Rechtsprechung
| LG München I, 30.09.2021 - 33 O 10927/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VO (EG) 1239/95 Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 lit. d, Abs. 3, Art. 94 Abs. 1
Begründeter Unterlassunganspruch wegen der Verletzung von Sortenschutzrechten - BAYERN | RECHT
VO (EG) 1239/95 Art. 13 Abs. 1, Abs. 2 lit. d, Abs. 3, Art. 94 Abs. 1
Begründeter Unterlassunganspruch wegen der Verletzung von Sortenschutzrechten
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06
Tripp-Trapp-Stuhl
Auszug aus LG München I, 30.09.2021 - 33 O 10927/20
Denn dem Verletzer stehe der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gegen sämtliche Verletzer in der Verletzerkette zu (vgl. BGH GRUR 2009, 856 Tz. 64, 65 - Tripp-Trapp-Stuhl).Rn. 34 Die Klägerin könne ihre Rechtsauffassung auch nicht auf die von ihr zitierte Entscheidung BGH GRUR 2009, 856 Tz. 64, 65 - Tripp-Trapp-Stuhl stützen.
- OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - 15 U 38/21
Nutzungsrechte an Sortenschutzrechten Unterlassungsansprüche bezüglich …
Die Vergangenheitsform macht deutlich, dass der Unionsgesetzgeber einen bereits in der Vergangenheit abgeschlossenen Vorgang im Blick hatte und nicht ein Geschehen, welches - wie die Geltendmachung von Verletzungsansprüchen nach Art. 94 Abs. 1 und/oder Abs. 2 GemSortV - zeitlich variabel ist und auch noch in der Gegenwart möglich ist (vgl. auch LG München I, Urt. v. 30.09.2021 - 33 O 10927/20, Anlage BB, S. 20).Denn dass Sortenbestandteile einer geschützten Sorte "ohne Zustimmung" (Art. 13 Abs. 3 S. 11. HS GemSortV) verwendet wurden, sagt noch nichts darüber aus, aus welchen Gründen die Zustimmung nicht erteilt wurde, ob mithin zum Zeitpunkt der Verwendung der betreffenden Sortenbestandteile die tatsächliche und/oder rechtliche Möglichkeiten für den Berechtigten bestand, seine Zustimmung zu erteilen (vgl. auch LG München I, Urt. v. 30.09.2021 - 33 O 10927/20, Anlage BB, S. 20).
Rn. 124 Die hier vertretene Auslegung läuft damit dem Art. 13 Abs. 2 und 3 GemSortV zugrundeliegenden "Kaskadensystem" nicht zuwider (vgl. auch LG München I, Urt. v. 30.09.2021 - 33 O 10927/20, Anlage BB, S. 21).
Das öffentliche Interesse an der Versorgung der Bevölkerung mit landwirtschaftlichen Gütern, welche unter Verletzung sortenschutzrechtIicher Bestimmungen erzeugt wurden, genießt danach nur dann höheren Schutz als das Interesse des Sortenschutzinhabers, wenn der Sortenschutzinhaber auf der früheren Stufe sein Recht, der Benutzung zuzustimmen oder diese zu verbieten, nicht geltend gemacht hat, obgleich ihm dies möglich war, d.h. er hierzu hinreichend Gelegenheit hatte (im Ergebnis ebenso LG München I, Urt. v. 30.09.2021 - 33 O 10927/20, Anlage BB, S. 21).
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