Rechtsprechung
| OLG München, 08.10.2020 - 29 U 3247/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Verwechslungsgefahr zwischen Bildmarke "Renault" und Wortbildmarke "Borgward" bei hinreichend unterschiedlichen Bildbestandteilen
- juve.de (Kurzinformation)
Rauten-Logo: Borgward gewinnt Markenstreit gegen Renault
Verfahrensgang
- LG München I, 28.04.2020 - 33 O 17154/18
- OLG München, 08.10.2020 - 29 U 3247/20
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2021, 20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.04.2013 - I ZR 214/11
VOLKSWAGEN/Volks. Inspektio
Auszug aus OLG München, 08.10.2020 - 29 U 3247/20
Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere die unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (BGH GRUR 2013, 1239 Rn. 24 - VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion mit zahlreichen Nachweisen).Im Verletzungsverfahren ist auf die eingetragene Form der Klagemarke und die konkrete Fassung der jeweiligen angegriffenen Bezeichnung abzustellen (BGH GRUR 2013, 1239 Rn. 31 - VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion mit zahlreichen Nachweisen).
Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (BGH GRUR 2006, 859 Rn.18 - Malteserkreuz; BGH GRUR 2013, 1239 Rn. 32 - VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion mit zahlreichen Nachweisen).
- BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04
Malteserkreuz
Auszug aus OLG München, 08.10.2020 - 29 U 3247/20
Weiter ist nicht ausgeschlossen, dass ein Zeichen, das als Bestandteil in eine zusammengesetzte Marke oder eine komplexe Kennzeichnung aufgenommen wird, eine selbstständig kennzeichnende Stellung behält, ohne dass es das Erscheinungsbild der zusammengesetzten Marke oder komplexen Kennzeichnung dominiert oder prägt (BGH GRUR 2006, 859 Rn.18 - Malteserkreuz;… BGH GRUR 2013, 1239 Rn. 32 - VOLKSWAGEN/Volks.Inspektion mit zahlreichen Nachweisen).Bei Identität oder Ähnlichkeit dieses selbständig kennzeichnenden Bestandteils mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang kann das Vorliegen von Verwechslungsgefahr zu bejahen sein, weil dadurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen werden kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (vgl. BGH GRUR 2006, 859 Rn. 18 - Malteserkreuz;… EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 331 - THOMSON LIFE).
Eine selbständig kennzeichnende Stellung der Bildbestandteile der angegriffenen Zeichen ist zwar nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Wortbestandteil BORGWARD die angegriffenen Zeichen prägt (vgl. BGH GRUR 2006, 859 Rn. 21 - Malteserkreuz;… EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 34 - THOMSON LIFE) und für eine selbständig kennzeichnende Stellung spricht, dass der Verkehr in dem Wortbestandteil BORGWARD eine Unternehmensbezeichnung sieht (vgl. BGH GRUR 2006, 859 Rn. 21 - Malteserkreuz).
- EuGH, 18.07.2013 - C-252/12
Specsavers International Healthcare u.a. - Marken - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 …
Auszug aus OLG München, 08.10.2020 - 29 U 3247/20
Nach Auffassung des EuGH ist diese Farbe oder Farbkombination daher geeignet, die Gefahr einer Verwechslung oder einer gedanklichen Verbindung zwischen der älteren Marke und dem Zeichen, das der Verletzung dieser Marke beschuldigt wird, zu erhöhen (EuGH GRUR 2013, 922 Rn. 37 - Specsavers International Healthcare Ltd u. a./Asda Stores Ltd).Rn. 36 Eine Zeichenähnlichkeit ergibt sich auch nicht daraus, dass die Klägerin ihre Klagemarke, die in schwarzweiß Schattierungen eingetragen ist, silbermetallicfarben verwendet und auch die angegriffenen Logos silbermetallicfarben eingerahmt sind (vgl. EuGH GRUR 2013, 922 Rn. 32, 41- Specsavers International Healthcare Ltd u.a./Asda Stores Ltd).
Rn. 40 Ob Verwechslungsgefahr vorliegt, ist stets unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen (vgl. EuGH GRUR 2013, 922 Rn. 44 - Specsavers International Healthcare Ltd u.a./Asda Stores Ltd).
- EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus OLG München, 08.10.2020 - 29 U 3247/20
Bei Identität oder Ähnlichkeit dieses selbständig kennzeichnenden Bestandteils mit einer angemeldeten oder eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang kann das Vorliegen von Verwechslungsgefahr zu bejahen sein, weil dadurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der Eindruck hervorgerufen werden kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (…vgl. BGH GRUR 2006, 859 Rn. 18 - Malteserkreuz; EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 331 - THOMSON LIFE).Eine selbständig kennzeichnende Stellung der Bildbestandteile der angegriffenen Zeichen ist zwar nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Wortbestandteil BORGWARD die angegriffenen Zeichen prägt (…vgl. BGH GRUR 2006, 859 Rn. 21 - Malteserkreuz; EuGH GRUR 2005, 1042 Rn. 34 - THOMSON LIFE) und für eine selbständig kennzeichnende Stellung spricht, dass der Verkehr in dem Wortbestandteil BORGWARD eine Unternehmensbezeichnung sieht (…vgl. BGH GRUR 2006, 859 Rn. 21 - Malteserkreuz).
- BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
BMW-Emblem - Markenbenutzung im Ersatzteilgeschäft: Identität zwischen einer …
Auszug aus OLG München, 08.10.2020 - 29 U 3247/20
Die angegriffenen Zeichen werden durch den mittigen und hervortretend dargestellten Wortbestandteil BORGWARD geprägt (vgl. zum BMW-Emblem BGH GRUR 2015, 1009 Rn. 25 - BMW-Enblem). - BGH, 19.11.2009 - I ZR 142/07
MIXI
Auszug aus OLG München, 08.10.2020 - 29 U 3247/20
Da der Wortbestandteil in den Bildbestandteil der angegriffenen Zeichen zentral und hervorgehoben integriert ist, ist eine zergliedernde Wahrnehmung der Gesamtzeichen durch den Verkehr (vgl. BGH GRUR 2010, 729 Rn. 34 - MIXI) als sich jeweils aus einem Wortbestandteil und einem selbständigen Bildbestandteil zusammensetzenden Zeichen fernliegend.
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