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Rechtsprechung
   OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2105/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6051
OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2105/18 (https://dejure.org/2019,6051)
OLG München, Entscheidung vom 21.03.2019 - 29 U 2105/18 (https://dejure.org/2019,6051)
OLG München, Entscheidung vom 21. März 2019 - 29 U 2105/18 (https://dejure.org/2019,6051)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechtsstreit um "Die unendliche Geschichte": Sieg für die Erben von Michael Ende

  • esche.de (Kurzinformation)

    Michael Ende, du hast mein Leben zerstört

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.03.2019)

    Streit um Rechte: Die unendliche Geschichte

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2105/18

    Rechtsstreit um "Die unendliche Geschichte": Sieg für die Erben von Michael Ende

    OLG München, 01.08.1985 - 29 U 2114/85

    Die unendliche Geschichte (Film)

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Die unendliche Geschichte (Film)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • LG München I, 18.05.2018 - 37 O 13142/17

    Merchandisingrechte an literarischem Werk und Verfilmungsvertrag

    Auszug aus OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2105/18
    Auf die Berufung des Drittwiderbeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 18.05.2018, Az. 37 O 13142/17, in Ziffer 3. aufgehoben und die Drittwiderklage, soweit sie darauf gerichtet ist, den Drittwiderbeklagten zu verurteilen, an den Beklagten EUR 1.822,96 zuzüglich Zinsen zu zahlen, abgewiesen.

    Rn. 30 I. Das Endurteil des Landgerichts München I - 37 O 13142/17 vom 18.05.2018 wird aufgehoben.

    Rn. 36 Das Endurteil des Landgerichts München I - 37 O 13142/17 vom 18.05.2018 wird aufgehoben.

  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen) …

    Auszug aus OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2105/18
    Rn. 73 1. Der Zulässigkeit steht die Rechtsprechung des BGH zur Zulässigkeit einer Berufung für den Fall, dass der Kläger mit dem Hauptantrag nicht die Beseitigung der durch das erstinstanzliche Urteil geschaffenen Beschwer erstrebt, aber seinen in erster Instanz geltend gemachten Klageanspruch hilfsweise geltend macht (vgl. BGH NJW 2001, 226), nicht entgegen.

    Denn nach dieser Rechtsprechung ist eine Berufung unzulässig, wenn sie den in erster Instanz erhobenen Klageanspruch nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt, also im Falle einer erstinstanzlichen Klageabweisung deren Richtigkeit gar nicht in Frage stellt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt (BGH NJW 2001, 226 mwN;… Ball, in: Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., Vor § 511 Rn. 26; s. ergänzend auch Gaier, NJW 2001, 3289).

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93

    Pauschale Rechtseinräumung

    Auszug aus OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2105/18
    In dieser Auslegungsregelung kommt zum Ausdruck, dass die urheberrechtlichen Befugnisse die Tendenz haben, soweit wie möglich bei dem Urheber zu verbleiben, damit dieser in angemessener Weise an den Erträgnissen seines Werkes beteiligt wird (vgl. BGH GRUR 1996, 121, 122 - Pauschale Rechtseinräumung).

    Bei pauschalen Vereinbarungen über die Einräumung von Nutzungsrechten wird der Umfang des Nutzungsrechts ebenfalls durch den Vertragszweck bestimmt und im allgemeinen beschränkt, selbst wenn der Wortlaut der vertraglichen Regelung eindeutig ist (vgl. BGH GRUR 1996, 121, 122 - Pauschale Rechtseinräumung).

  • BGH, 04.10.1984 - VII ZR 162/83

    Zulässigkeit des Übergangs von der Feststellungs- zur Leistungsklage

    Auszug aus OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2105/18
    Rn. 78 aa) Zwar kann der Übergang von einer Feststellungszu einer Leistungsklage als Fall des § 264 Nr. 2 ZPO und demnach nicht als Klageänderung iSv § 263 ZPO anzusehen sein (vgl. BGH NJW 1985, 1784 mwN).

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass sich Feststellungs- und Leistungsklage auf dasselbe Rechtsverhältnis beziehen (BGH NJW 1985, 1784; NJW 1992, 2296).

  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 244/97

    OEM-Version

    Auszug aus OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2105/18
    Werden Nutzungsrechte aufgespalten, wirkt diese Aufspaltung nicht nur schuldrechtlich, sondern dinglich, wenn es sich um übliche, technisch und wirtschaftlich eigenständige und damit klar abgrenzbare Nutzungsformen handelt (BGH GRUR 2001, 153, 154 - Erschöpfung des Verbreitungsrechts bei beschränkter Nutzungsrechtseinräumung).
  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 34/92

    Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des …

    Auszug aus OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2105/18
    Das Rechtsverhältnis, dessen Feststellung verlangt wird, muss so genau bezeichnet werden, dass es vom Gericht bejaht oder verneint werden kann und dass über den Umfang der Rechtskraft seiner Entscheidung keine Ungewissheit verbleibt (BGH NJW-RR 1994, 1272).
  • BGH, 29.03.1996 - II ZR 263/94

    Aufstellung der Jahresbilanz in einer KG; Abgrenzung der Verantwortlichkeit der …

    Auszug aus OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2105/18
    Wird aber ein Zeuge zum Beweis einer nicht in seiner Person eingetretenen inneren Tatsache benannt, ist ein derartiger Beweisantrag nur dann erheblich, wenn die Umstände schlüssig dargelegt sind, aufgrund deren er Kenntnis von der inneren Tatsache erlangt hat (BGH NJW 1996, 1678, 1679).
  • BGH, 12.05.1992 - VI ZR 118/91

    Klageerweiterung in der Berufungsinstanz durch Übergang von Feststellungs- auf …

    Auszug aus OLG München, 21.03.2019 - 29 U 2105/18
    Voraussetzung hierfür ist aber, dass sich Feststellungs- und Leistungsklage auf dasselbe Rechtsverhältnis beziehen (BGH NJW 1985, 1784; NJW 1992, 2296).
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