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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 W 32/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,15238
OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 W 32/21 (https://dejure.org/2022,15238)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.05.2022 - 11 W 32/21 (https://dejure.org/2022,15238)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Mai 2022 - 11 W 32/21 (https://dejure.org/2022,15238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Keine Untersagung von Buchveröffentlichung ehemaliger Mitarbeiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einrede der anderweitigen Rechtshängigkeit bei nochmaliger Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einem zweiten Eilverfahren

  • rechtsportal.de

    Einrede der anderweitigen Rechtshängigkeit bei nochmaliger Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen in einem zweiten Eilverfahren

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Deutschsprachiges Tochterunternehmen eines russischen Medienkonzerns kann ehemaligem Mitarbeiter nicht Veröffentlichung eines Buchs über ihre Arbeitsweise untersagen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen kritische Aussagen in mehreren Buchauflagen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Medienkonzern kann ehemaligen Mitarbeiter nicht Buchveröffentlichung über ihre Arbeitsweise untersagen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Enthüllungsbuch kann nicht untersagt werden

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Schlappe für russischen Medienkonzern - Ex-Mitarbeiter von RT DE darf Enthüllungsbuch veröffentlichen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Deutschsprachiges Tochterunternehmen eines russischen Medienkonzerns kann ehemaligem Mitarbeiter nicht Veröffentlichung untersagen - Erhebliches Veröffentlichungsinteresse gegeben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21

    Kein Anspruch gegen ehemaligen Mitarbeiter auf Unterlassung von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 W 32/21
    Der Senat hat mit Urteil vom heutigen Tag die Berufung zurückgewiesen (AZ. 11 U 115/21).

    Es wird insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen des Senats im Berufungsurteil (11 U 115/21) vom heutigen Tag verwiesen, mit dem die Berufung der Antragstellerin gegen das Teilversäumnis- und Schlussurteil zu den dort angegriffenen identischen oder kerngleichen Äußerungen zurückgewiesen wurde.

  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle - …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 W 32/21
    Auch habe das Landgericht die in der Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 29.5.2018 - 15 U 64/17 - Kohl Protokolle) niedergelegten Rechtsgrundsätze nicht zutreffend berücksichtigt.
  • OLG Schleswig, 07.12.2001 - 6 W 31/01

    Anderweitige Rechtshängigkeit bei mehreren einstweiligen Verfügungsverfahren …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 W 32/21
    Dies gilt umso mehr, als der Antragswortlaut wegen § 938 ZPO ohnehin nicht aussagekräftig ist (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 7.12.2001 - 6 W 31/01).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2022 - 11 U 115/21

    Kein Anspruch gegen ehemaligen Mitarbeiter auf Unterlassung von …

    Die Akten des Verfahrens 11 W 32/21, das ein einstweiliges Verfügungsverfahren der Parteien betreffend die Zweitauflage des Buches zum Gegenstand hat, war beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • OLG München, 09.04.2024 - 18 U 3368/23

    Unzulässige identifizierende Verdachtsberichterstattung

    Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 17.05.2022 - 11 W 32/21 - die Unterlassungsanträge in einem einstweiligen Verfügungsverfahren wegen anderweitiger Rechtshängigkeit für unzulässig gehalten, weil die Antragstellerin in einem früheren Eilverfahren gegen die nach dem Wortlaut und Angriffsumfang identischen Äußerungen bzw. kerngleiche Äußerung in der ersten und zweiten Auflage eines Buches vorgegangen sei.
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