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Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 29.09.2023 - 5 K 1181/20   

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https://dejure.org/2023,30337
VG Frankfurt/Oder, 29.09.2023 - 5 K 1181/20 (https://dejure.org/2023,30337)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 29.09.2023 - 5 K 1181/20 (https://dejure.org/2023,30337)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 29. September 2023 - 5 K 1181/20 (https://dejure.org/2023,30337)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 A 528/09

    Rechtmäßigkeit einer widerlegbaren Unterstellung in einer Abfallsatzung im Jahre …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.09.2023 - 5 K 1181/20
    Gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 AES 2022 sind für das Einsammeln und Transportieren von Abfällen für gemischte Siedlungsabfälle Restabfallbehälter in Behältergrößen mit 120 l bis 1.100 l Fassungsvermögen zugelassen.Hinsichtlich des gewerblichen Abfalls gilt dies jedoch nur für den zur Beseitigung und nicht für den zur Verwertung bestimmten Abfall (Beseitigungsabfall), weil § 17 Abs. 1 Satz 2 KrWG eine Überlassungspflicht für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen nur für Beseitigungsabfälle regelt, soweit diese nicht in einer eigenen Anlage beseitigt werden (vgl. auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 2012 - 5 A 528/09 -, Rn. 14, juris).

    Können die Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen im Einzelfall nachweisen, dass bei ihnen keine solchen Abfälle zur Beseitigung anfallen, unterliegen sie insoweit auch keiner Behälternutzungspflicht (vgl. auch Sächsisches OVG, Urteil vom 17. August 2012 - 5 A 528/09 - juris Rn. 24;Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 2012 - 5 A 529/09 -, juris).

    Darauf kommt es jedoch bei der Verwirklichung der Anschlussverpflichtung ebenso wenig an wie auf die Unterscheidbarkeit des privaten Abfalls vom gewerblichen Abfall, die schon wegen der nahe liegenden Verwendung der verbrauchten Materialien sowohl für private als auch gewerbliche Zwecke (etwa bei Kugelschreiberminen oder gebrauchten Papiertaschentüchern) und zudem wegen der möglichen Vermischung z.B. bei einer Entsorgung in einer Abfallgemeinschaft nicht gegeben sein kann (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 2012 - 5 A 528/09 -, Rn. 28, juris).

  • OVG Saarland, 26.02.2015 - 2 A 488/13

    Restmüllbehälter für gewerbliche Siedlungsabfälle; Anschlusszwang

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.09.2023 - 5 K 1181/20
    Daneben bedarf es einer Glaubhaftmachung durch Vorlage entsprechender Unterlagen, die eine Nachprüfung ermöglichen (vgl. z. B. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 26. Februar 2015 - 2 A 488/13 -, Rn. 31, juris).

    Bei derartigen Abfällen, die nach ihrer Art und Zusammensetzung überall anfallen, wo Menschen sich über einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum aufhalten, handelt es sich um gewerbliche Siedlungsabfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung Abfällen aus privaten Haushalten ähnlich sind (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 26. Februar 2015 - 2 A 488/13 -, Rn. 30, juris).

  • OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 A 529/09

    Rechtmäßigkeit einer widerlegbaren Unterstellung in einer Abfallsatzung …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.09.2023 - 5 K 1181/20
    Denn die o.g. satzungsrechtliche Regelung ist jedenfalls solange mit höherrangigem Recht vereinbar und nicht zu beanstanden, wie die mit der satzungsrechtlichen Fiktion der Erzeugung überlassungspflichtigen, gewerblichen Beseitigungsabfalls aufgestellte gesetzliche Vermutung widerlegbar ist, d. h. solange den Erzeugern und Besitzern solcher gewerblichen Beseitigungsabfälle die Möglichkeit eines gegenteiligen Nachweises offen steht, sie also im Einzelfall nachweisen können, dass bei ihnen keine Beseitigungsabfälle anfallen vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 2012 - 5 A 529/09 -, Rn. 21, juris).

    Können die Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen im Einzelfall nachweisen, dass bei ihnen keine solchen Abfälle zur Beseitigung anfallen, unterliegen sie insoweit auch keiner Behälternutzungspflicht (vgl. auch Sächsisches OVG…, Urteil vom 17. August 2012 - 5 A 528/09 - juris Rn. 24;Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 2012 - 5 A 529/09 -, juris).

  • VG Köln, 18.11.2014 - 14 K 6786/12

    Befreiung eines Unternehmens vom Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich des …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.09.2023 - 5 K 1181/20
    Soweit der Kläger angegeben hat, "Holzabfälle vom angespitzten Bleistift werden verbrannt", sind die Vorschriften der GewAbfV auch bei einer Verbrennung des Restmülls vor Ort anzuwenden (s. VG Köln, Urteil vom 18. November 2014 - 14 K 6786/12 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1993 - 9 L 297/89

    Anschluß- und Benutzungszwang; Öffentliche Abfallentsorgung; Dauerverwaltungsakt; …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.09.2023 - 5 K 1181/20
    Für die Entscheidung über eine gegen diesen Verwaltungsakt erhobene Anfechtungsklage kommt es daher darauf an, ob er im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung rechtmäßig ist (vgl. VG Frankfurt (Oder)…, Urteil vom 13. November 2020 - 5 K /16 -, Rn. 17 - 18, juris; Anschluss an OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 1993 - 9 L 297/89 -, Rn. 9, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2015 - 9 N 171.13

    Gewerbebetrieb; Restabfallbehälter; Anschluss- und Benutzungszwang; …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.09.2023 - 5 K 1181/20
    Der dafür notwendige Ressourcenverbrauch bei Tonnen und Abfuhren konterkariert das angestrebte Ziel nicht in einer Weise, dass die mit der Bestimmung verbundenen Belastungen der einzelnen Gewerbetreibenden als unverhältnismäßig anzusehen sind (vgl. für die Vorgängerbestimmung § 7 Satz 4 GewAbfV Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2015 - OVG 9 N 171.13 -, Rn. 10, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1993 - 22 A 1232/92

    Überprüfung der Rechmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Anschluß an gemeindliche …

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 29.09.2023 - 5 K 1181/20
    Dies folgt daraus, dass die Behörde, die an ihrem Begehren festhält, auch während des Laufes des gerichtlichen Verfahrens den Verwaltungsakt darauf "unter Kontrolle" halten muss, ob für die in ihm getroffene Regelung weiterhin die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen (so OVG Münster, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 22 A 1232/92, zitiert nach juris Rn. 4).
  • OVG Thüringen, 12.08.2025 - 1 KO 156/25

    Anspruch auf Abrissgenehmigung im Gebiet einer Erhaltungssatzung

    Nachdem sich das Verfahren hinsichtlich der Gebäudeteile 3 bis 8 erledigt hatte und unter dem Aktenzeichen 5 K 1181/20 Me eingestellt worden war,.
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