Rechtsprechung
| SG München, 08.11.2023 - S 38 KA 531/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
SGB V § 87b; SGB X § 27
Vertragsärztliche Versorgung - Abrechnungsfristen und Abrechnungsausschluss - BAYERN | RECHT
Abrechnungsbestimmungen der KVB § 3 Abs. 1 S. 1, Abs. 4 (gültig ab 1.4.2005 in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom 10.3.2018); GG Art. 12; SGB X § 27
Verfassungsmäßigkeit des Abrechnungsausschlusses der KVB
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Frist zur Vorlage einer …
Auszug aus SG München, 08.11.2023 - S 38 KA 531/22
Würde es zugelassen, dass Abrechnungen im Belieben der Vertragsärzte ohne Fristen und Ausschluss eingereicht werden könnten, hätte dies nicht zu vertretende Auswirkungen auf das Abrechnungssystem insgesamt, aber auch auf die von den Krankenkassen zu leistende Gesamtvergütung (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 22.06.2005, Az: B 6 KA 19/04 R; BSG, Urteil vom 29.08.2007, Az B 6 KA 29/06 R; Bayerische Landessozialgericht, Urteil vom 08.07.2018, Az L 12 KA 24/16).Wie das Bundessozialgericht (BSG, Urteile vom 22.06.2005 (Az: B 6 KA 19/04 R) und 29.08.2007 (Az B 6 KA 29/06 R)) und das Bayerische Landessozialgericht (BayLSG, Urteil vom 08.07.2018, Az L 12 KA 24/16) unter Hinweis auf die vorgenannte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ausgeführt haben, besteht der Sinn und Zweck der Abrechnungsbestimmungen, insbesondere der von der KVB festgesetzten Abrechnungsfristen (§ 3 Abs. 1 S. 1) und des Abrechnungsausschlusses (§ 3 Abs. 4) darin, die Vertragsärztinnen/Vertragsärzte anzuhalten, zügig und zeitnah die Abrechnungen vorzunehmen, damit die Honorierung der in einem Quartal erbrachten Leistungen möglichst aus dem für dieses Quartal zur Verfügung stehenden Gesamtvergütungsvolumen der Krankenkassen möglich ist.
- BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 29/06 R
Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Rechtmäßigkeit von …
Auszug aus SG München, 08.11.2023 - S 38 KA 531/22
Würde es zugelassen, dass Abrechnungen im Belieben der Vertragsärzte ohne Fristen und Ausschluss eingereicht werden könnten, hätte dies nicht zu vertretende Auswirkungen auf das Abrechnungssystem insgesamt, aber auch auf die von den Krankenkassen zu leistende Gesamtvergütung (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 22.06.2005, Az: B 6 KA 19/04 R; BSG, Urteil vom 29.08.2007, Az B 6 KA 29/06 R; Bayerische Landessozialgericht, Urteil vom 08.07.2018, Az L 12 KA 24/16).Wie das Bundessozialgericht (BSG, Urteile vom 22.06.2005 (Az: B 6 KA 19/04 R) und 29.08.2007 (Az B 6 KA 29/06 R)) und das Bayerische Landessozialgericht (BayLSG, Urteil vom 08.07.2018, Az L 12 KA 24/16) unter Hinweis auf die vorgenannte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ausgeführt haben, besteht der Sinn und Zweck der Abrechnungsbestimmungen, insbesondere der von der KVB festgesetzten Abrechnungsfristen (§ 3 Abs. 1 S. 1) und des Abrechnungsausschlusses (§ 3 Abs. 4) darin, die Vertragsärztinnen/Vertragsärzte anzuhalten, zügig und zeitnah die Abrechnungen vorzunehmen, damit die Honorierung der in einem Quartal erbrachten Leistungen möglichst aus dem für dieses Quartal zur Verfügung stehenden Gesamtvergütungsvolumen der Krankenkassen möglich ist.
- BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 48/06 B
Eröffnung des Zugangs zum Revisionsgericht, Suspendierung von Ausschlussfristen …
Auszug aus SG München, 08.11.2023 - S 38 KA 531/22
"Im Beschluss vom 29.08.2007 (Anmerkung: Datum bezieht sich auf eine Entscheidung des BSG unter dem Aktenzeichen B 6 KA 48/06 B) wurde darauf hingewiesen, dass ein endgültiger Honorarausschluss nicht nur bei geringen wirtschaftlichen Auswirkungen, sondern bei ausreichend langen Fristen trotz im Einzelfall möglicherweise gravierender Folgen als noch verhältnismäßig zu bewerten ist.In diesem Zusammenhang weist die Beklagte aber zu Recht darauf hin, das Bayerische Landessozialgericht (BayLSG, Urteil vom 08.07.2018, Az L 12 KA 24/16) habe im Nachgang zu einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, Beschluss vom 29.08.2007, Az B 6 KA 48/06 B) ausgeführt, dass ein endgültiger, auch vollständiger Honorarausschluss nicht nur bei geringen wirtschaftlichen Auswirkungen, sondern bei ausreichend langen Fristen trotz im Einzelfall möglicherweise gravierender Folgen als noch verhältnismäßig zu bewerten ist.
- LSG Hessen, 16.02.2022 - L 4 KA 59/19
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erforderlichkeit einer ordnungsgemäßen …
Auszug aus SG München, 08.11.2023 - S 38 KA 531/22
Die Abrechnungsbestimmungen gehören als autonomes Recht zum Aufgabengebiet der Beklagten (§ 87b SGB V), woraus auch eine Rechtsetzungsbefugnis abzuleiten ist (vgl Hessisches LSG, Urteil vom 16.02.2022, Az L 4 KA 59/19; SG München, Urteil vom 04.10.2023, Az S 43 KA 412/22).
- VG Augsburg, 26.05.2025 - Au 9 K 23.1502
Coronavirus, SARS-CoV-2, Corona-Testungen durch Vertragsärztin, Freiwillige …
Würden Abrechnungen nach Belieben der Vertragsärzte ohne Fristen und Ausschluss eingereicht werden, hätte dies Auswirkungen auf das Abrechnungssystem insgesamt und die von der Krankenkasse zu leistende Gesamtvergütung (…vgl. BayLSG, U.v. 18.7.2018 - L 12 KA 24/16 - juris Rn. 58ff.; SG München, B.v. 8.11.2023 - S 38 KA 531/22 - juris Rn. 11).
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