Rechtsprechung
| OLG Hamm, 29.11.2018 - 6 U 42/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zerstörung des Fahrzeugs in der Fahrzeugversicherung bei wirtschaftlichem Totalschaden
- versicherungsrechtsiegen.de
Kfz-Kaskoversicherung - Fahrzeugzerstörung bei wirtschaftlichem Totalschaden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKB A.2.6.1b
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schadensregulierung und die Bedeutung der "Zerstörung" des Fahrzeugs
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Autounfall: Totalschaden oder Zerstörung? - Ein Autofahrer fordert von seiner Vollkasko den Neuwert des "zerstörten" Cabrios ersetzt
- haufe.de (Kurzinformation)
Was bedeutet Zerstörung des Fahrzeugs in der Kfz-Schadensregulierung?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Der Begriff der Zerstörung im Vergleich zum Totalschaden in der Kaskoversicherung
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 22.02.2018 - 2 O 401/16
- OLG Hamm, 29.11.2018 - 6 U 42/18
Papierfundstellen
- MDR 2019, 666
- VersR 2019, 675
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- OLG Celle, 07.08.2014 - 8 U 94/14
Begriff der Zerstörung i.S. von Ziff. A.5.5. AKB; Ansprüche des Leasingnehmers …
Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2018 - 6 U 42/18
Die Auslegung des Begriffs der Zerstörung habe so zu erfolgen, wie das OLG Celle mit Urteil vom 07.08.2014, Az. 8 U 94/14, NJOZ 2015, 465 vorgegangen sei.Rn. 77 Die Erwägungen des OLG Celle in der Entscheidung vom 07.08.2014, Az. 8 U 94/14, NJOZ 2015, 465, auf die sich der Kläger stützt, führen nicht zu einem abweichenden Ergebnis.
- BGH, 24.01.2013 - VII ZR 128/12
Auslegung der Klage: Beklagteneigenschaft bei tatsächlich gewolltem Vorgehen …
Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2018 - 6 U 42/18
Rn. 123 Bei einer an sich korrekten Bezeichnung einer tatsächlich existierenden (juristischen oder natürlichen) Person kommt ein objektives Verständnis, eine andere Person sei gemeint, nur in Betracht, wenn aus dem übrigen Inhalt der Erklärung unzweifelhaft deutlich wird, dass eine andere und welche Partei tatsächlich gemeint ist (BGH, Urteil vom 24.01.2013, Az. VII ZR 128/12, NJW-RR 2013, 394). - BGH, 21.05.2003 - IV ZR 327/02
Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage …
Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2018 - 6 U 42/18
Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kann allerdings dann in Betracht kommen, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (exemplarisch BGH, Urteil vom 21.05.2003, Az. IV ZR 327/02, r+s 2003, 362;… Prölss/Martin-Armbrüster, VVG, 30. Auflage 2018, Einleitung Rn. 272 m.w.N.). - BGH, 08.10.2014 - IV ZR 16/13
Vollkaskoversicherung für ein Leasingfahrzeug: Voraussetzungen für die Berechnung …
Auszug aus OLG Hamm, 29.11.2018 - 6 U 42/18
Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (exemplarisch BGH, Urteil vom 08.10.2014, Az. IV ZR 16/13, NJW 2015, 339).
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