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   OLG Frankfurt, 09.05.2019 - 6 U 170/18   

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https://dejure.org/2019,15444
OLG Frankfurt, 09.05.2019 - 6 U 170/18 (https://dejure.org/2019,15444)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.05.2019 - 6 U 170/18 (https://dejure.org/2019,15444)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Mai 2019 - 6 U 170/18 (https://dejure.org/2019,15444)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 497 Abs III Nr 3 BGB
    Verjährungshemmung für Anspruch auf Rückzahlung des Restdarlehens nach Kündigung des Darlehensvertrages

  • IWW

    § 197 BGB
    Verjährung

  • Wolters Kluwer

    Verjährung des Anspruchs des Darlehensgebers auf Rückzahlung der Restdarlehenssumme nach Kündigung des Darlehensvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 497 Abs. 3 Nr. 3
    Verjährungshemmung für Anspruch auf Rückzahlung des Restdarlehens nach Kündigung des Darlehensvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 497 Abs. 3 Nr. 3
    Verjährung des Anspruchs des Darlehensgebers auf Rückzahlung der Restdarlehenssumme nach Kündigung des Darlehensvertrages

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verjährungshemmung für Anspruch auf Rückzahlung des Restdarlehens nach Kündigung des Darlehensvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Verjährungshemmung für Anspruch auf Rückzahlung des Restdarlehens nach Kündigung des Darlehensvertrags

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderungsanspruch bei gekündigtem Darlehen verjährt erst nach zehn Jahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2019, 1417
  • WM 2019, 1878
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hamburg, 29.12.2017 - 307 O 142/16

    Targobank verliert gegen Bankkundin

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2019 - 6 U 170/18
    Die Hemmungsregelung des § 497 III 3 BGB erfasst entgegen der vom Landgericht Hamburg (vgl. NZI 2018, 374) vertretenen Auffassung auch den hier streitgegenständlichen Anspruch auf Rückzahlung der Restdarlehenssumme nach Kündigung des Darlehensvertrages (so auch - entgegen dem Landgericht Hamburg - Schwintowski in Herberger u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl., Rdz. 12.2 zu § 497).
  • BGH, 05.04.2011 - XI ZR 201/09

    Verbraucherdarlehensvertrag: Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2019 - 6 U 170/18
    Allerdings liegt der Hemmungsregelung des § 497 III 3 BGB die Überlegung zugrunde, es vor dem Hintergrund der kurzen dreijährigen Verjährungsfrist zu vermeiden, dass der Gläubiger trotz eingehender Zahlungen des Schuldners allein zur Verhinderung des Verjährungseintritts die Titulierung betreiben und damit weitere Kosten zu Lasten des Schuldners verursachen muss (vgl. BGH NJW 2011, 1870, Rn. 14).
  • BGH, 13.03.2007 - XI ZR 263/06

    Verrechnungsreihenfolge bei Titulierung einer Zinsforderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2019 - 6 U 170/18
    Grundsätzlich enthalten Verjährungsvorschriften formale Regelungen, deren Auslegung sich im Interesse der Rechtssicherheit eng an den Wortlaut anlehnen muss; dies gilt auch für die Vorschrift des § 497 III 3 BGB (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 13.3.2007 - XI ZR 263/06 - sowie die diesem Beschluss vorangegangene Entscheidung OLG Köln WM 2007, 1326).
  • OLG Köln, 28.06.2006 - 13 U 30/06

    Hemmung der Verjährung bei Zahlungseinstellung durch Darlehensnehmer -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.05.2019 - 6 U 170/18
    Grundsätzlich enthalten Verjährungsvorschriften formale Regelungen, deren Auslegung sich im Interesse der Rechtssicherheit eng an den Wortlaut anlehnen muss; dies gilt auch für die Vorschrift des § 497 III 3 BGB (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 13.3.2007 - XI ZR 263/06 - sowie die diesem Beschluss vorangegangene Entscheidung OLG Köln WM 2007, 1326).
  • OLG Bremen, 27.04.2020 - 1 U 60/19

    Verjährung Darlehensrückzahlungsanspruchs nach Kündigung wegen Zahlungsverzugs

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist die vorstehend zitierte Auffassung dagegen überwiegend abgelehnt worden (siehe OLG Dresden, Urteil vom 14.02.2019 - 8 U 472/18, juris Rn. 32 f.; OLG Köln, Urteil vom 28.06.2006 - 13 U 30/06, juris Rn. 19, WM 2007, 1326; OLG München, Urteil vom 29.01.2019 - 5 U 3708/18, juris Rn. 26, BKR 2020, 150; siehe auch OLG Frankfurt, Urteil vom 09.05.2019 - 6 U 170/18, juris Rn. 14, WM 2019, 1878, dort allerdings unter Zulassung der Revision; aus der rechtswissenschaftlichen Literatur siehe Palandt-Weidenkaff, 79. Aufl., § 497 BGB Rn. 10; MünchKomm-Schürnbrand/Weber, 8. Aufl., § 497 BGB Rn. 33; Schimansky/Bunte/Lwowski-Jungmann, Bankrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 81 Rn. 556).
  • LG Itzehoe, 19.03.2020 - 7 O 271/19
    Es wäre daher nach Auffassung des OLG Frankfurt Sache des Gesetzgebers, aus den vom Landgericht Hamburg angestellten Erwägungen durch eine entsprechende Änderung des Gesetzes die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen OLG Frankfurt, Urteil vom 09. Mai 2019 - 6 U 170/18 -, Rn. 11, juris).

    Wie das Landgericht Hamburg zutreffend ausgeführt hat, entfällt die Grundlage für diese gesetzgeberische Erwägung, wenn der Schuldner die Zahlungen eingestellt und der Darlehensgeber deswegen den Darlehensvertrag gekündigt hat (OLG Frankfurt, Urteil vom 09. Mai 2019 — 6 U 170/18 —, Rn. 11, juris).

    Der Ansicht des OLG Frankfurt, dem könne (und müsse?) nur der Gesetzgeber abhelfen, vermag sich das Gericht nicht anzuschließen, weil in Fällen, wie dem vorliegenden, der die Ungleichbehandlung rechtfertigende gesetzgeberische Grund der Regelung konterkariert wird.

  • OLG Schleswig, 02.03.2020 - 5 W 70/20

    Schuldnerin PKH gewährt zur Verteidigung gegen eine Darlehensklage der Bank mit

    Der Bundesgerichtshof hat für die in dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9. Mai 2019 (Aktenzeichen 6 U 170/18) - in dem die Anwendbarkeit von § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB in einem vergleichbaren Fall bejaht worden ist - zugelassene Revision mit Beschluss vom 22. Oktober 2019 (Aktenzeichen XI ZA 9/19) Prozesskostenhilfe bewilligt.
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