Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.03.2021 - 6 W 15/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,9226
OLG Frankfurt, 02.03.2021 - 6 W 15/21 (https://dejure.org/2021,9226)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.03.2021 - 6 W 15/21 (https://dejure.org/2021,9226)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. März 2021 - 6 W 15/21 (https://dejure.org/2021,9226)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,9226) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 2 a VO (EU) 2015/20283
    Sojabohnenextrakt mit Spermidingehalt von 0,2 % kein neuartiges Lebensmittel nach Novel Food VO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Art 3 Abs 2 a VO (EU) 2015/20283
    Die Darlegung, dass es sich bei einem Sojabohnenextrakt mit einem Spermidingehalt von 0,2 % um ein neuartiges Lebensmittel nach Art. 3 Abs. 2 a Novel Food VO handelt, kann nicht durch Quellen geführt werden, die sich zu Soja - aber nicht zu Sojabohnenextrakt - verhalten. ...

  • rechtsportal.de

    Art 3 Abs 2 a VO (EU) 2015/20283
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung spermedinhaltigen Sojabohnenextrakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einordnung eines beanstandeten Produktes als sog. neuartiges Lebensmittel nach Novel Food VO bei Nichtverwendung in nennenswerten Umfang in der Union vor dem 15.05.1997

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 914
  • GRUR-RR 2021, 506
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 27/14

    Bohnengewächsextrakt - Wettbewerbsverstoß: Prüfung der Neuartigkeit eines aus dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2021 - 6 W 15/21
    Sie umfasst auch die negative Tatsache, dass es sich bei dem beanstandeten Produkt um Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten handelt, die vor dem 15.5.1997 in der Union nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet worden sind (BGH, Urteil vom 16.4.2015 - I ZR 27/14 - Bohnengewächsextrakt, Rn 22, juris).
  • OLG Frankfurt, 05.05.2022 - 6 U 111/21

    Gingko-Extrakt als neuartiges Lebensmittel

    Entscheidend ist in solchen Fällen, inwieweit der Extrakt die wesentlichen Eigenschaften des Ausgangslebensmittels besitzt und welche Auswirkungen Veränderungen auf den Verzehr des Lebensmittels haben (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 2.3.2021 - 6 W 15/21, Rn 13, juris - Sojabohnenextrakt; Ballke in: Zipfel/Rathke, Lebensmittelrecht, 176. Ergänzungslieferung März 2020, VO (EU) 2015/20283 Art. 3 Rn 35).
  • VG Sigmaringen, 29.06.2021 - 3 K 1081/21

    CBD; Cannabidol; Cannabinoid; Hanfextrakt; Novel Food

    Insoweit sich die Antragstellerin auf den Beschluss des OLG Frankfurt vom 02.03.2021 - 6 W 15/21 - beruft, greift dies nicht durch.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2022 - 9 S 2278/21

    Inverkehrbringen von cannabinoidhaltige Produkte ohne Zulassung; Feststellung der

    Soweit das Verwaltungsgericht darauf verweise, dass der Beschluss des OLG Frankfurt vom 02.03.2021 (6 W 15/21) nicht Hanfextrakte, sondern ein Sojabohnenextrakt betreffe und deshalb nicht durchgreife, sei dies wenig überzeugend.

    Auch der von der Antragstellerin zitierte Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 02.03.2021 (- 6 W 15/21 -, juris) rechtfertigt keine andere Beurteilung.

  • VG Bayreuth, 11.04.2022 - B 7 S 22.244

    Untersagung des Inverkehrbringens cannabishaltiger Lebensmittel

    Das OLG Frankfurt a. M. habe beispielsweise in seinem Beschluss vom 02.03.2021 (Az. 6 W 15/21) ausgeführt, dass, da es um ein Vertriebsverbot für ein Erzeugnis gehe, mit Rücksicht auf die weitreichenden Konsequenzen an die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast gesteigerte Anforderungen zu stellen seien.

    Die zitierten Entscheidungen (OVG NW, B.v. 2.3.2021 - 9 B 1469/20; OLG Frankfurt a.M., B.v. 2.3.2021 - 6 W 15/21) ändern an dem oben Genannten nichts.

  • VG Bayreuth, 28.11.2022 - B 7 K 22.245

    Inverkehrbringungsverbot, Cannabidiol (CBD), neuartige Lebensmittel, Aroma

    Das OLG Frankfurt a. M. habe beispielsweise in seinem Beschluss vom 02.03.2021 (Az. 6 W 15/21) ausgeführt, dass, da es um ein Vertriebsverbot für ein Erzeugnis gehe, mit Rücksicht auf die weitreichenden Konsequenzen an die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast gesteigerte Anforderungen zu stellen seien.

    Die zitierten Entscheidungen (OVG NW, B.v. 2.3.2021 - 9 B 1469/20; OLG Frankfurt a.M., B.v. 2.3.2021 - 6 W 15/21) ändern an dem oben Genannten nichts.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht