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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.07.2022 - 6 W 32/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17675
OLG Köln, 12.07.2022 - 6 W 32/22 (https://dejure.org/2022,17675)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.07.2022 - 6 W 32/22 (https://dejure.org/2022,17675)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Juli 2022 - 6 W 32/22 (https://dejure.org/2022,17675)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG § 2 Abs. 1, Nr. 1; LAG NRW § 6; LAG VO NRW § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geschäftliche Handlung einer öffentlichen Hand; Abgrenzung zwischen erwerbswirtschaftlichen und hoheitlichen Tätigkeiten; Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe aufgrund gesetzlicher Ermächtigung; Vergabe von Medizinstudienplätzen

  • rechtsportal.de

    Geschäftliche Handlung einer öffentlichen Hand Abgrenzung zwischen erwerbswirtschaftlichen und hoheitlichen Tätigkeiten Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe aufgrund gesetzlicher Ermächtigung Vergabe von Medizinstudienplätzen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Landärzte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 2138
  • MDR 2022, 1426
  • GRUR 2022, 1455
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen …

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2022 - 6 W 32/22
    Rn. 34 "Für die Frage, ob die öffentliche Hand eine geschäftliche Handlung vornimmt, muss zunächst zwischen erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten einerseits und hoheitlichen Tätigkeiten andererseits unterschieden werden (BGH…, Urteil vom 27. Juli 2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 Rn. 23 = WRP 2018, 186 - Eigenbetrieb Friedhöfe; Urteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 112/17, GRUR 2019, 189 Rn. 55 = WRP 2019, 317 - Crailsheimer Stadtblatt II), wobei eine hoheitliche Tätigkeit in diesem Sinne vorliegt, wenn die öffentliche Hand zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe tätig wird (…vgl. BGH, GRUR 2019, 741 Rn. 14 - Durchleitungssystem).

    Ist dies der Fall, ist ihre Betätigung einer Überprüfung anhand des Wettbewerbsrechts entzogen, solange sich das Handeln innerhalb der Ermächtigungsgrundlage bewegt, die insoweit den Handlungsspielraum vorgibt (…BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe; GRUR 2019, 189 Rn. 55 - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN).

    Nimmt die öffentliche Hand öffentliche Aufgaben wahr, bewegt sie sich dabei jedoch außerhalb des ihr durch eine Ermächtigungsgrundlage zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Aufgabenbereichs, ist ihr Handeln als geschäftliche Handlung anzusehen mit der Folge, dass sie sich an den Regeln des Wettbewerbsrechts messen lassen muss (vgl. BGH, GRUR 2019, 189 Rn. 56 - Crailsheimer Stadtblatt II) und - wenn die weiteren Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 UWG vorliegen - zur Unterlassung verpflichtet ist.

  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 162/15

    Zulässige Vornahme behördlich zu veranlassender Bestattungen durch einen …

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2022 - 6 W 32/22
    Rn. 34 "Für die Frage, ob die öffentliche Hand eine geschäftliche Handlung vornimmt, muss zunächst zwischen erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten einerseits und hoheitlichen Tätigkeiten andererseits unterschieden werden (BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 Rn. 23 = WRP 2018, 186 - Eigenbetrieb Friedhöfe;… Urteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 112/17, GRUR 2019, 189 Rn. 55 = WRP 2019, 317 - Crailsheimer Stadtblatt II), wobei eine hoheitliche Tätigkeit in diesem Sinne vorliegt, wenn die öffentliche Hand zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe tätig wird (…vgl. BGH, GRUR 2019, 741 Rn. 14 - Durchleitungssystem).

    Ist dies der Fall, ist ihre Betätigung einer Überprüfung anhand des Wettbewerbsrechts entzogen, solange sich das Handeln innerhalb der Ermächtigungsgrundlage bewegt, die insoweit den Handlungsspielraum vorgibt (BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe;… GRUR 2019, 189 Rn. 55 - Crailsheimer Stadtblatt II, mwN).

    Sie ist allerdings auch nicht ohne weiteres zu vermuten, sondern anhand einer umfassenden Würdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls besonders festzustellen (BGH, GRUR 2018, 196 Rn. 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe, mwN).".

  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos …

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2022 - 6 W 32/22
    Rn. 33 a. Der BGH hat sich zur Frage der geschäftlichen Handlung der öffentlichen Hand in seiner Entscheidung "WarnWetter App" wie folgt geäußert (Urteil vom 12.03.2020 - I ZR 126/18 - juris Rn. 49):.
  • BGH, 13.12.2018 - I ZR 165/17

    Durchleitungssystem

    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2022 - 6 W 32/22
    Rn. 34 "Für die Frage, ob die öffentliche Hand eine geschäftliche Handlung vornimmt, muss zunächst zwischen erwerbswirtschaftlichen Tätigkeiten einerseits und hoheitlichen Tätigkeiten andererseits unterschieden werden (BGH…, Urteil vom 27. Juli 2017 - I ZR 162/15, GRUR 2018, 196 Rn. 23 = WRP 2018, 186 - Eigenbetrieb Friedhöfe;… Urteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 112/17, GRUR 2019, 189 Rn. 55 = WRP 2019, 317 - Crailsheimer Stadtblatt II), wobei eine hoheitliche Tätigkeit in diesem Sinne vorliegt, wenn die öffentliche Hand zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe tätig wird (vgl. BGH, GRUR 2019, 741 Rn. 14 - Durchleitungssystem).
  • LG Köln, 14.06.2022 - 84 O 79/22
    Auszug aus OLG Köln, 12.07.2022 - 6 W 32/22
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 14. Juni 2022 - 84 O 79/22 - wird zurückgewiesen.
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