 59/17).
  • OLG Hamburg, 23.11.2023 - 5 U 25/23

    Beanstandung von Internet-Bewertungen - Beanstandungen von Kundenbewertungen als …

    Auch das Landgericht Lübeck (LG Lübeck, 9 O 59/17 vom 13.06.2018) hat entschieden, das eine Bewertung ohne jede Tatsachengrundlage immer eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt.

    Rn. 25 Auch das Landgericht Lübeck (LG Lübeck, 9 O 59/17 vom 13.06.2018) hat entschieden, das eine Bewertung ohne jede Tatsachengrundlage immer eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt.

  • LG Flensburg, 13.10.2021 - 7 O 437/20

    Unterlassungsanspruch eines Immobilienmaklers gegen Bewertung bei Google Places

    Das einzige tatsächliche Element, das einer solchen reinen Skalabewertung innewohnt, sei die konkludent erhobene Behauptung, mit dem Bewerteten oder dessen Leistungen derart in Kontakt gekommen zu sein, dass die Bewertung nicht "ins Blaue" hinein abgegeben wurde (…vgl. u.a. OLG Nürnberg, BeckRS 2019, 15781 Rn. 33; LG Lübeck, BeckRS 2018, 13241 Rn. 55).
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