Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 03.03.2022 - 6 U 172/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 23 ArbnErfG
Unwirksame Vergütungsvereinbarung nach § 23 Abs. 1 ArbnErfG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 23 ArbnErfG
Unwirksame Vergütungsvereinbarung nach § 23 Abs. 1 ArbnErfG - rechtsportal.de
§ 23 ArbnErfG
Unwirksamkeit der Vergütungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmererfinder mangels Ansetzung eines Anteilsfaktors
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 09.09.2020 - 6 O 306/19
- OLG Frankfurt, 03.03.2022 - 6 U 172/20
- BGH, 12.11.2024 - X ZR 37/22
- OLG Frankfurt, 20.11.2025 - 6 U 172/20
Papierfundstellen
- GRUR 2022, 1016
- GRUR 2022, 1096
- GRUR-RR 2022, 309
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 30.04.2020 - 6 U 125/12
Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung nach § 20 Abs. 1 ArbEG trotz …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2022 - 6 U 172/20
Das entspricht in etwa der Praxis einiger Unternehmen, für akademisch ausgebildete Mitarbeiter von einem Anteilfaktor von 0, 13 auszugehen (Bartenbach/Volz, RL Nr. 30 Rn 27; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.4.2020 - 6 U 125/12 ).
- BGH, 12.11.2024 - X ZR 37/22
Chemische Verbrauchsmaterialien - Arbeitnehmererfindung
Rn. 9 I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung (GRUR-RR 2022, 309) im Wesentlichen wie folgt begründet:.
dejure.org
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