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| OLG Naumburg, 22.10.2021 - 7 U 28/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- IWW
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Die Beklagte hält die Mietwagendauer für zu lang -> die Behauptung der Beklagten, der Geschädigte... | Mietwagendauer; Schadenminderungspflicht
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73
Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten
Auszug aus OLG Naumburg, 22.10.2021 - 7 U 28/21
Es ist grundsätzlich Sache des Schädigers, die vom Geschädigten zu veranlassende Schadensbeseitigung zu finanzieren (vgl. BGH, Urteil vom 06.11.1973 - VI ZR 27/73- juris). - BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00
Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten
Auszug aus OLG Naumburg, 22.10.2021 - 7 U 28/21
Nur ausnahmsweise könnte eine solche Pflicht bejaht werden, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten hätte beschaffen können und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet worden wäre (BGH, Urteil vom 18. Februar 2002 - II ZR 355/00 -, Rn. 18, juris). - BGH, 16.11.2005 - IV ZR 120/04
Rechtsnatur einer Kapitalmangel-Klausel in der …
Auszug aus OLG Naumburg, 22.10.2021 - 7 U 28/21
Der Geschädigte hat Anspruch auf sofortigen Ersatz und ist nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder zur Vermeidung von Folgeschäden Kredit aufzunehmen; vielmehr hat der Schädiger grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die daraus herrühren, dass der Schaden mangels sofortiger Ersatzleistung nicht gleich beseitigt wird und sich dadurch vergrößert (BGH…, Urteil vom 26. Mai 1988 - Ill ZR 42/87 -, Rn. 13 - 18, juris, m.w.N.; BGH, Urteil vom 18. Februar 2002 - Il ZR 355/00; BGH, Urteil vom 16. November 2005 - IV ZR 120/04 -, Rn. 30, zitiert jeweils nach juris). - BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87
Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens
Auszug aus OLG Naumburg, 22.10.2021 - 7 U 28/21
Das Risiko, dem Geschädigten überhaupt zum Ersatz verpflichtet zu sein, trägt der Schädiger, wie es umgekehrt zu Lasten des Geschädigten geht, wenn ein anfänglicher Streit über den Haftungsgrund später zu seinen Ungunsten geklärt wird (BGH, Urteil vom 26. Mai 1988 - III ZR 42/87 -, Rn. 13 - 18; juris).
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