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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - I-1 U 115/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,21678
OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - I-1 U 115/18 (https://dejure.org/2019,21678)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.05.2019 - I-1 U 115/18 (https://dejure.org/2019,21678)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - I-1 U 115/18 (https://dejure.org/2019,21678)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Nutzungsausfall bei fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit des Geschädigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Streit um die Nutzungsausfallentschädigung nach einem Verkehrsunfall

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Nutzungsausfall: Versicherern nicht voreilig nachgeben - Längerer Ausfallzeitraum kann beansprucht werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1119
  • MDR 2019, 1128
  • NZV 2020, 51
  • VersR 2019, 1237
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 1 U 115/18
    Das Urteil des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 22.02.2018 (VII ZR 46/17), aus dem das Landgericht ableitet, dass die Rechtsprechung nicht nur von einer fiktiven Schadensabrechnung, sondern auch von der Zuerkennung einer Nutzungsausfallsentschädigung Abstand nehmen sollte, mag zu einer grundsätzlichen Reflexion der fiktiven Abrechnung von Kfz-Schäden Anlass geben (so auch Picker, JZ 2018, 676); die Ersatzfähigkeit eines Nutzungsausfalls wird durch die Entscheidung aber nicht infrage gestellt.

    Das tragende Argument der Entscheidung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes, dass eine Schadensbemessung bei fiktiver Abrechnung häufig zu einer Überkompensation und damit einer nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen nicht gerechtfertigten Bereicherung des Geschädigten führe (BGH v. 22.02.2018 - VII ZR 46/17, juris Rdn. 34), passt auf diesen Anspruch nicht.

  • LG Saarbrücken, 15.05.2015 - 13 S 12/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähiger Nutzungsausfallschaden bei …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 1 U 115/18
    Eine unzulässige Vermischung von konkreter und fiktiver Abrechnung erfolgt hierdurch nicht, da es um unterschiedliche Zeitabschnitte geht (a.A. LG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2015 - 13 S 12/15, juris Rdn. 23).

    Rn. 46 Die Revision wird im Hinblick auf die abweichende Entscheidung der Berufungskammer des LG Saarbrücken vom 15.05.2015 - 13 S 12/15 - zugelassen, § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO.

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07

    Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 1 U 115/18
    Weil der Anspruch aber kein fiktiver ist, sondern dem Ausgleich eines tatsächlich entstandenen fühlbaren Nutzungsausfalls dient (BGH v. 10.06.2008 - VI ZR 248/07, juris Rdn. 7), ist es dem Geschädigten - im Rahmen der Erforderlichkeit einerseits und der Verhältnismäßigkeit andererseits (…BGH v. 18.12.2007 - VI ZR 62/07, juris Rdn. 6) - auch bei fiktiver Abrechnung des Sachschadens unbenommen, dem Schädiger daneben alle Zeiträume in Rechnung zu stellen, die der eigentlichen Wiederbeschaffung bzw. Reparatur vorausgehen und binnen derer er unfallbedingt auf sein Fahrzeug verzichten musste.
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 1 U 115/18
    Und die Einsicht des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofes, dass auch die infolge der Beschädigung verursachte Unmöglichkeit, eine Sache vorübergehend zu benutzen, einen Vermögensschaden darstellen kann (BGH v. 09.07.1986 - GSZ 1/86), ist allgemeiner Natur und wird durch das geänderte Verhältnis zu den Kraftfahrzeugen (dazu Greger, NZV-Editorial 2/2019) nicht infrage gestellt.
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 1 U 115/18
    Allein Verzögerungen, die bei Durchführung der Reparatur auftreten, kann er nicht in Rechnung stellen, sondern muss sich insoweit an der geschätzten Reparaturdauer festhalten lassen (BGH v. 15.07.2003 - VI ZR 361/02).
  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07

    Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 1 U 115/18
    Weil der Anspruch aber kein fiktiver ist, sondern dem Ausgleich eines tatsächlich entstandenen fühlbaren Nutzungsausfalls dient (…BGH v. 10.06.2008 - VI ZR 248/07, juris Rdn. 7), ist es dem Geschädigten - im Rahmen der Erforderlichkeit einerseits und der Verhältnismäßigkeit andererseits (BGH v. 18.12.2007 - VI ZR 62/07, juris Rdn. 6) - auch bei fiktiver Abrechnung des Sachschadens unbenommen, dem Schädiger daneben alle Zeiträume in Rechnung zu stellen, die der eigentlichen Wiederbeschaffung bzw. Reparatur vorausgehen und binnen derer er unfallbedingt auf sein Fahrzeug verzichten musste.
  • LG Darmstadt, 20.03.2019 - 23 O 132/17

    Vollständige Aufgabe des Anspruchs auf fiktive Schadensabrechnung für vertraglich …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.05.2019 - 1 U 115/18
    Rn. 26 Der Senat teilt die Bedenken, die das Landgericht Darmstadt (Urteil vom 20.03.2019 - 23 O 132/17 - juris Rdn. 42) neuerdings an der Ersatzfähigkeit dieser Schadensposition geäußert hat, nicht.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2021 - 1 U 77/20

    Nutzungsausfall, lange Reparaturdauer

    Rn. 44 Von den Schadensersatzansprüchen, die der Klägerin infolge des von dem Fahrer des bei der Beklagten versicherten Fahrzeugs alleine verschuldeten Unfalls zustehen, ist auch ein Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung umfasst (vgl. Senat, Urteil vom 28.05.2019 - 1 U 115/18, juris Rn. 22 f.).

    Neben dem Ersatz für die Dauer der Reparatur steht dem Geschädigten ein Ersatzanspruch für die Dauer der Schadensbegutachtung (BGH…, Urteil vom 23.01.2018 - VI ZR 57/17, juris Rn. 12;… Urteil vom 05.02.2013, aaO.; Senat, Urteil vom 28.05.2019, aaO., Rn. 24) und während einer angemessenen Überlegungsfrist zu (BGH…, Urteil vom 05.02.2013, aaO.).

  • OLG München, 24.03.2021 - 10 U 6761/19

    Ersatzfähige Schadenspositionen nach Verkehrsunfall

    Jedoch ist der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung auch bei fiktiver Abrechnung nicht in jedem Fall und zwangsläufig auf die in einem erholten Schadensgutachten ausgewiesene Wiederbeschaffungsdauer beschränkt (vgl. hierzu das klägerseits zitierte Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.05.2019, 1 U 115/18).
  • AG Velbert, 12.12.2023 - 17 C 102/23
    Rn. 22 Von den Schadensersatzansprüchen, die der Klägerin in Folge des von dem Fahrer des bei der Beklagten versicherten Fahrzeugs alleine verschuldeten Unfalls zustehen, ist auch ein Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung umfasst (vgl. Senat NJW-RR 2019, 1119 Rn. 22 f.).

    Neben dem Ersatz für die Dauer der Reparatur steht dem Geschädigten ein Ersatzanspruch für die Dauer der Schadensbegutachtung (…BGH, NJW 2018, 1393 Rn. 12; BGH, NJW 2013, 1151; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2019, 1119 Rn. 24) und während einer angemessenen Überlegungsfrist zu (BGH, NJW 2013, 1151).

  • OLG Frankfurt, 11.12.2025 - 9 U 44/25

    Nutzungsausfallentschädigung bei Weiternutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz

    Verschiedentlich wird darüber hinaus vertreten, dass dem Geschädigten auch bei fiktiver Schadensberechnung eine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer einer fühlbaren Gebrauchsbeeinträchtigung erstattet wird (vgl. OLG München…, Urteil vom 24.3.2021 - 10 U 6761/19, juris Rn. 42, OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.5.2019 - I-1 U 115/18, juris Rn.24).

    Eine rein "fiktive" Abrechnung ist dem Schadensrecht bis auf eng begrenze Ausnahmefälle, zu dem der Ersatz für einen Nutzungsausfall nicht gehört, grundsätzlich fremd (so zu Recht bereits: OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.5.2019 - I-1 U 115/18, juris Rn 24).

  • AG Itzehoe, 19.05.2023 - 94 C 61/22
    liche Zeitabschnitte geht (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.5. 2019 - 1 U 115/18 = r+s 2019, 730; a. A. LG Saarbrücken…, Urteil vom 15.05.2015, 13 S 12/15 - juris - Rn. 23).
  • AG Hamburg-Harburg, 06.02.2023 - 648 C 22/22
    Da der Geschädigte zur Vorfinanzierung nicht verpflichtet ist und hier dazu auch nicht im Stande war, kann diese Dauer auch erst ab dem Tag laufen, ab dem der Geschädigte durch den Schädiger finanziell in die Lage versetzt wird, den Schaden durch Reparatur oder - wie hier - Ersatzbeschaffung zu beseitigen (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.2019, 1 U 115/18, R+S 2019, 730 (731)).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2025 - 9 U 44/25

    Keine Nutzungsausfallentschädigung bei tatsächlicher Nutzung eines nicht …

    Verschiedentlich wird darüber hinaus vertreten, dass dem Geschädigten auch bei fiktiver Schadensberechnung eine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer einer fühlbaren Gebrauchsbeeinträchtigung erstattet wird (vgl. OLG München…, Urteil vom 24.3.2021 - 10 U 6761/19, juris Rn. 42, OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.5.2019 - I-1 U 115/18, juris Rn.24).

    Eine rein "fiktive" Abrechnung ist dem Schadensrecht bis auf eng begrenze Ausnahmefälle, zu dem der Ersatz für einen Nutzungsausfall nicht gehört, grundsätzlich fremd (so zu Recht bereits: OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.5.2019 - I-1 U 115/18, juris Rn 24).

  • AG Rheinbach, 06.02.2020 - 5 C 112/19

    Verkehrsunfall - Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten bei behauptetem …

    Regelmäßig ist ihm daher neben der kalkulierten Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer eine Nutzungsausfallsentschädigung auch für den Zeitraum zu gewähren, der bis zur Vorlage des Gutachtens vergangen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Mai 2019 - I-1 U 115/18 -, Rn. 24, juris).
  • AG Memmingen, 15.12.2023 - 13 C 1787/23
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung stellt auch der vorübergehende Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs einen ersatzfähigen Schaden im Sinne der 88 249 ff BGB dar, wenn der Geschädigte sich für die Zeit des Nutzungsausfalls keinen Ersatzwagen beschafft hat (BGHZ 40, 345, 347 ff; OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 13587).
  • AG Nordenham, 22.11.2022 - 3 C 186/22
    Kann der Geschädigte also glaubhaft machen, dass er die Schadensregulierung aus finanziellen Gründen nicht betreiben konnte und aus diesem Grund auch in dieser Zeit auf ein Fahrzeug verzichten musste, so steht ihm auch für diesen Zeitraum ein Anspruch auf Nutzungsausfallsentschädigung zu (OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.5. 2019 - 1 U 115/18, r+s 2019, 730, beckonline).
  • LG Stendal, 25.11.2021 - 22 S 34/21
  • LG Kassel, 31.03.2021 - 4 O 879/20
  • AG Salzgitter, 09.10.2024 - 23 C 570/24

    Nutzungsausfallentschädigung bei langer Reparaturdauer: Wer zahlt und wann wird …

  • LG Hannover, 13.01.2025 - 18 O 34/24
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