Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.09.2023 - 12 ZB 22.1814 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 3 Abs. 1, 2, 3 und 4 KrWG
Abfallrecht: Erdaushub als Abfall? | Abfallbegriff; Erdaushub; Ablagerung; Beschluss über Aufstellung eines Bebauungsplans; Überschaubarer Zeitraum - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unbelasteter Bodenaushub ist kein Abfall!
Besprechungen u.ä. (2)
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 3 Abs. 1, 2, 3 und 4 KrWG
Abfallrecht: Erdaushub als Abfall? | Abfallbegriff; Erdaushub; Ablagerung; Beschluss über Aufstellung eines Bebauungsplans; Überschaubarer Zeitraum - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unbelasteter Bodenaushub ist kein Abfall! (IBR 2024, 599)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 27.06.2022 - 8 K 19.2345
- VGH Bayern, 13.09.2023 - 12 ZB 22.1814
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 17.11.2022 - C-238/21
Porr Bau - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2023 - 12 ZB 22.1814
Der EuGH (U.v. 17.11.2022, Rs. C-238/21) hat zwar durchaus festgestellt, dass der Begriff des Abfalls und der des Sich-Entledigens nicht eng ausgelegt werden dürfen.Maßgeblich nach dem EuGH ist jeweils die Wahrscheinlichkeit der Wiederverwendung (EuGH, U.v. 17.11.2022, Rs. C-238/21).
Im Übrigen fiele der Erdaushub auch schon dann nicht unter den Abfallbegriff, wenn man ihn als Nebenprodukt der entsprechenden vorgehenden Baumaßnahmen erachten würde (vgl. EuGH, U.v. 17.11.2022, Rs. C-238/21).
Denn insoweit ist davon auszugehen, dass die Weiterverwendung des Erdaushubs auf dem Gleisdreiecksgelände mit den Bauträgern abgestimmt war (vgl. dazu EuGH, U.v. 17.11.2022, Rs. C-238/21).
- VGH Hessen, 01.03.2019 - 9 A 1393/16
BAUSCHUTT; ABFALLBEGRIFF; ANLAGE ZUR LAGERUNG VON ABFÄLLEN; …
Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2023 - 12 ZB 22.1814
Insofern ist der vorliegende Fall nicht mit dem Sachverhalt zu vergleichen, der dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (B.v. 01.03.2019 - 9 A 1393/16.Z -) zugrunde lag (ebenso OVG Magdeburg, U.v. 25.08.2011 - 2 l 34/10 -, amtlicher Leitsatz 1), in dem ein Bauherr schadstoffbelasteten Bauschutt nach dessen Anfall zu einer Lärmschutzwand umzufunktionieren und damit zu verwerten beabsichtigte.
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