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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.12.2020 - I-15 U 77/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,46769
OLG Düsseldorf, 23.12.2020 - I-15 U 77/19 (https://dejure.org/2020,46769)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.12.2020 - I-15 U 77/19 (https://dejure.org/2020,46769)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Dezember 2020 - I-15 U 77/19 (https://dejure.org/2020,46769)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Vorrichtung zum Decodieren eines empfangenen Übertragungssignals; Aussetzung eines Verletzungsrechtsstreits wegen einer Nichtigkeitsklage

  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen Patentverletzung; Vorrichtung zum Decodieren eines empfangenen Übertragungssignals; Aussetzung eines Verletzungsrechtsstreits wegen einer Nichtigkeitsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 69
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2020 - 15 U 77/19
    Rn. 60 Zudem sei dem Landgericht auch darin nicht zuzustimmen, dass die Anwendung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in dem Fall Huawei Technologies vs ZTE (EuGH, GRUR 2015, 764ff.) eine FRAND-Selbstverpflichtungserklärung des Patentinhabers voraussetze.

    Die marktbeherrschende Position des Patentinhabers kann aber überhaupt nur bestehen, soweit und solange dieser aufgrund seiner Rechtsposition verhindern kann, dass patentgemäße Produkte auf den Markt gelangen oder auf dem Markt bleiben (EuGH, GRUR 2015, 764 = WRP 2015, 1080 Rn 52 - Huawei ./. ZTE).

    Die Klage eines marktbeherrschenden Patentinhabers kann einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung aber nur dann darstellen, wenn und soweit sie geeignet ist zu verhindern, dass dem Standard entsprechende Produkte auf den Markt gelangen oder auf dem Markt erhältlich bleiben (EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 54 ff. - Huawei ./. ZTE;… BGHZ 180, 312 Rn. 22 ff. - Orange-Book-Standard).

    Missbräuchlich können danach Klageanträge sein, die auf Unterlassung (…BGHZ 180, 312 Rn. 22 - Orange-Book-Standard), Rückruf und Entfernung von Produkten aus den Vertriebswegen (EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 73 - Huawei ./. ZTE) oder auf Vernichtung (…OLG Düsseldorf, GRUR 2017, 1219 Rn. 220;… OLG Karlsruhe, GRUR 2020, 166 Rn. 87) gerichtet sind.

    Ob das vom EuGH in der Sache Huawei ./. ZTE (WRP 2015, 1080) aufgestellte Pflichtenregime auf einen solchen Fall übertragbar ist, hat der EuGH ausdrücklich offen gelassen.

  • BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17

    FRAND-Einwand - FRAND-Bedinungen, besondere Verhaltenspflichten eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2020 - 15 U 77/19
    Diese Rechtsposition entfällt regelmäßig nach Ablauf der Schutzdauer des jeweiligen Patents, da in die Zukunft gerichtete Ansprüche des Patentverletzers ausscheiden (BGH, GRUR 2020, 961 ff. Rn 65 - FRAND-Einwand).

    Denn dieser beruht im Grundsatz gerade auf dem Gedanken, dass eine strukturelle Machtposition des Patentinhabers ausgeglichen werden soll, die dadurch entsteht, dass der Patentinhaber generell verhindern kann, dass erfindungsgemäße Produkte auf den Markt gebracht werden (vgl. BGH, GRUR 2020, 961 ff. Rn 65 - FRAND-Einwand).

    Ein solcher Gegenanspruch kann erst entstehen, wenn der Verletzer vom Patentinhaber (zunächst durch Bekundung seiner Lizenzbereitschaft) den Abschluss eines Lizenzvertrages zu FRAND-Bedingungen verlangt und der Patentinhaber hierauf nicht in Einklang mit den ihn wegen seiner marktbeherrschenden Stellung treffenden Verpflichtungen reagiert, indem er sich entweder rechtswidrig weigert, einen solchen Lizenzvertrag abzuschließen oder trotz der Lizenzbereitschaft des Patentverletzers kein Angebot zu FRAND-Bedingungen abgibt (BGH, GRUR 2020, 961 ff. Rn 111 - FRAND-Einwand).

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2020 - 15 U 77/19
    Rn. 147 "Marktbeherrschung" meint die wirtschaftliche Macht, die es einem Unternehmen erlaubt, einen wirksamen Wettbewerb auf dem (zeitlich, räumlich und sachlich relevanten) Markt zu verhindern und sich seinen Wettbewerbern, Abnehmern und den Verbrauchern gegenüber in nennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten (EuGH, Slg. 1978, 207 Rn 65 f. - United Brands; EuGH, Slg. 1979, 461 Rn 38 f. - Hoffmann-La Roche; BGH, WM 2020, 1929 - Facebook; OLG Düsseldorf, GRUR 2017, 1219 Rn 126 - Mobiles Kommunikationssystem).

    Demselben sachlichen Markt wird zugeordnet, was aufgrund der jeweiligen Eigenschaften, Preise und Verwendungszwecke aus Sicht der Nachfrager nicht durch andere Produkte bzw. Dienstleistungen substituierbar ist (OLG Düsseldorf, GRUR 2017, 1219 Rn 126 - Mobiles Kommunikationssystem).

    Missbräuchlich können danach Klageanträge sein, die auf Unterlassung (…BGHZ 180, 312 Rn. 22 - Orange-Book-Standard), Rückruf und Entfernung von Produkten aus den Vertriebswegen (…EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 73 - Huawei ./. ZTE) oder auf Vernichtung (OLG Düsseldorf, GRUR 2017, 1219 Rn. 220;… OLG Karlsruhe, GRUR 2020, 166 Rn. 87) gerichtet sind.

  • BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10

    Installiereinrichtung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2020 - 15 U 77/19
    Rn. 174 Nach der Rechtsprechung des BGH handelt es sich bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit um eine Rechtsfrage, die mittels wertender Würdigung der tatsächlichen Umstände zu beurteilen ist, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, etwas über die Voraussetzungen für das Auffinden der erfindungsgemäßen Lösung auszusagen (BGH, GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II; BGH, GRUR 2006, 663 - Vorausbezahlte Telefongespräche).

    Dazu bedarf es in der Regel über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe (BGH, BeckRS 2018, 13279 - Tongeber für Einparkhilfesysteme von Fahrzeugen; BGH, GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II; BGH, GRUR 2010, 407 - einteilige Öse).

    Vielmehr können auch Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebiets, insbesondere betreffend die Ausbildung von Fachleuten, die übliche Vorgehensweise bei der Entwicklung von Neuerungen, technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben und auch nicht-technische Vorgaben eine Rolle spielen (BGH, BeckRS 2017, 117715; BGH, GRUR 2016, 1023 - Anrufroutingverfahren; BGH, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem; BGH, GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II).

  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2020 - 15 U 77/19
    Die Klage eines marktbeherrschenden Patentinhabers kann einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung aber nur dann darstellen, wenn und soweit sie geeignet ist zu verhindern, dass dem Standard entsprechende Produkte auf den Markt gelangen oder auf dem Markt erhältlich bleiben (…EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 54 ff. - Huawei ./. ZTE; BGHZ 180, 312 Rn. 22 ff. - Orange-Book-Standard).

    Missbräuchlich können danach Klageanträge sein, die auf Unterlassung (BGHZ 180, 312 Rn. 22 - Orange-Book-Standard), Rückruf und Entfernung von Produkten aus den Vertriebswegen (…EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 73 - Huawei ./. ZTE) oder auf Vernichtung (…OLG Düsseldorf, GRUR 2017, 1219 Rn. 220;… OLG Karlsruhe, GRUR 2020, 166 Rn. 87) gerichtet sind.

  • BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2020 - 15 U 77/19
    Vielmehr können auch Eigenarten des in Rede stehenden technischen Fachgebiets, insbesondere betreffend die Ausbildung von Fachleuten, die übliche Vorgehensweise bei der Entwicklung von Neuerungen, technische Bedürfnisse, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben und auch nicht-technische Vorgaben eine Rolle spielen (BGH, BeckRS 2017, 117715; BGH, GRUR 2016, 1023 - Anrufroutingverfahren; BGH, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem; BGH, GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II).

    Rn. 176 Die Anwendung eines bestimmten Mittels kann ferner auch ohne entsprechende Anregung naheliegend sein, wenn dieses als ein generelles, für eine Vielzahl von Anwendungsfällen in Betracht zu ziehendes Mittel seiner Art nach zum allgemeinen Fachwissen des angesprochenen Fachmanns gehört, die Nutzung der in Rede stehenden Funktionalität sich in dem zu beurteilenden Zusammenhang als objektiv zweckmäßig darstellt und keine besonderen Umstände feststellbar sind, die eine Anwendung aus fachlicher Sicht als nicht möglich, mit Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen lassen (BGH, GRUR 2020, 1074 - Signalübertragungssystem; BGH, GRUR 2018, 716 - Kinderbett; BGH, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem).

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 113/11

    Palettenbehälter II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2020 - 15 U 77/19
    Zu berücksichtigen sind in diesem Zusammenhang der Sinngehalt des Patentanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der patentierten Erfindung beitragen (BGH, GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung; BGH, GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; BGH, GRUR 2012, 1122 - Palettenbehälter III; BGH, GRUR 2016, 169 - Luftkappensystem).

    Aus der Funktion der einzelnen Merkmale im Kontext des Patentanspruchs ist abzuleiten, welches technische Problem diese Merkmale für sich und in ihrer Gesamtheit tatsächlich lösen (BGH, GRUR 2012, 1122 - Palettenbehälter III; BGH, GRUR 2016, 169 - Luftkappensystem).

  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14

    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2020 - 15 U 77/19
    Zu berücksichtigen sind in diesem Zusammenhang der Sinngehalt des Patentanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der patentierten Erfindung beitragen (BGH, GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung; BGH, GRUR 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit; BGH, GRUR 2012, 1122 - Palettenbehälter III; BGH, GRUR 2016, 169 - Luftkappensystem).

    Aus der Funktion der einzelnen Merkmale im Kontext des Patentanspruchs ist abzuleiten, welches technische Problem diese Merkmale für sich und in ihrer Gesamtheit tatsächlich lösen (BGH, GRUR 2012, 1122 - Palettenbehälter III; BGH, GRUR 2016, 169 - Luftkappensystem).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05

    Thermocycler II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2020 - 15 U 77/19
    Aber auch in diesem Fall ist eine Aussetzung erst dann geboten, wenn die Vernichtung oder der Widerruf des Patents nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich ist (OLG Düsseldorf, Mitt. 1997, 253 - Steinknacker; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2007, 259, 263 - Thermocycler; OLG Düsseldorf, Mitt.

    Es ist für den Senat nicht ersichtlich, dass die Erfindungshöhe angesichts des Standes der Technik so fragwürdig ist, dass sich kein vernünftiges Argument für die Zuerkennung der erfinderischen Tätigkeit mehr finden lässt (BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug II; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2019, 41082 - Reifenreparaturset; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2007, 259 - Thermocycler; OLG Düsseldorf, Mitt.

  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2020 - 15 U 77/19
    Rn. 164 Für den Patentverletzungsprozess ist anerkannt, dass eine Aussetzung (in erster Instanz) nur dann gerechtfertigt ist, wenn mit erheblicher Wahrscheinlichkeit von einem Widerruf oder einer Nichtigerklärung des Klagepatents ausgegangen werden kann (BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; BGH, GRUR 2014, 1237 Rn 4 - Kurznachrichten).

    Es ist für den Senat nicht ersichtlich, dass die Erfindungshöhe angesichts des Standes der Technik so fragwürdig ist, dass sich kein vernünftiges Argument für die Zuerkennung der erfinderischen Tätigkeit mehr finden lässt (BGH, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug II; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2019, 41082 - Reifenreparaturset; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2007, 259 - Thermocycler; OLG Düsseldorf, Mitt.

  • LG Düsseldorf, 02.07.2019 - 4a O 98/17

    Decodierungsanordnung II

  • BGH, 23.06.2020 - KVR 69/19

    Facebook gegen Bundeskartellamt

  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit …

  • BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05

    einteilige Öse

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem …

  • BGH, 27.03.2018 - X ZR 59/16

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Generelle Eignung …

  • BGH, 13.02.2007 - X ZR 74/05

    Kettenradanordnung

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16

    Datenpaketverarbeitung - Patentrechtlicher Schadensersatz: Missbrauch einer durch …

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

  • BGH, 06.05.2010 - Xa ZR 70/08

    Maschinensatz

  • BGH, 07.03.2006 - X ZR 213/01

    Vorausbezahlte Telefongespräche

  • BGH, 16.02.2016 - X ZR 5/14

    Anrufroutingverfahren - Patentnichtigkeitssache: Veranlassung des Fachmanns zur …

  • BGH, 13.07.2020 - X ZR 90/18

    Rechtsschutzinteresse für Patentnichtigkeitsklage nach Ablauf der Schutzdauer - …

  • LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 4a O 28/16

    Herzklappenpatente: Boston Scientific setzt sich vorerst durch

  • BGH, 17.04.2018 - X ZR 56/16

    Patentfähigkeit eines Tongebers für ein Einparkhilfesystem für Fahrzeuge; Prüfung …

  • OLG Düsseldorf, 16.07.2020 - 15 U 38/18

    Ansprüche wegen behaupteter unmittelbarer und mittelbarer Verletzung des …

  • BGH, 09.05.2017 - X ZR 102/15

    Anforderungen an die Patentfähigkeit einer Einrichtung zum Bruchtrennen von …

  • OLG München, 08.12.1989 - 6 W 3050/89
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen …

  • LG München I, 25.05.2022 - 7 O 14091/19

    Erfolgloser Zwangslizenzeinwand bei fehlender Lizenzwilligkeit

    Wird im Verletzungsverfahren - wie vorliegend - nicht die eingetragene bzw. ursprüngliche Fassung eines Anspruchs geltend gemacht, sondern eine Kombination von Ansprüchen bzw. eine eingeschränkte Anspruchsfassung, ist mithin nur diese ausschlaggebend für die Prüfung, ob eine Vernichtung wahrscheinlich ist (BGH GRUR 2010, 904 - Maschinensatz; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2021, 69).
  • LG Düsseldorf, 31.05.2022 - 4a O 70/20

    Zweiteiliges Zahnimplantatsystem

    Wird im Verletzungsverfahren nicht die eingetragene bzw. ursprüngliche Fassung eines Anspruchs geltend gemacht, sondern eine Kombination von Ansprüchen bzw. eine eingeschränkte Anspruchsfassung, ist mithin nur diese ausschlaggebend für die Prüfung, ob eine Vernichtung wahrscheinlich ist (BGH, GRUR 2010, 904 - Maschinensatz; OLG Düsseldorf Urt. v. 23.12.2020 - I-15 U 77/19, GRUR-RS 2020, 37066 Rn. 87 - Decodieranordnung, m.w.N.).

    Die Bindungswirkung des Erteilungsaktes ist durch die Selbstbeschränkung nicht entfallen (OLG Düsseldorf Urt. v. 23.12.2020 - I-15 U 77/19, GRUR-RS 2020, 37066 Rn. 89; vgl. hierzu: OLG München, GRUR 1990, 352 - Regal-Ordnungssysteme).

  • LG München I, 17.05.2023 - 7 O 2693/22

    Zurechnung im Ausland vorgenommener Verfahrensschritte

    Wird im Verletzungsverfahren nicht die eingetragene bzw. ursprüngliche Fassung eines Anspruchs geltend gemacht, sondern eine Kombination von Ansprüchen bzw. eine eingeschränkte Anspruchsfassung, ist allein diese bei der Ermessensentscheidung über die Aussetzung zugrunde zu legen (BGH GRUR 2010, 904 Ls. 1 - Maschinensatz; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2021, 69 Ls. 1- Decodieranordnung).
  • LG München I, 17.05.2023 - 7 O 5812/22

    Zurechnung im Ausland vorgenommener Verfahrensschritte

    Wird im Verletzungsverfahren nicht die eingetragene bzw. ursprüngliche Fassung eines Anspruchs geltend gemacht, sondern eine Kombination von Ansprüchen bzw. eine eingeschränkte Anspruchsfassung, ist allein diese bei der Ermessensentscheidung über die Aussetzung zugrunde zu legen (BGH GRUR 2010, 904 Ls. 1 - Maschinensatz; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2021, 69 Ls. 1 - Decodieranordnung).
  • LG München I, 25.11.2022 - 21 O 12142/21

    Begrenzung des patentrechtlichen Unverhältnismäßigkeitseinwands auf Ausnahmefälle

    Rn. 109 Wird im Verletzungsverfahren nicht die erteilte Fassung eines Anspruchs geltend gemacht, sondern eine Kombination von Ansprüchen bzw. eine eingeschränkte Anspruchsfassung, ist mithin nur diese ausschlaggebend für die Prüfung, ob eine Vernichtung wahrscheinlich ist (BGH GRUR 2010, 904 - Maschinensatz; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2021, 69 - Decodieranordnung).
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