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   LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20   

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https://dejure.org/2021,23634
LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20 (https://dejure.org/2021,23634)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20 (https://dejure.org/2021,23634)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. März 2021 - 11 TaBV 1371/20 (https://dejure.org/2021,23634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 179 Abs. 8
    Erforderlichkeit einer Schulung zum AGG + Datenschutz

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 179 Abs. 8
    Freistellung der Seminarkosten für Schwerbehindertenvertretung; Zulässige DSGVO -Grundschulung aus aktuellem betrieblichen Anlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Freistellung der Seminarkosten für Schwerbehindertenvertretung; Zulässige DSGVO-Grundschulung aus aktuellem betrieblichen Anlass

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Datenschutz und Gleichbehandlung sind Themen der SBV

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Datenschutz und Gleichbehandlung sind Themen der SBV

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 14.01.2015 - 7 ABR 95/12

    Betriebsrat - Schulung - Mobbingseminar

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20
    Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören neben den eigentlichen Seminargebühren die notwendigen Übernachtungs- und Verpflegungskosten der Vertrauensperson (vgl. zu den Kosten der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - NZA 2015, 632 ).

    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Mitglied benötigt werden, damit das Gremium seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (BAG, Beschluss vom 28. September 2016 - 7 ABR 699/14 - NZA 2017, 69 ; BAG Beschluss vom 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - AP Nr. 158 zu § 37 BetrVG 1972 = NZA 2015, 632 ; BAG, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - BAGE 140, 277 ).

    Es hängt dabei maßgeblich von der Größe und personellen Zusammensetzung sowie von der Geschäftsverteilung des Gremiums ab, ob und inwieweit eines oder mehrere Mitglieder über Spezialkenntnisse verfügen müssen (BAG, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - juris).

    Dabei muss es sich aber nicht um ein aktuelles oder akutes Ereignis handeln; der Anlass ist vielmehr im Sinne eines gegenwärtigen Bedürfnisses zu verstehen (BAG, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - juris).

    Nur wenn mehrere gleichzeitig angebotene Veranstaltungen auch nach Ansicht der Beteiligten zu 3.) im Rahmen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums als qualitativ gleichwertig anzusehen sind, kann eine Beschränkung der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers auf die Kosten der preiswerteren in Betracht kommen (BAG, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - juris).

  • BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05

    Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter im Personalrat;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20
    Der Personalrat kann die ihm gesetzlich zugewiesenen Beteiligungsrechte und allgemeinen Aufgaben nur dann angemessen wahrnehmen, wenn bei ihm Grundwissen über individuelles und kollektives Arbeitsrecht vorhanden ist (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 6 P 13/05 - BVerwGE 126, 122 ).

    Die Vermittlung von Grundkenntnissen zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht sowie zum einschlägigen Tarifvertragsrecht ist grundsätzlich für jedes Personalratsmitglied erforderlich (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 6 P 13.05 - BVerwGE 126, 122 ).

    Es genügt, wenn der Personalrat den Schulungsbedarf bei pflichtgemäßer Beurteilung der Sachlage für erforderlich halten durfte (BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 2006 - 6 P 13/05 - BVerwGE 126, 122 ).

  • BAG, 04.06.2003 - 7 ABR 42/02

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20
    Ist ein zeitweiser Besuch einer solchen Schulungsveranstaltung praktisch nicht möglich oder sinnvoll, ist entscheidend, ob die Schulungszeit der erforderlichen Themen mehr als zu 50 % überwiegt (BAG, Beschluss vom 04 Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - AP Nr. 136 zu § 37 BetrVG 1972).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 4. Juni 2003 - 7 ABR 42/02 - juris) ist ein Freistellungsanspruch zwingend von einer vorherigen ausdrücklichen Inanspruchnahme abhängig.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2008 - 1 A 4630/06
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20
    Schulungsansprüche der Personalratsmitglieder können sich auch daraus ergeben, dass das geltende Recht so grundlegend geändert wird, dass das bisherige Grundwissen zum früheren Recht in wesentlicher Hinsicht entwertet wird (OVG NRW, Beschluss vom 16. April 2008 - 1 A 4630/06.PVB - juris).

    Wenn sich das geltende Recht grundlegend ändert, entsteht ein entsprechender Schulungsanspruch (OVG NRW, Beschluss vom 16. April 2008 - 1 A 4630/06.PVB - juris).

  • BAG, 19.03.2008 - 7 ABR 2/07

    Betriebsratsmitglied - Schulungskosten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20
    Hat die Vertrauensperson selbst Vorkenntnisse, etwa durch den Besuch anderer Veranstaltungen, durch Eigenstudium oder eine frühere Tätigkeit bei einer Gewerkschaft, im Betriebsrat oder in anderen Gremien, kann es an der Erforderlichkeit einer (weiteren) Grundlagenschulung fehlen (BAG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 6 TaBV 55/08 - juris).

    Ihre Auswahlentscheidung konnte sie auch von dem Veranstalter selbst abhängig machen (BAG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - juris.; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. Mai 2013 - 10 TaBV 88/13 - juris).

  • BAG, 08.06.2016 - 7 ABR 39/14

    Schwerbehindertenvertretung - Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20
    Soweit für den Besuch von Schulungsveranstaltungen Zahlungsverpflichtungen eingegangen worden sind, ist die Schwerbehindertenvertretung als Gremium berechtigt, den Arbeitgeber auf Freistellung von der Zahlungsverpflichtung in Anspruch zu nehmen (BAG, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 7 ABR 39/14 - AP Nr. 4 zu § 96 SGB IX ; BAG, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 7 ABR 26/13 - NZA 2015, 1141 ).

    Hält sich die Entscheidung der Schwerbehindertenvertretung im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums, kann das Gericht die Entscheidung der Schwerbehindertenvertretung nicht durch seine eigene ersetzen (BAG, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 7 ABR 39/14 AP Nr. 4 zu § 96 SGB IX ).

  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 73/10

    Schulung für Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20
    Neben der antragstellenden Schwerbehindertenvertretung und dem Arbeitgeber war auch die zu Beteiligte zu 1.) als die für die Teilnahme an der streitigen Schulungsveranstaltung ausgewählte Vertrauensperson der Schwerbehinderten am vorliegenden Verfahren beteiligt (BAG, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - BAGE 140, 277 ).

    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Mitglied benötigt werden, damit das Gremium seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (BAG, Beschluss vom 28. September 2016 - 7 ABR 699/14 - NZA 2017, 69 ; BAG Beschluss vom 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - AP Nr. 158 zu § 37 BetrVG 1972 = NZA 2015, 632 ; BAG, Beschluss vom 18. Januar 2012 - 7 ABR 73/10 - BAGE 140, 277 ).

  • ArbG Cottbus, 18.06.2020 - 3 BV 15/20
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 2.) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 18. Juni 2020 - 3 BV 15/20 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Cottbus vom 18. Juni 2020 - 3 BV 15/20 - abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.

  • LAG Niedersachsen, 28.09.1979 - 3 TaBV 3/79
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20
    Etwas Anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 28. September 1979 ( 3 TaBV 3/79 - EZA Nr. 64 zu § 37 BetrVG 1972).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.06.2009 - 6 TaBV 55/08

    Betriebsrat, Schulungskosten, Kostenerstattung, Betriebsratsmitglied,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.03.2021 - 11 TaBV 1371/20
    Hat die Vertrauensperson selbst Vorkenntnisse, etwa durch den Besuch anderer Veranstaltungen, durch Eigenstudium oder eine frühere Tätigkeit bei einer Gewerkschaft, im Betriebsrat oder in anderen Gremien, kann es an der Erforderlichkeit einer (weiteren) Grundlagenschulung fehlen (BAG, Beschluss vom 19. März 2008 - 7 ABR 2/07 - juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 6 TaBV 55/08 - juris).
  • LAG Berlin, 19.05.1988 - 4 Sa 14/88

    Schulungsveranstaltung für Schwerbehindertenvertretung - Erforderlichkeit eines

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 14/84

    Erforderlichkeit der Schulung von Betriebratsmitgliedern im Arbeitsrecht

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.05.2013 - 10 TaBV 88/13

    Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an Grundschulung - Erforderlichkeit

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 699/14

    Betriebsratsschulung - Erforderlichkeit - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2016 - 7 TaBV 24/16

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung - Mitglieder des örtlichen

  • BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 49/94

    Kostentragung für die Schulung eines Betriebsratsmitglieds

  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 164/05

    Unwirksamkeit der Zustellung der Klageschrift bei Fehlen von Anlagen;

  • BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09

    Kosten der Schwerbehindertenvertretung - Verfahrensart

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73

    Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz -; Beurteilung der Erforderlichkeit

  • BAG, 24.10.2018 - 7 ABR 23/17

    Betriebsratsmitglied - Reisekosten - Fahrgemeinschaft

  • BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 26/13

    Betriebsratsschulung - Freistellung des Betriebsratsmitglieds von

  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 36.93

    Personalvertretung - Schulungskosten - Höchstgrenzenregelung -

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