Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.07.2021 - I-2 U 13/21 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 11.05.2021 - 4b O 83/19
- OLG Düsseldorf, 14.07.2021 - I-2 U 13/21
- LG Dortmund, 08.09.2021 - 8 O 29/21
- OLG Düsseldorf, 12.05.2022 - 2 U 13/21
- OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - 2 U 13/21
Papierfundstellen
- GRUR 2021, 1498
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Düsseldorf, 12.05.2022 - 2 U 13/21
Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents; …
Die Formulierung eines eigenen Lizenzangebotes kann in diesem Sinne ausreichend sein; sie ist es allerdings dann nicht, wenn - wie hier - der Angebotsinhalt in einem Maße un-FRAND ist, dass mit ihm ersichtlich kein neues Kapitel in den Lizenzbemühungen aufgeschlagen, sondern - im Gegenteil - die bisherige Hinhalte- und Verzögerungstaktik fortgesetzt wird (OLG Düsseldorf, GRUR 2021, 1498, 1499 - Signalsynthese).Gleiche Lizenzierungssachverhalte dürfen nicht ungleich behandelt werden (…OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.03.2019, Az.: I-2 U 31/16, GRUR-RS 2019, 6087 - Improving Handovers; GRUR 2021, 1498, 1501 - Signalsynthese).
Eine solche Ungleichbehandlung ist auch bei einem Nebeneinander beider Lizenzierungsmodelle dann nicht gegeben, wenn der Zugang zu beiden Modellen jeweils diskriminierungsfrei anhand objektiver Kriterien erfolgt (OLG Düsseldorf, GRUR 2021, 1498, 1501 - Signalsynthese).
- LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 42/20
Decodierer zur Bildrekonstruktion
Denn eine bloß verbal geäußerte Bitte um Erteilung einer Lizenz reicht nicht aus, wenn das übrige Verhalten des Erklärenden bei objektiver Betrachtung unmissverständlich Zeugnis davon ablegt, dass es sich bei der Bitte um eine FRAND-Lizenz um ein reines Lippenbekenntnis handelt, das ganz offensichtlich nicht von einem ernstgemeinten Willen zur Lizenznahme getragen wird, sondern dem einzigen Zweck dient, den Patentinhaber hinzuhalten, seine Rechtsverfolgung zu verschleppen und so die das Patent benutzenden Handlungen ungestört fortsetzen zu können (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Juli 2021, Az. I-2 U 13/21). - OLG Düsseldorf, 21.10.2021 - 2 U 5/21
Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents …
In einem solchen Fall hindert die Aussetzung die zeitnahe Titulierung seines Unterlassungsanspruchs, was zu dessen vollständigen Leerlaufen führen kann (vgl. zu dieser Problematik im Zusammenhang mit der Einstellung der Zwangsvollstreckung: BGH, GRUR 2000, 862 - Spannvorrichtung; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 16.04.2020, Az.: I-2 U 11/20; Beschl. v. 05.08.2019, Az.: I-2 U 35/19, BeckRS 2019, 24918; Beschl. v. 05.08.2019, Az.: I-2 U 28/19; Beschl. v. 14.07.2021, Az.: I-2 U 13/21; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.04.; 2015, Az. 6 U 168/14, BeckRS 2015, 18619, jew. m.w.N.).
- LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 59/20 Denn eine bloß verbal geäußerte Bitte um Erteilung einer Lizenz reicht nicht aus, wenn das übrige Verhalten des Erklärenden bei objektiver Betrachtung unmissverständlich Zeugnis davon ablegt, dass es sich bei der Bitte um eine FRAND-Lizenz um ein reines Lippenbekenntnis handelt, das ganz offensichtlich nicht von einem ernstgemeinten Willen zur Lizenznahme getragen wird, sondern dem einzigen Zweck dient, den Patentinhaber hinzuhalten, seine Rechtsverfolgung zu verschleppen und so die das Patent benutzenden Handlungen ungestört fortsetzen zu können (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Juli 2021, Az. I-2 U 13/21).
- LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 58/20 Denn eine bloß verbal geäußerte Bitte um Erteilung einer Lizenz reicht nicht aus, wenn das übrige Verhalten des Erklärenden bei objektiver Betrachtung unmissverständlich Zeugnis davon ablegt, dass es sich bei der Bitte um eine FRAND-Lizenz um ein reines Lippenbekenntnis handelt, das ganz offensichtlich nicht von einem ernstgemeinten Willen zur Lizenznahme getragen wird, sondern dem einzigen Zweck dient, den Patentinhaber hinzuhalten, seine Rechtsverfolgung zu verschleppen und so die das Patent benutzenden Handlungen ungestört fortsetzen zu können (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Juli 2021, Az. I-2 U 13/21).
- LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 60/20 Denn eine bloß verbal geäußerte Bitte um Erteilung einer Lizenz reicht nicht aus, wenn das übrige Verhalten des Erklärenden bei objektiver Betrachtung unmissverständlich Zeugnis davon ablegt, dass es sich bei der Bitte um eine FRAND-Lizenz um ein reines Lippenbekenntnis handelt, das ganz offensichtlich nicht von einem ernstgemeinten Willen zur Lizenznahme getragen wird, sondern dem einzigen Zweck dient, den Patentinhaber hinzuhalten, seine Rechtsverfolgung zu verschleppen und so die das Patent benutzenden Handlungen ungestört fortsetzen zu können (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. Juli 2021, Az. I-2 U 13/21).
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