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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.03.2022 - 20 U 71/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,20656
OLG Düsseldorf, 31.03.2022 - 20 U 71/21 (https://dejure.org/2022,20656)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.03.2022 - 20 U 71/21 (https://dejure.org/2022,20656)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. März 2022 - 20 U 71/21 (https://dejure.org/2022,20656)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 1617
  • MMR 2022, 977
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.2018 - X ZR 25/17

    Stornierung der Flugbuchung kann wirksam ausgeschlossen werden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2022 - 20 U 71/21
    Dabei kann die Frage, unter welchen Umständen die Darstellung von Varianten in dem Angebot des Unternehmers zum Ausschluss von AGB führt (…vgl. Basedow, in Münchener Kommentar, 8. Aufl., § 305 Rn. 35;… BGH NJW 2017, 2346 Rn. 10 ff. einerseits; BGH NJW 2018, 2039 Rn. 11 ff. andererseits; vgl. dazu Hoffmann-Grambow, Anm. NJW 2018, 2039, 2042;… Christensen, a.a.O., § 309 Nr. 9 Rn. 13;… Coester-Waltjen, a.a.O., § 309 Nr. 9 17), offen bleiben.
  • BGH, 09.12.2021 - I ZR 146/20

    Werbung für Fernbehandlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2022 - 20 U 71/21
    Rn. 44 a) Was den Unterlassungsanspruch betrifft, hat er - soweit er auf die Vorfälle mit den Zeugen I. und Q. gestützt wird - vor dem Hintergrund der Ersetzung des § 43b S. 1 TKG a.F. durch § 56 Abs. 1 TKG n.F. zum 01. Dezember 2021 (vgl. Art. 61 Abs. 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz), BGBl 2021, I 1858, 1981) nur dann Erfolg, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl nach altem als auch nach neuem Recht rechtswidrig war bzw. ist (vgl. zuletzt BGH GRUR 2022, 399 Rn. 21 m.w.N. - Werbung für Fernbehandlung).
  • BGH, 15.02.2017 - IV ZR 91/16

    Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung: Wirksamkeit einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.03.2022 - 20 U 71/21
    Dabei kann die Frage, unter welchen Umständen die Darstellung von Varianten in dem Angebot des Unternehmers zum Ausschluss von AGB führt (…vgl. Basedow, in Münchener Kommentar, 8. Aufl., § 305 Rn. 35; BGH NJW 2017, 2346 Rn. 10 ff. einerseits;… BGH NJW 2018, 2039 Rn. 11 ff. andererseits; vgl. dazu Hoffmann-Grambow, Anm. NJW 2018, 2039, 2042;… Christensen, a.a.O., § 309 Nr. 9 Rn. 13;… Coester-Waltjen, a.a.O., § 309 Nr. 9 17), offen bleiben.
  • OLG Hamburg, 19.12.2024 - 10 UKl 1/24

    Deutsche GigaNetz - Laufzeit bei Glasfaserverträgen beginnt ab Vertragsschluss

    Zum Schutz eines funktionierenden Wettbewerbs sei für die 24-monatige Höchstdauer auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen (KG, Urt v 22.05.2024, 23 UKl 1/24; OLG Düsseldorf, Urt v 31.03.2022, 20 U 71/21 Rn. 52).

    Hier zu differenzieren würde letztlich dem Sinn und Zweck der Regelung, die den Kunden allgemein vor überlanger Vertragsbindung bewahren soll, widersprechen (KG Berlin, Urt v 22.05.2024, MDR 2024, 110 ff., zitiert nach juris, im Anschluss an OLG Düsseldorf, Urt v 31.03.2022, CR 2022, 537 f., aA.

  • BGH, 02.02.2023 - III ZR 63/22

    Täuschung durch Angaben zur Mindestvertragslaufzeit bei …

    Rn. 10 Das Berufungsgericht, dessen Urteil in GRUR 2022, 1617 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, der Antrag sei hinreichend bestimmt.
  • KG, 22.05.2024 - 23 UKl 1/24

    Vertragsverlängerung für bestehenden Telekommunikationsvertrag; Beurteilung einer …

    Rn. 39 Nach Auffassung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 31.03.2022 - 20 U 71/21) ist im vorliegenden Fall von einem Verstoß gegen § 309 Nr. 9 lit. a) sowie gegen § 43b S.1 TKG a.F. und gegen § 56 Abs. 1 TKG auszugehen.
  • OLG Schleswig, 01.07.2026 - 6 U 52/25

    Beseitigungsanspruch und datenschutzkonforme Auskunft bei unzulässiger …

    Soweit die Beklagte mit dieser Einwendung auf die Entscheidung des BGH vom 02.02.2023 (…Az. III ZR 63/22, juris Rn. 25ff., Rn. 36) abstellen will, betraf dieses Urteil einen anderen Fall, da dort nach den Feststellungen des OLG Düsseldorf im angegriffenen Urteil (OLG Düsseldorf, Urteil vom 31. März 2022 - I-20 U 71/21, juris) der Zeitpunkt des Beginns der zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertragsverlängerung als nicht feststellbar offen gelassen worden war.
  • LG Berlin II, 16.12.2024 - 52 O 195/23

    Voxenergie darf Mobilfunk-Kunden nicht mehr als 24 Monate binden

    (3) Das von der Beklagten verwendete Schreiben, mit dem sie Verbraucher auffordert, einen Auftrag für eine Verlängerung der Konditionen eines Mobilfunktarifs mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monate um weitere 24 Monate zu unterzeichnen, stellt einen Verstoß gegen § 309 Nr. 9 a) BGB dar (…vgl. KG, a.a.O., Rn. 23ff., OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2022 - 20 U 71/21, zitiert nach beckonline; gegen die Anwendbarkeit von § 309 Nr. 9 a) BGB in einem vergleichbaren Fall: OLG Köln, Urteil vom 28.05.2021, a.a.O.).

    Nach Auffassung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 31.03.2022 - 20 U 71/21) ist im vorliegenden Fall von einem Verstoß gegen § 309 Nr. 9 lit. a) sowie gegen § 43b S. 1 TKG a.F. und gegen § 56 Abs. 1 TKG auszugehen.

  • LG Berlin II, 16.12.2024 - 25 O 195/23

    Voxenergie darf Mobilfunk-Kunden nicht mehr als 24 Monate binden

    (3) Das von der Beklagten verwendete Schreiben, mit dem sie Verbraucher auffordert, einen Auftrag für eine Verlängerung der Konditionen eines Mobilfunktarifs mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monate um weitere 24 Monate zu unterzeichnen, stellt einen Verstoß gegen § 309 Nr. 9 a) BGB dar (…vgl. KG, a.a.O., Rn. 23ff., OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.03.2022 - 20 U 71/21, zitiert nach beckonline; gegen die Anwendbarkeit von § 309 Nr. 9 a) BGB in einem vergleichbaren Fall: OLG Köln, Urteil vom 28.05.2021, a.a.O.).

    Nach Auffassung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 31.03.2022 - 20 U 71/21) ist im vorliegenden Fall von einem Verstoß gegen § 309 Nr. 9 lit. a) sowie gegen § 43b S. 1 TKG a.F. und gegen § 56 Abs. 1 TKG auszugehen.

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