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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.02.2021 - I-2 W 3/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,10196
OLG Düsseldorf, 15.02.2021 - I-2 W 3/21 (https://dejure.org/2021,10196)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.2021 - I-2 W 3/21 (https://dejure.org/2021,10196)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 2021 - I-2 W 3/21 (https://dejure.org/2021,10196)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung notwendige zeitliche Dringlichkeit fehlt in Patentsachen nur dann, wenn sich der Verletzte bei der Verfolgung seiner Ansprüche wegen Patentverletzung in einer solchen Weise nachlässig und zögerlich verhalten hat, dass ...

  • rechtsportal.de

    Ansprüche wegen Patentverletzung Zeitliche Dringlichkeit für einen Verfügungsanspruch (vorliegend bejaht) Voraussetzungen für ein nachlässiges und zögerliches Verhalten eines Patentinhabers Verfügungsverfahren als Bestandteil eines umfassenden und länderübergreifenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 U 87/12

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2021 - 2 W 3/21
    Er hat vielmehr die erforderlichen Schritte jeweils zielstrebig in die Wege zu leiten und zu Ende zu führen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 236, 238 - Flupirtin-Maleat).

    Die maßgebliche Frage ist vielmehr, ob sich der Verletzte bei der Verfolgung seiner Ansprüche wegen Patentverletzung in einer solchen Weise nachlässig und zögerlich verhalten hat, dass aus objektiver Sicht der Schluss geboten ist, dem Verletzten sei an einer zügigen Durchsetzung seiner Rechte nicht gelegen, weswegen es auch nicht angemessen erscheint, ihm die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtschutzes zu gestatten (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 236, 238 - Flurpirtin-Maleat).

    Der Antragsteller muss vielmehr seine Rechtsverfolgung in einer Weise vorantreiben, welche die Ernsthaftigkeit seines Bemühens erkennen lässt und die es deswegen rechtfertigt, ihm Zugang zum einstweiligen Rechtschutz zu gewähren (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 236 - Flurpirtin-Maleat;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 13. Aufl., Abschn. G, Rz. 131).

  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2021 - 2 W 3/21
    Rn. 74 Die Antragsgegnerin wurde bisher nicht in das einstweilige Verfügungsverfahren einbezogen (zur grundsätzlichen Notwendigkeit der Anhörung auch im einstweiligen Verfügungsverfahren: BVerfG, GRUR 2018, 1288, 1290 - Die F.-Tonbänder; GRUR 2020, 773 - Personalratswahlen bei der Polizei).
  • BVerfG, 03.06.2020 - 1 BvR 1246/20

    Bestätigung der Anforderungen der prozessualen Waffengleichheit in …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.02.2021 - 2 W 3/21
    Rn. 74 Die Antragsgegnerin wurde bisher nicht in das einstweilige Verfügungsverfahren einbezogen (zur grundsätzlichen Notwendigkeit der Anhörung auch im einstweiligen Verfügungsverfahren: BVerfG, GRUR 2018, 1288, 1290 - Die F.-Tonbänder; GRUR 2020, 773 - Personalratswahlen bei der Polizei).
  • OLG München, 22.04.2021 - 6 U 6968/20

    Zeitliche Dringlichkeit in Patentsachen

    Insbesondere sei die von Antragsgegnerseite angeführte Sicht des Landgerichts Düsseldorf (AZ 4c O 55/20) durch spätere Entscheidungen des OLG Düsseldorf (Az. I-2 W 3/21, GRUR-RS 2021, 2572 sowie Az. I-2 W 4/21, Anlage rop 46) überholt, in denen vergleichbare 90-Tage-Zeiträume zwischen dem Erwerb des Testmusters und der Mitteilung der endgültigen Testergebnisse durch das Testlabor als nicht dringlichkeitsschädlich beurteilt worden seien.

    Der Patentinhaber ist in der Wahl des durch ihn mit der Untersuchung der angegriffenen Ausführungsform beauftragten Labors zwar grundsätzlich frei, allerdings darf das betreffende Labor nicht von vornherein ungeeignet erscheinen, um die von ihm geforderten Untersuchungen in einem zeitlich vertretbaren Rahmen durchzuführen (OLG Düsseldorf Beschl. v. 15.2.2021 - 2 W 3/21, GRUR-RS 2021, 2572, LS 2. - Cinacalcet).

    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch von den vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fällen, auf die sich die Antragstellerin beruft (Az. I-2 W 3/21, GRUR-RS 2021, 2572 sowie Az. I-2 W 4/21, Anlage rop46).

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2021 - 2 U 4/21

    Cinacalcet Cinacalcet-Schnellauflösungsformulierung

    Sobald der Antragsteller über alle Kenntnisse und Glaubhaftmachungsmittel verfügt, die verlässlich eine aussichtsreiche Rechtsverfolgung ermöglichen, muss er den Verfügungsantrag innerhalb eines Monats anbringen (Senat, Beschluss vom 15.02.2021 - I-2 W 3/21 = GRUR-RS 2021, 2572 - Cinacalcet I;… Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 13. Aufl. 2021, Kap. G. Rn. 143).

    Die maßgebliche Frage bei der Dringlichkeit ist vielmehr, ob sich der Verletzte bei der Verfolgung seiner Ansprüche wegen Patentverletzung in einer solchen Weise nachlässig und zögerlich verhalten hat, dass aus objektiver Sicht der Schluss geboten ist, ihm sei an einer zügigen Durchsetzung seiner Rechte nicht gelegen, weswegen es auch nicht angemessen erscheint, ihm die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtschutzes zu gestatten (Senat, GRUR-RR 2013, 236, 238 - Flupirtin-Maleat; Beschluss vom 15.02.2021 - I-2 W 3/21 = GRUR-RS 2021, 2572 - Cinacalcet I).

    Rn. 91 Zwischen dem Vorliegen der Ergebnisse und dem Einreichen des Verfügungsantrages lag ein Monat, was für die Dringlichkeit unschädlich ist (Senat, Beschluss vom 15.02.2021 - I-2 W 3/21 = GRUR-RS 2021, 2572 - Cinacalcet I;… Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 13. Aufl. 2021, Kap. G. Rn. 143).

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2021 - 2 U 3/21

    Unrechtmäßiges Gebrauchmachen von einem Patent Schnellauflösungsformulierung mit …

    Sobald der Antragsteller über alle Kenntnisse und Glaubhaftmachungsmittel verfügt, die verlässlich eine aussichtsreiche Rechtsverfolgung ermöglichen, muss er den Verfügungsantrag innerhalb eines Monats anbringen (Senat, Beschluss vom 15.02.2021 - I-2 W 3/21 = GRUR-RS 2021, 2572 - Cinacalcet I;… Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 13. Aufl. 2021, Kap. G. Rn. 143).

    Die maßgebliche Frage bei der Dringlichkeit ist vielmehr, ob sich der Verletzte bei der Verfolgung seiner Ansprüche wegen Patentverletzung in einer solchen Weise nachlässig und zögerlich verhalten hat, dass aus objektiver Sicht der Schluss geboten ist, ihm sei an einer zügigen Durchsetzung seiner Rechte nicht gelegen, weswegen es auch nicht angemessen erscheint, ihm die Inanspruchnahme vorläufigen Rechtschutzes zu gestatten (Senat, GRUR-RR 2013, 236, 238 - Flupirtin-Maleat; Beschluss vom 15.02.2021 - I-2 W 3/21 = GRUR-RS 2021, 2572 - Cinacalcet I).

    Rn. 85 Zwischen dem Vorliegen der Ergebnisse und dem Einreichen des Verfügungsantrages lag ein Monat, was für die Dringlichkeit unschädlich ist (Senat, Beschluss vom 15.02.2021 - I-2 W 3/21 = GRUR-RS 2021, 2572 - Cinacalcet I;… Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 13. Aufl. 2021, Kap. G. Rn. 143).

  • LG München I, 25.09.2025 - 7 O 9383/25

    Grenzüberschreitende Patentverletzungsverfahren

    Sie dürfen vielmehr das Gericht erst dann anrufen, wenn sie alle erforderlichen Tatsachen ermittelt haben und ein Obsiegen sicher absehbar ist, wobei sie bei der Ermittlung des Sachverhalts die im Einzelfall gebotene Eile an den Tag legen müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2021, 2 W 3/21, GRUR-RS 2021, 2572 - Cinacalcet),.
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2021 - 2 U 2/21

    Vorläufiger Rechtsschutz wegen behaupteter Patentverletzung Dringlichkeit für den …

    Sobald der Patentinhaber über alle Kenntnisse und Glaubhaftmachungsmittel verfügt, die verlässlich eine aussichtsreiche Rechtsverfolgung ermöglichen, muss er den Verfügungsantrag innerhalb eines Monats anbringen (Senat, Beschluss vom 15.02.2021 - I-2 W 3/21 = GRUR-RS 2021, 2572 Rn. 17 - Cinacalcet;… Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 13. Aufl. 2021, Kap. G. Rn. 143).
  • LG Düsseldorf, 15.12.2022 - 4a O 91/22

    Solarzelle 4

    Er darf sich auf jede mögliche prozessuale Situation, die nach Lage der Umstände eintreten kann, vorbereiten, so dass er - wie auch immer sich der Antragsgegner einlassen und verteidigen mag - darauf eingerichtet ist, erfolgreich zu erwidern und die nötigen Glaubhaftmachungsmittel präsentieren zu können (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2021 - I-2 W 3/21 = GRUR-RS 2021, 2572 Rn. 17 - Cinacalcet I).
  • LG München I, 25.09.2025 - 7 O 9382/25

    Prozeßführungsbefugnis, Erstbegehungsgefahr, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …

    Sie darf vielmehr das Gericht erst dann anrufen, wenn sie alle erforderlichen Tatsachen ermittelt hat und ein Obsiegen sicher absehbar ist, wobei sie bei der Ermittlung des Sachverhalts die im Einzelfall gebotene Eile an den Tag legen muss (OLG Düsseldorf, 2 W 3/21, GRUR-RS 2021, 2572 - Cinacalcet),.
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