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Rechtsprechung
   SG Karlsruhe, 14.05.2019 - S 1 U 412/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,15539
SG Karlsruhe, 14.05.2019 - S 1 U 412/19 (https://dejure.org/2019,15539)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.05.2019 - S 1 U 412/19 (https://dejure.org/2019,15539)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Mai 2019 - S 1 U 412/19 (https://dejure.org/2019,15539)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Betriebssport - Regelmäßigkeit - betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung - Teilnahmemöglichkeit - Mindestteilnehmerquote - auffälliges Missverhältnis - Skiausfahrt

  • Wolters Kluwer

    Stattfinden eines unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehenden Betriebssports regelmäßig als unterste Grenze wenigstens ...

  • sozialrechtsiegen.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall bei Betriebssport

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Unfallversicherungsschutz für Teilnahme an einer nur einmal jährlich stattfindenden ...

  • SG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Kein Unfallversicherungsschutz für Teilnahme an einer nur einmal jährlich stattfindenden Skiausfahrt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Unfallversicherungsschutz für Teilnahme an einer nur einmal jährlich stattfindenden Skiausfahrt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Teilnahme an nur einmal jährlich stattfindender Skiausfahrt steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - Teilnahme an Skiausfahrt stellt offenkundig keine arbeitsvertraglich geschuldete oder vermeintliche Pflicht aus Beschäftigungsverhältnis dar

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (17)

  • BSG, 15.11.2016 - B 2 U 12/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit - …

    Auszug aus SG Karlsruhe, 14.05.2019 - S 1 U 412/19
    Hierzu gehört (vgl. BSG vom 15.11.2006 - B 2 U 12/15 R -, Rdnr. 14 ff. Die Förderung der Verbundenheit aller Betriebsangehörigen untereinander wird indes nicht erreicht, wenn die Veranstaltung so geplant ist, dass aufgrund ihrer Eigenart und der Einladung von vornherein ersichtlich ist, dass ein nennenswerter Teil der Belegschaft nicht teilnehmen wird (vgl. BSG vom 15.11.2016 - B 2 U 12/15 R -, Rdnr. 19 ).

    Denn allein die Vorstellung des Versicherten, bei einer bestimmten Veranstaltung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu stehen, kann nicht zum Versicherungsschutz führen (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 16, Rdnr. 22 m.w.N. und BSG von 1 5.11.2016 - B 2 U 12/15 R, Rdnr. 27 ).

  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus SG Karlsruhe, 14.05.2019 - S 1 U 412/19
    Rn. 22 a) Zum Versicherungsschutz bei Betriebssport hat das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 16, Rdnr. 12) ausgeführt, dass unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Betriebssport nur dann vorliegt, wenn der Sport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat, regelmäßig stattfindet, der Teilnehmerkreis im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens bzw. der Unternehmen, die sich zu einer Betriebssportgemeinschaft zusammengeschlossen haben, beschränkt ist, Übungszeit und Übungsdauer in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen und die Übungen im Rahmen einer unternehmensbezogenen Organisation stattfinden.

    Denn allein die Vorstellung des Versicherten, bei einer bestimmten Veranstaltung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu stehen, kann nicht zum Versicherungsschutz führen (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 16, Rdnr. 22 m.w.N. und BSG von 1 5.11.2016 - B 2 U 12/15 R, Rdnr. 27 ).

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - …

    Auszug aus SG Karlsruhe, 14.05.2019 - S 1 U 412/19
    Dann fehlt es nämlich an einem wesentlichen betrieblichen Zusammenhang (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 11, Rdnrn. 20 und 21).

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 11, Rdnr. 16 und BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 2, Rdnr. 9) keine feste Mindestbeteiligungsquote von wenigstens 20 % erforderlich.

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus SG Karlsruhe, 14.05.2019 - S 1 U 412/19
    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 11, Rdnr. 16 und BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 2, Rdnr. 9) keine feste Mindestbeteiligungsquote von wenigstens 20 % erforderlich.

    So hat das BSG ein eindeutiges Missverhältnis angenommen bei einer Beteiligungsquote von lediglich 2 % (vgl. BSG vom 27.04.1960 - 2 RU 146/57 - und selbst bei einer Beteiligungsquote von 15 % zumindest Zweifel am Vorliegen einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung geäußert (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 2, Rdnr. 26).

  • BSG, 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus SG Karlsruhe, 14.05.2019 - S 1 U 412/19
    Rn. 25 aa) Ein solcher Versicherungsschutz kommt bei der freiwilligen, also rechtlich nicht geschuldeten und vom Unternehmen nicht abverlangten Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung in Betracht, wenn der Beschäftigte wegen seiner Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers (§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV) durch seine freiwillige, aber vom Unternehmer erbetene Teilnahme das erklärte Unternehmensinteresse unterstützt, durch die Gemeinschaftsveranstaltung den Zusammenhang in der Belegschaft zu fördern (vgl. BSG vom 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R -, Rdnr. 11 ).

    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn die Veranstaltung mit Gefahren verbunden ist, die erwarten lassen, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Belegschaft von einer Teilnahme Abstand nehmen wird (vgl. BSG vom 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R -, Rdnr. 15 ) oder wenn der Unternehmer die Teilnahme an einer Veranstaltung von vornherein nur einem Teil der Belegschaft ermöglicht (…vgl. LSG Baden-Württemberg vom 15.11.2018 - L 6 U 260/18 -, Rdnr. 42 ).

  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Sachentscheidung des Revisionsgerichts …

    Auszug aus SG Karlsruhe, 14.05.2019 - S 1 U 412/19
    Rn. 33 c) Da es sich bei der auf Richterrecht beruhenden Einbeziehung von Gemeinschaftsveranstaltungen in den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung um eine eng begrenzte Ausnahme handelt (vgl. hierzu BSG vom 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R - ), hält das Gericht nach alledem bei der gebotenen strengen Betrachtung im vorliegenden Fall einen Versicherungsschutz des Klägers für seine Teilnahme an der Skiausfahrt am 23.02.2018 für nicht gegeben.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …

    Auszug aus SG Karlsruhe, 14.05.2019 - S 1 U 412/19
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsbegründende Kausalität) ist dagegen keine Voraussetzung für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls (vgl. nur BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, Rdnr. 10 m.w.N. und BSG vom 22.09.2009 - B 2 U 27/08 R -, Rdnr. 8 ).
  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 1/16 R

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungUnterbrechung …

    Auszug aus SG Karlsruhe, 14.05.2019 - S 1 U 412/19
    Rn. 19 Ein Arbeitsunfall setzt voraus, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; st.Rspr.: vgl. u.a. BSG vom 31.08.2017 - B 2 U 1/16 R - Rdnr. 10 mit weiteren zahlreichen Nachweisen ).
  • BSG, 22.09.2009 - B 2 U 27/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

    Auszug aus SG Karlsruhe, 14.05.2019 - S 1 U 412/19
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsbegründende Kausalität) ist dagegen keine Voraussetzung für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls (vgl. nur BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, Rdnr. 10 m.w.N. und BSG vom 22.09.2009 - B 2 U 27/08 R -, Rdnr. 8 ).
  • SG Stuttgart, 29.11.2017 - S 13 U 4219/16

    Skiunfall bei Reise zur Teambildung - Arbeitsunfall?

    Auszug aus SG Karlsruhe, 14.05.2019 - S 1 U 412/19
    Entscheidend ist vorliegend, dass die als "Skiausfahrt" angelegte Freizeitveranstaltung eine möglichst große Durchmischung der Belegschaft von vornherein nicht ermöglichen konnte (vgl. hierzu SG Stuttgart vom 29.11.2017 - S 13 U 4219/16 -, Rdnr. 20 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2011 - L 6 U 3857/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …

  • LSG Bayern, 18.10.2017 - L 2 U 308/16

    Unfallversicherungsschutz von Gemeinschaftsveranstaltungen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - L 15 U 101/98

    Verletzung auf Grund eines Unfalles beim Betriebssport; Voraussetzungen für die …

  • BSG, 24.08.1976 - 8 RU 152/75

    Revision - Begründung - Bezugnahme auf die Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung …

  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 6 U 260/18
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.02.2008 - L 8 U 73/06
  • BSG, 27.04.1960 - 2 RU 146/57

    Anspruch aus gesetzlicher Unfallversicherung bei Unfall auf dem Heimweg nach …

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