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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.09.2019 - 3 U 181/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,52101
OLG Hamburg, 19.09.2019 - 3 U 181/17 (https://dejure.org/2019,52101)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.09.2019 - 3 U 181/17 (https://dejure.org/2019,52101)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. September 2019 - 3 U 181/17 (https://dejure.org/2019,52101)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Verpackung für Rauchwaren

    § 139 PatG, Art 72 EuPatÜbk
    Patentverletzungsverfahren: Materiellrechtliche Inhaberschaft des Patents; Schadensersatzfeststellungsanspruch nur bei gewisser Wahrscheinlichkeit für Schadenseintritt - Verpackung für Rauchwaren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 139 ; EPÜ Art. 72

  • rechtsportal.de

    EPÜ Art. 71 ff.
    Ansprüche aus einer behaupteten Patentverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 294
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2019 - 3 U 181/17
    Eine Partei, die geltend macht, die materielle Rechtslage weiche vom Registerstand ab, muss deshalb konkrete Anhaltspunkte aufzeigen, aus denen sich die Unrichtigkeit des Registers ergibt (Anschluss an: BGH, GRUR 2013, 713 - Fräsverfahren).

    Rn. 82 Für Ansprüche auf Schadensersatz und Rechnungslegung kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Aktivlegitimation auf die materielle Berechtigung an (BGH, Urteil vom 7. Mai 2013 - X ZR 69/11, GRUR 2013, 713, Rn. 51 - Fräsverfahren;… Benkard/Grabinski/Zülch, PatG, 11. Aufl., § 139 Rn. 16;… Mes, 4. Aufl. 2015, PatG § 139 Rn. 44;… Cepl/Voß/Thomas, ZPO, 2. Aufl., § 52 Rn. 51).

    Ihre Legitimationswirkung ist beschränkt auf die Befugnis zur Führung von Rechtsstreitigkeiten aus dem Patent (BGH, GRUR 2013, 713, Rn. 53 - Fräsverfahren, mwN;… BeckOK.PatR/Otten-Dünnweber, 13. Ed. [25.7.2019], PatG § 30 Rn. 12).

    Auch wenn dem Patentregister keine rechtsbegründende oder rechtsvernichtende Wirkung zukommt, entfaltet die Eintragung im Patentregister für die Beurteilung der Frage, wer materiell-rechtlich Inhaber des Patents ist, jedoch eine erhebliche Indizwirkung (BGH, GRUR 2013, 713, Rn. 58 f. - Fräsverfahren;… Benkard/Grabinski/Zülch, aaO., § 139 Rn. 16).

    Eine Partei, die geltend macht, die materielle Rechtslage weiche vom Registerstand ab, muss vielmehr konkrete Anhaltspunkte aufzeigen, aus denen sich die Unrichtigkeit ergibt (BGH, GRUR 2013, 713, Rn. 60 - Fräsverfahren).

    Der Vortrag, der eingetragene Inhaber habe das Patent nicht wirksam oder zu einem anderen Zeitpunkt erworben, erfordert in der Regel nähere Darlegungen dazu, woraus sich die Unwirksamkeit des eingetragenen Rechtsübergangs ergeben soll (BGH, GRUR 2013, 713, Rn. 60 - Fräsverfahren).

    Die Differenzierung nach der Art des Klageantrags ist auch dem Umstand geschuldet, dass, soweit ein Unterlassungsanspruch aus § 139 Abs. 1 PatG besteht, der Beklagte auf die Klage des hierzu nach § 30 Abs. 3 S. 2 PatG legitimierten früheren Patentinhabers nicht zur Unterlassung gegenüber einem bestimmten Berechtigten, sondern zur Unterlassung schlechthin zu verurteilen ist (vgl. BGH, GRUR 2013, 713, Rn. 55 - Fräsverfahren).

  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2019 - 3 U 181/17
    Rn. 88 Die Begründetheit der auf Feststellung der Schadensersatzpflicht gerichteten Klage setzt - ebenso wie die seiner Vorbereitung dienenden Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung - voraus, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens besteht, die allerdings nicht hoch zu sein braucht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 180/05, BGHZ 176, 311 = GRUR 2008, 896, Rn. 26 - Tintenpatrone I).

    Diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfüllt, wenn die Lizenzvertragsparteien eine Umsatz- oder Stücklizenz vereinbart haben, weil sich bei Minderung der Umsätze des Lizenznehmers auch seine eigenen (Lizenz-)Einnahmen verringern (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2005 - X ZR 167/03, GRUR 2005, 935, 936 - Vergleichsempfehlung II; BGH, GRUR 2008, 896, Rn. 27 - Tintenpatrone I) oder auch dann, wenn der Lizenznehmer als Gegenleistung für die Einräumung des Nutzungsrechts eine Verpflichtung zum Bezug von Waren übernommen hat (vgl. BGH, GRUR 2008, 896, Rn. 28 - Tintenpatrone I).

    Es bedarf vielmehr im Gegenteil der positiven, für den Anspruchssteller günstigen Feststellung, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens besteht, auch wenn diese nicht hoch zu sein braucht (vgl. BGH, GRUR 2008, 896, Rn. 26 - Tintenpatrone I).

  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 86/10

    Cinch-Stecker

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2019 - 3 U 181/17
    Maßgeblich ist, ob dem Inhaber eines Patents trotz der Erteilung einer ausschließlichen Lizenz durch die Verletzungshandlung ein eigener Schaden entstanden ist (BGH, Urteil vom 5. April 2011 - X ZR 86/10, BGHZ 189, 112 = GRUR 2011, 711, Rn. 14 - Cinch-Stecker;… Urteil vom 24. Januar 2012 - X ZR 94/10, BGHZ 192, 245 = GRUR 2012, 430, Rn. 15 - Tintenpatrone II).

    Auch wenn der Schutzrechtsinhaber als Gesellschafter am Lizenznehmer beteiligt ist, besteht der erforderliche hinreichende ursächlicher Zusammenhang zwischen der Schutzrechtsverletzung und der Vermögenseinbuße des Schutzrechtsinhabers (vgl. BGH, GRUR 2011, 711, Rn. 16 f. - Cinch-Stecker).

  • BGH, 19.02.2013 - X ZR 70/12

    Patentverletzungsstreit: Eigene Klage des ausschließlichen Lizenznehmers während …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2019 - 3 U 181/17
    Der ausschließliche Lizenznehmer hat dabei zwar oft das überwiegende oder gar alleinige Interesse an der Abwehr von Rechtsverletzungen und am Ausgleich durch Schadensersatz; dem Schutzrechtsinhaber können aber eigene Ansprüche insbesondere dann zustehen, wenn ihm aus der Lizenzvergabe fortdauernd materielle Vorteile erwachsen, etwa wenn er an der Ausübung der Lizenz durch den Lizenznehmer partizipiert (st. Rpsr., vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1992 - I ZR 182/90, BGHZ 118, 394 = GRUR 1992, 697, 698 - ALF; Urteil vom 19. Februar 2013 - X ZR 70/12, GRUR 2013, 1269, Rn. 12 - Wundverband, mwN).

    Mit der Einräumung einer ausschließlichen Lizenz können Patentinhaber und Inhaber der ausschließlichen Lizenz an dem Patent unabhängig voneinander gegen Verletzungen des Schutzrechts vorgehen (vgl. BGH, GRUR 2013, 1269, Rn. 12 - Wundverband).

  • BPatG, 22.08.2018 - 4 Ni 10/17

    Zigarettenpackung - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Zigarettenpackung …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2019 - 3 U 181/17
    Rn. 51 Das Bundespatentgericht hat mit Urteil an Verkündungs statt zugestellt am 22.08.2018 - 4 Ni 10/17 - das Klagepatent in beschränkter Form aufrechterhalten und den Patentanspruch 1 wie folgt neu gefasst:.

    Aus der Erläuterung der Probleme beim Siegeln von Nähten auf den Seitenflächen aufgrund der dort - ohne erfindungsgemäße Zarge - fehlenden Auflage ergebe sich nach dem BPatG nicht eine für alle Seiten der Rauchwarenfüllung geltende Lehre, dass Nähte generell, gleich auf welcher Seite sie angeordnet sind, auf einem Teil der Zarge liegen sollten (BPatG, Urteil vom 22.08.2018 - 4 Ni 10/17, juris Rn. 124).

  • LG Hamburg, 08.09.2017 - 315 O 39/16

    Patentrechtsverletzungsverfahren: Verfahrensaussetzung wegen Vorgreiflichkeit …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2019 - 3 U 181/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 08.09.2017 - Az. 315 O 39/16 - abgeändert.

    Rn. 58 das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 08.09.2017, Az. 315 O 39/16, abzuändern und die Klage kostenpflichtig abzuweisen,.

  • BGH, 01.02.2002 - V ZR 357/00

    Zu den Voraussetzunge der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2019 - 3 U 181/17
    Er ist damit im Sinne der genannten Vorschriften an der Unterzeichnung gehindert (BGH, NJW 2002, 1426, Rn. 15ff.).
  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug III

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2019 - 3 U 181/17
    Das Berufungsgericht folgt auch der Auslegung des Patents im Nichtigkeitsverfahren (vgl. BGH, Hinweisbeschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 193/03, GRUR 2010, 858, Rn. 10 ff. - Crimpwerkzeug III).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2019 - 3 U 181/17
    Der ausschließliche Lizenznehmer hat dabei zwar oft das überwiegende oder gar alleinige Interesse an der Abwehr von Rechtsverletzungen und am Ausgleich durch Schadensersatz; dem Schutzrechtsinhaber können aber eigene Ansprüche insbesondere dann zustehen, wenn ihm aus der Lizenzvergabe fortdauernd materielle Vorteile erwachsen, etwa wenn er an der Ausübung der Lizenz durch den Lizenznehmer partizipiert (st. Rpsr., vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1992 - I ZR 182/90, BGHZ 118, 394 = GRUR 1992, 697, 698 - ALF;… Urteil vom 19. Februar 2013 - X ZR 70/12, GRUR 2013, 1269, Rn. 12 - Wundverband, mwN).
  • BGH, 30.09.2003 - X ZR 114/00

    "Blasenfreie Gummibahn II"; Verpflichtung der nicht beweisbelasteten Partei zur …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.09.2019 - 3 U 181/17
    Dies entspricht den allgemeinen Grundsätzen, wonach dem Anspruchssteller die Darlegungs- und Beweislast für alle anspruchsbegründenden Tatsachen obliegt (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 2003 - X ZR 114/00, GRUR 2004, 268, 269 - Blasenfreie Gummibahn II), mithin auch für die Aktivlegitimation.
  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 94/10

    Tintenpatrone II

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 167/03

    Vergleichsempfehlung II

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2021 - 15 U 42/20

    Ansprüche wegen Verletzung eines europäischen Patents Montagegrube und …

    Rn. 135 Auch bei Einräumen einer unentgeltlichen (einfachen) Lizenz kann eine Schutzrechtsverletzung kausal zu einer Vermögenseinbuße beim Schutzrechtsinhaber führen, wenn dieser das Schutzrecht weiterhin wirtschaftlich verwertet bzw. sich eine solche Verwertung vorbehalten hat (vgl. insoweit auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2020, 294 - Verpackung von Rauchwaren).
  • LG München I, 22.05.2025 - 7 O 7590/24

    Auskunftserteilung, Aussetzung des Verfahrens, Aussetzung des Rechtsstreits, …

    Da sich die Beklagten auf eine vom Registerstand abweichende Rechtslage berufen, müssen sie konkrete Anhaltspunkte aufzeigen, aus denen sich die Unrichtigkeit des Patentregisters ergibt (…vgl. Cepl/Voß/Thomas, § 52 Rn. 52; OLG Hamburg, GRUR-RR 2020, 294 Rn. 32 - Verpackung für Rauchwaren).
  • Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Hamburg, 26.08.2024 - ACT_463258/23
    Weitere Wirksamkeitsvoraussetzungen enthält das EPÜ nicht (Hans. OLG Hamburg, Urteil vom 19. September 2019 - 3 U 181/17, GRUR-RR 2020, 294 Rn. 35 f. - Verpackung für Rauchwaren).
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