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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.09.2023 - 12 ZB 22.1814   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,31878
VGH Bayern, 13.09.2023 - 12 ZB 22.1814 (https://dejure.org/2023,31878)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.09.2023 - 12 ZB 22.1814 (https://dejure.org/2023,31878)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. September 2023 - 12 ZB 22.1814 (https://dejure.org/2023,31878)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 3 Abs. 1, 2, 3 und 4 KrWG
    Abfallrecht: Erdaushub als Abfall? | Abfallbegriff; Erdaushub; Ablagerung; Beschluss über Aufstellung eines Bebauungsplans; Überschaubarer Zeitraum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unbelasteter Bodenaushub ist kein Abfall!

Besprechungen u.ä. (2)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 3 Abs. 1, 2, 3 und 4 KrWG
    Abfallrecht: Erdaushub als Abfall? | Abfallbegriff; Erdaushub; Ablagerung; Beschluss über Aufstellung eines Bebauungsplans; Überschaubarer Zeitraum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unbelasteter Bodenaushub ist kein Abfall! (IBR 2024, 599)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.11.2022 - C-238/21

    Porr Bau - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2023 - 12 ZB 22.1814
    Der EuGH (U.v. 17.11.2022, Rs. C-238/21) hat zwar durchaus festgestellt, dass der Begriff des Abfalls und der des Sich-Entledigens nicht eng ausgelegt werden dürfen.

    Maßgeblich nach dem EuGH ist jeweils die Wahrscheinlichkeit der Wiederverwendung (EuGH, U.v. 17.11.2022, Rs. C-238/21).

    Im Übrigen fiele der Erdaushub auch schon dann nicht unter den Abfallbegriff, wenn man ihn als Nebenprodukt der entsprechenden vorgehenden Baumaßnahmen erachten würde (vgl. EuGH, U.v. 17.11.2022, Rs. C-238/21).

    Denn insoweit ist davon auszugehen, dass die Weiterverwendung des Erdaushubs auf dem Gleisdreiecksgelände mit den Bauträgern abgestimmt war (vgl. dazu EuGH, U.v. 17.11.2022, Rs. C-238/21).

  • VGH Hessen, 01.03.2019 - 9 A 1393/16

    BAUSCHUTT; ABFALLBEGRIFF; ANLAGE ZUR LAGERUNG VON ABFÄLLEN; …

    Auszug aus VGH Bayern, 13.09.2023 - 12 ZB 22.1814
    Insofern ist der vorliegende Fall nicht mit dem Sachverhalt zu vergleichen, der dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (B.v. 01.03.2019 - 9 A 1393/16.Z -) zugrunde lag (ebenso OVG Magdeburg, U.v. 25.08.2011 - 2 l 34/10 -, amtlicher Leitsatz 1), in dem ein Bauherr schadstoffbelasteten Bauschutt nach dessen Anfall zu einer Lärmschutzwand umzufunktionieren und damit zu verwerten beabsichtigte.
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