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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.08.2020 - 3 W 45/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,29433
OLG Hamburg, 17.08.2020 - 3 W 45/20 (https://dejure.org/2020,29433)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.08.2020 - 3 W 45/20 (https://dejure.org/2020,29433)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. August 2020 - 3 W 45/20 (https://dejure.org/2020,29433)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Produktfortbildung

    § 3a UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 3 Nr 1 HeilMWerbG
    Wiederholungsgefahr bei verschiedenen Irreführungsgesichtspunkten und Hinweis auf Studienergebnis - Produktfortbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Werbung für Arzneimittelwirkung mit wissenschaftlicher Studie muss Einschränkungen der Studie deutlich machen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Hinweispflicht auf Einschränkungen von Studien bei der Bewerbung von Arzneiwirkungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1437
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2020 - 3 W 45/20
    Das gilt für das gerichtliche Verfahren (vgl. BGHZ 194, 314 Rn. 24f. - Biomineralwasser) ebenso wie für die Abmahnung.
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2020 - 3 W 45/20
    Weisen die Studienautoren in der referenzierten Studie demgegenüber selbst darauf hin, dass die Studie sowohl wegen der Open-Label-Behandlung der Probanden als auch mit Blick auf den fehlenden Placebo-Arm und die kurze Studiendauer Limitationen aufweist, und wird dort zur fehlenden Verblindung der Studie ausdrücklich auf das dadurch entstehende Verzerrungspotential hingewiesen, dann wird der Fachverkehr allein durch den Hinweis: "Gezeigt in einer randomisierten, unverblindeten Crossover-Studie" nicht im Sinne der BGH-Rechtsprechung "Basisinsulin mit Gewichtsvorteil" (GRUR 2013, 649) hinreichend deutlich über die Limitationen der Studie aufgeklärt und er wird über den Grad der Validität der beworbenen Studienergebnisse in die Irre geführt.
  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.08.2020 - 3 W 45/20
    Auch die Reichweite der von ihr abgegebenen Unterlassungsverpflichtungserklärung ist durch Auslegung zu ermitteln (BGH, GRUR 1996, 290, Rn. 30 - Wegfall der Wiederholungsgefahr).
  • BGH, 30.07.2026 - I ZR 130/25

    Top-Mediziner - Strenge Anforderungen an die Richtigkeit von Testsiegeln für …

    Insoweit ist im heilmittelwerberechtlichen Zusammenhang anerkannt, dass Angaben zur wissenschaftlichen Erwiesenheit einer Wirkungsaussage die in einer zum Beleg herangezogenen Studie vermerkten Beschränkungen ihrer Aussagekraft klar wiedergeben müssen, andernfalls eine Irreführung über das Maß der wissenschaftlichen Erwiesenheit vorliegt (…vgl. BGH, GRUR 2013, 649 [juris Rn. 17] - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; OLG Hamburg, PharmR 2021, 149 [juris Rn. 18 bis 21];… BeckOK.HWG/Reese, 16. Edition [1. Mai 2026], § 3 Rn. 238; Feddersen, GRUR 2013, 127, 129).
  • OLG Hamburg, 13.04.2026 - 3 U 79/25
    Rn. 9 Wird ein Arzneimittel unter Bezugnahme auf eine konkrete wissenschaftliche Studie damit beworben, dass es einem Wettbewerbspräparat hinsichtlich bestimmter Eigenschaften überlegen sei, dann geht der Fachverkehr mangels hinreichend deutlicher Hinweise auf Umstände, die das Studienergebnis einschränken, grundsätzlich davon aus, dass diese Überlegenheit durch die referenzierte Studie wissenschaftlich hinreichend gesichert belegt sei (Senat, PharmR 2021, 149 , amtl. Ls. 5; Feddersen, GRUR 2013, 127, 129).
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