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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 U 21/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,43591
OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 U 21/21 (https://dejure.org/2021,43591)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.10.2021 - 1 U 21/21 (https://dejure.org/2021,43591)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2021 - 1 U 21/21 (https://dejure.org/2021,43591)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf auf Unterlassung von Presseveröffentlichungen Schutz eines Unternehmerpersönlichkeitsrechts Einordnung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung Bewertung der Corona-Lage in Seniorenheimen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterlassung von Presseveröffentlichungen zur Corona-Pandemie - Corona-Virus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf auf Unterlassung von Presseveröffentlichungen; Schutz eines Unternehmerpersönlichkeitsrechts; Einordnung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung; Bewertung der Corona-Lage in Seniorenheimen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2021, 563
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 U 21/21
    An der Verbreitung unwahrer Tatsachen besteht grundsätzlich kein schutzwürdiges Interesse (…BVerfG a. a. O.; BGH NJW 2013, 790; 1984, 1102, 1103;… Palandt/Sprau, 80. Auflage, § 823, Rn. 102).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung (GRUR 2013, 312 - juris;… GRUR 2014, 693 - juris, jeweils Rn. 26;… ferner GRUR 2015, 96 Rdnr. 15 f. - VersR 2016, 938 Rdnr. 38 f;… GRUR 2016, 532 Rdnr. 22 - 24 - juris) muss der auf Unterlassung in Anspruch Genommene vor dem Verbreiten solcher Verdachtsmitteilungen hinreichende sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt anstellen.

    Allerdings ist auch das Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen zu berücksichtigen (BGH GRUR 2013, 312 Rn. 28 m.w.N.).

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 U 21/21
    Es ist darauf abzustellen, wie eine Äußerung unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsrezipienten verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils regelmäßig nicht zulässig ist, sondern ebenso der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen sind (BGH NJW 2009, 1872; 2005, 279, 281; 2004, 598, 599).

    Meinungsäußerungen sind demgegenüber durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt und lassen sich daher nicht als wahr oder unwahr erweisen (…BVerfG a. a. O.; BGH NJW 2009, 1872; 2004, 598, 599).

    Zur Beurteilung der Zulässigkeit von Meinungsäußerungen gegenüber Gewerbebetrieben sind die betroffenen Interessen gegeneinander abzuwägen, wobei alle wesentlichen Umstände und die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (BGH NJW 2009, 1872; BVerfG NJW 2008, 1793).

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 U 21/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung (GRUR 2013, 312 - juris;… GRUR 2014, 693 - juris, jeweils Rn. 26; ferner GRUR 2015, 96 Rdnr. 15 f. - VersR 2016, 938 Rdnr. 38 f;… GRUR 2016, 532 Rdnr. 22 - 24 - juris) muss der auf Unterlassung in Anspruch Genommene vor dem Verbreiten solcher Verdachtsmitteilungen hinreichende sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt anstellen.

    Andererseits sind die Anforderungen umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt (…BGH VersR 2016, 938 Rn. 38; GRUR 2015, 96 Rn. 15 m.w.N.).

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14

    Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 U 21/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung (GRUR 2013, 312 - juris;… GRUR 2014, 693 - juris, jeweils Rn. 26; ferner GRUR 2015, 96 Rdnr. 15 f. - VersR 2016, 938 Rdnr. 38 f;… GRUR 2016, 532 Rdnr. 22 - 24 - juris) muss der auf Unterlassung in Anspruch Genommene vor dem Verbreiten solcher Verdachtsmitteilungen hinreichende sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt anstellen.

    Andererseits sind die Anforderungen umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt (BGH VersR 2016, 938 Rn. 38;… GRUR 2015, 96 Rn. 15 m.w.N.).

  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 2619/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit durch …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 U 21/21
    Von einer Tatsachenbehauptung ist auszugehen, wenn der Gehalt der Äußerung entsprechend dem Verständnis des Durchschnittsempfängers der objektiven Klärung zugänglich ist und als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offensteht (BVerfG NJW-RR 2017, 1003; Beschluss vom 4.8.2016, 1 BvR 2619/13, - juris; BGH NJW 2005, 279, 281; 2002, 1192, 1193; 1992, 1314, 1316).

    Sofern eine Äußerung, in der Tatsachen und Meinungen sich vermengen, durch die Elemente der Stellungnahme des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist, wird sie als Meinung geschützt, und zwar insbesondere dann, wenn eine Trennung der wertenden und der tatsächlichen Gehalte den Sinn der Äußerung aufheben oder verfälschen würde (BVerfG, Beschluss vom 4.8.2016, 1 BvR 2619/13 - juris).

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 U 21/21
    Es ist darauf abzustellen, wie eine Äußerung unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsrezipienten verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils regelmäßig nicht zulässig ist, sondern ebenso der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen sind (BGH NJW 2009, 1872; 2005, 279, 281; 2004, 598, 599).

    Von einer Tatsachenbehauptung ist auszugehen, wenn der Gehalt der Äußerung entsprechend dem Verständnis des Durchschnittsempfängers der objektiven Klärung zugänglich ist und als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offensteht (BVerfG NJW-RR 2017, 1003; Beschluss vom 4.8.2016, 1 BvR 2619/13, - juris; BGH NJW 2005, 279, 281; 2002, 1192, 1193; 1992, 1314, 1316).

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02

    Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 U 21/21
    Es ist darauf abzustellen, wie eine Äußerung unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsrezipienten verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils regelmäßig nicht zulässig ist, sondern ebenso der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen sind (BGH NJW 2009, 1872; 2005, 279, 281; 2004, 598, 599).

    Meinungsäußerungen sind demgegenüber durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt und lassen sich daher nicht als wahr oder unwahr erweisen (…BVerfG a. a. O.; BGH NJW 2009, 1872; 2004, 598, 599).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 U 21/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung (GRUR 2013, 312 - juris; GRUR 2014, 693 - juris, jeweils Rn. 26;… ferner GRUR 2015, 96 Rdnr. 15 f. - VersR 2016, 938 Rdnr. 38 f;… GRUR 2016, 532 Rdnr. 22 - 24 - juris) muss der auf Unterlassung in Anspruch Genommene vor dem Verbreiten solcher Verdachtsmitteilungen hinreichende sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt anstellen.
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 U 21/21
    Zur Beurteilung der Zulässigkeit von Meinungsäußerungen gegenüber Gewerbebetrieben sind die betroffenen Interessen gegeneinander abzuwägen, wobei alle wesentlichen Umstände und die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (BGH NJW 2009, 1872; BVerfG NJW 2008, 1793).
  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15

    Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.10.2021 - 1 U 21/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung (GRUR 2013, 312 - juris;… GRUR 2014, 693 - juris, jeweils Rn. 26;… ferner GRUR 2015, 96 Rdnr. 15 f. - VersR 2016, 938 Rdnr. 38 f; GRUR 2016, 532 Rdnr. 22 - 24 - juris) muss der auf Unterlassung in Anspruch Genommene vor dem Verbreiten solcher Verdachtsmitteilungen hinreichende sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt anstellen.
  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

  • BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01

    Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines …

  • BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 …

  • BGH, 17.12.1991 - VI ZR 169/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage

  • BVerfG, 09.02.2000 - 1 BvR 140/98

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Ablehnung eines …

  • OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 17/06

    Unterlassungsanspruch: Geltendmachung im Rahmen eines einstweiligen …

  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 251/82

    Wahlkampfaussagen - Grenzen - Feststellung - Inhalt

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