Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 27.11.2024 - 9 U 22/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 64 S 1 GmbHG vom 23.10.2008, § 15b Abs 1 S 1 InsO
Haftung von Chief Restructuring Officer als faktischer Geschäftsführer - Betriebs-Berater
Zur faktischen Geschäftsführung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG a.F. § 64 ; InsO § 15b
Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen den Geschäftsführer einer insolventen GmbH auf Schadensersatz aus Geschäftsführerhaftung; Nicht rechtzeitiges Reagieren auf eine finanzielle Schieflage und drohender Zahlungsunfähigkeit; Vornahme von Zahlungen auf Basis eines ...
Kurzfassungen/Presse (3)
- fgvw.de (Kurzinformation)
Haftung des faktischen Geschäftsführers
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Keine Haftung eines externen Sanierungsberaters
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen den Geschäftsführer einer insolventen GmbH auf Schadensersatz aus Geschäftsführerhaftung; Nicht rechtzeitiges Reagieren auf eine finanzielle Schieflage und drohender Zahlungsunfähigkeit; Vornahme von Zahlungen auf Basis eines ...
Verfahrensgang
- LG Kiel, 28.03.2024 - 15 HKO 122/21
- OLG Schleswig, 27.11.2024 - 9 U 22/24
Papierfundstellen
- ZIP 2024, 2948
- NZG 2025, 260
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (13)
- BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03
Rechtsstellung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH
Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2024 - 9 U 22/24
Rn. 79 Neben den Fällen einer fehlerhaften Organbestellung können nach ganz überwiegender Auffassung auch bloß faktische Geschäftsführer den Haftungsfolgen nach § 64 Satz 1 und 2 GmbHG a.F. in entsprechender Anwendung unterliegen (BGH, Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, ZIP 2005, 1550 Rn. 8 ff.;…Urteil vom 25. Februar 2002 - II ZR 196/00, BGHZ 150, 61-70, Rn. 25;… Urteil vom 21. März 1988 - II ZR 194/87, BGHZ 104, 44-50, Rn. 5;… Urteil vom 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, juris Rn. 8; Bitter in: Scholz, GmbHG, Band 111, 12.Dazu reicht eine interne Einwirkung auf die satzungsmäßigen Geschäftsführer nicht aus, sondern es muss auch ein eigenes, nach außen hervortretendes, üblicherweise der Geschäftsführung zuzurechnendes Handeln gegeben sein (BGH…, Urteil vom 25. Februar 2002 - II ZR 196/00, BGHZ 150, 61-70, Rn. 25;… Urteil vom 21. März 1988 - II ZR 194/87, BGHZ 104, 44-50, Rn. 5; Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, a.a.O. Rn. 8;… Urteil vom 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, juris Rn. 8).
Tatsächliche Indizien für eine faktische Geschäftsführung werden insbesondere in folgenden darzulegenden Umständen erblickt: Die Gründung der Gesellschaft und die Eröffnung des Geschäftsbetriebes durch den Anspruchsgegner, die Erteilung einer umfassenden Vollmacht an ihn, für die Gesellschaft zu handeln und Kontoverfügungen für Geschäftskonten der Gesellschaft zu tätigen, das Führen von Kreditverhandlungen und der eigenverantwortliche Abschluss von Zahlungsvereinbarungen mit Geschäftspartnern, der Abschluss wichtiger Verträge für die Gesellschaft und das Treffen der maßgeblichen Entscheidungen für die Gesellschaft im operativen Geschäft, der nach außen kundgemachte Einsatz von anderen als "Strohgeschäftsführer" oder das Gerieren als "Chef" gegenüber anderen, die Einstellung von Personal für die Gesellschaft und die Entscheidung über die Gehaltshöhe von Mitarbeitern sowie über deren Arbeitseinsatz
; die eigenverantwortliche Erteilung von Beratungsmandaten für die Gesellschaft (vgl. BGH…, Urteil vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118-123, Rn. 3; Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, a.a.O. Rn. 3;… Urteil vom 11. Juni 2013 - II ZR 389/12, juris Rn. 24 ff.; FG Hamburg…, Urteil vom 22. April 2008 - 3 K 222/06, juris Rn. 650 ff.), wobei entscheidend auf die durch das Auftreten und Handeln gegenüber Dritten geschaffenen "Fakten" im Gesamterscheinungsbild abgestellt wird (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Urteil vom 1. April 2005 - 1 U 35/04, juris Rn. 42).Ohne (alleinige) Vollmacht für die Geschäftskonten der Schuldnerin, welcher als Kriterium für eine faktische Geschäftsführung zwar keine notwendige, aber indiziell eine maßgebliche Rolle eingeräumt wird (BGH
, Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, juris Rn. 11; Gehrlein, GmbHR, 2022, 1124, 1127) und ohne Generalhandlungsvollmacht bleibt jedoch nicht hinreichend dargelegt, dass der Beklagte wie ein Geschäftsführer die Geschicke der Gesellschaft im Außenverhältnis maßgeblich in die Hand nehmen und tatsächlich wie ein geschäftsführendes Organ tätig werden konnte.Zwar ist in die Entscheidung, durch die der (faktische) Geschäftsführer zum Ersatz von Zahlungen i. S. von § 64 GmbH verurteilt wird, ggf. der Vorbehalt hinsichtlich seines Verfolgungsrechts gegen den Insolvenzverwalter bezüglich seiner Gegenansprüche nach Erstattung an die Masse von Amts wegen aufzunehmen (BGH, Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, a.a.O.).
- BGH, 25.02.2002 - II ZR 196/00
Umfang der Ausfallhaftung des faktischen Geschäftsführers
Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2024 - 9 U 22/24
Rn. 79 Neben den Fällen einer fehlerhaften Organbestellung können nach ganz überwiegender Auffassung auch bloß faktische Geschäftsführer den Haftungsfolgen nach § 64 Satz 1 und 2 GmbHG a.F. in entsprechender Anwendung unterliegen (BGH…, Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, ZIP 2005, 1550 Rn. 8 ff.;Urteil vom 25. Februar 2002 - II ZR 196/00, BGHZ 150, 61-70, Rn. 25;… Urteil vom 21. März 1988 - II ZR 194/87, BGHZ 104, 44-50, Rn. 5;… Urteil vom 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, juris Rn. 8; Bitter in: Scholz, GmbHG, Band 111, 12.Was nach dem Gesetz für das rechtlich dem geschäftsführenden Organ angehörige Mitglied gilt, ist auch für die Beurteilung maßgebend, ob jemand faktisch als Mitglied des geschäftsführenden Organs in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 25. Februar 2002 - II ZR 196/00, BGHZ 150, 61-70, Rn. 24).
Dazu reicht eine interne Einwirkung auf die satzungsmäßigen Geschäftsführer nicht aus, sondern es muss auch ein eigenes, nach außen hervortretendes, üblicherweise der Geschäftsführung zuzurechnendes Handeln gegeben sein (BGH, Urteil vom 25. Februar 2002 - II ZR 196/00, BGHZ 150, 61-70, Rn. 25;… Urteil vom 21. März 1988 - II ZR 194/87, BGHZ 104, 44-50, Rn. 5;… Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, a.a.O. Rn. 8;… Urteil vom 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, juris Rn. 8).
- BGH, 11.06.2013 - II ZR 389/12
Schadensersatz wegen Nichtabführens von Arbeitnehmeranteilen zur …
Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2024 - 9 U 22/24
Er muss die Geschäftsführung mit Einverständnis der Gesellschafter ohne förmliche Bestellung faktisch übernommen, tatsächlich ausgeübt und gegenüber dem formellen Geschäftsführer eine überragende Stellung eingenommen oder zumindest das deutliche Übergewicht gehabt haben (BGH, Urteil vom 11. Juni 2013 - II ZR 389/12, ZInsO 2013, 1736 Rn. 23; BGH…, Urteil vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118-123 Rn. 3).Rn. 90 Die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen trifft nach allgemeinen Grundsätzen die Gesellschaft bzw. hier den Kläger als Insolvenzverwalter (vgl.BGH, Urteil vom 11. Juni 2013 - II ZR 389/12, Rn. 23;… Schnorbus in: Rowedder/Pentz, GmbHG, 7. Aufl. 2022, § 43 Rn. 84).
Tatsächliche Indizien für eine faktische Geschäftsführung werden insbesondere in folgenden darzulegenden Umständen erblickt: Die Gründung der Gesellschaft und die Eröffnung des Geschäftsbetriebes durch den Anspruchsgegner, die Erteilung einer umfassenden Vollmacht an ihn, für die Gesellschaft zu handeln und Kontoverfügungen für Geschäftskonten der Gesellschaft zu tätigen, das Führen von Kreditverhandlungen und der eigenverantwortliche Abschluss von Zahlungsvereinbarungen mit Geschäftspartnern, der Abschluss wichtiger Verträge für die Gesellschaft und das Treffen der maßgeblichen Entscheidungen für die Gesellschaft im operativen Geschäft, der nach außen kundgemachte Einsatz von anderen als "Strohgeschäftsführer" oder das Gerieren als "Chef" gegenüber anderen, die Einstellung von Personal für die Gesellschaft und die Entscheidung über die Gehaltshöhe von Mitarbeitern sowie über deren Arbeitseinsatz; die eigenverantwortliche Erteilung von Beratungsmandaten für die Gesellschaft (vgl. BGH…, Urteil vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118-123, Rn. 3;… Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, a.a.O. Rn. 3; Urteil vom 11. Juni 2013 - II ZR 389/12, juris Rn. 24 ff.; FG Hamburg…, Urteil vom 22. April 2008 - 3 K 222/06, juris Rn. 650 ff.), wobei entscheidend auf die durch das Auftreten und Handeln gegenüber Dritten geschaffenen "Fakten" im Gesamterscheinungsbild abgestellt wird (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Urteil vom 1. April 2005 - 1 U 35/04, juris Rn. 42).
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2024 - 9 U 22/24
Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BGH, Urteil vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 291).Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von Gesetzesbestimmungen des materiellen oder formellen Rechts aufzustellen oder Gesetzeslücken auszufüllen (BGH, Urteil vom 27. März 2003 - a.a.O.).
- BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87
Konkursantragspflicht des faktischen Geschäftsführers
Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2024 - 9 U 22/24
Rn. 79 Neben den Fällen einer fehlerhaften Organbestellung können nach ganz überwiegender Auffassung auch bloß faktische Geschäftsführer den Haftungsfolgen nach § 64 Satz 1 und 2 GmbHG a.F. in entsprechender Anwendung unterliegen (BGH…, Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, ZIP 2005, 1550 Rn. 8 ff.;…Urteil vom 25. Februar 2002 - II ZR 196/00, BGHZ 150, 61-70, Rn. 25; Urteil vom 21. März 1988 - II ZR 194/87, BGHZ 104, 44-50, Rn. 5;… Urteil vom 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, juris Rn. 8; Bitter in: Scholz, GmbHG, Band 111, 12.Dazu reicht eine interne Einwirkung auf die satzungsmäßigen Geschäftsführer nicht aus, sondern es muss auch ein eigenes, nach außen hervortretendes, üblicherweise der Geschäftsführung zuzurechnendes Handeln gegeben sein (BGH…, Urteil vom 25. Februar 2002 - II ZR 196/00, BGHZ 150, 61-70, Rn. 25; Urteil vom 21. März 1988 - II ZR 194/87, BGHZ 104, 44-50, Rn. 5;… Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, a.a.O. Rn. 8;… Urteil vom 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, juris Rn. 8).
- BGH, 27.06.2005 - II ZR 113/03
Voraussetzungen der deliktischen Haftung des faktischen Geschäftsführers
Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2024 - 9 U 22/24
Rn. 79 Neben den Fällen einer fehlerhaften Organbestellung können nach ganz überwiegender Auffassung auch bloß faktische Geschäftsführer den Haftungsfolgen nach § 64 Satz 1 und 2 GmbHG a.F. in entsprechender Anwendung unterliegen (BGH…, Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, ZIP 2005, 1550 Rn. 8 ff.;…Urteil vom 25. Februar 2002 - II ZR 196/00, BGHZ 150, 61-70, Rn. 25;… Urteil vom 21. März 1988 - II ZR 194/87, BGHZ 104, 44-50, Rn. 5; Urteil vom 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, juris Rn. 8; Bitter in: Scholz, GmbHG, Band 111, 12.Dazu reicht eine interne Einwirkung auf die satzungsmäßigen Geschäftsführer nicht aus, sondern es muss auch ein eigenes, nach außen hervortretendes, üblicherweise der Geschäftsführung zuzurechnendes Handeln gegeben sein (BGH…, Urteil vom 25. Februar 2002 - II ZR 196/00, BGHZ 150, 61-70, Rn. 25;… Urteil vom 21. März 1988 - II ZR 194/87, BGHZ 104, 44-50, Rn. 5;… Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, a.a.O. Rn. 8; Urteil vom 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, juris Rn. 8).
- BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82
Einordnung der tatsächlich übernommenen Tätigkeit für eine GmbH aufgrund der Art …
Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2024 - 9 U 22/24
Er muss die Geschäftsführung mit Einverständnis der Gesellschafter ohne förmliche Bestellung faktisch übernommen, tatsächlich ausgeübt und gegenüber dem formellen Geschäftsführer eine überragende Stellung eingenommen oder zumindest das deutliche Übergewicht gehabt haben (BGH…, Urteil vom 11. Juni 2013 - II ZR 389/12, ZInsO 2013, 1736 Rn. 23; BGH, Urteil vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118-123 Rn. 3).Tatsächliche Indizien für eine faktische Geschäftsführung werden insbesondere in folgenden darzulegenden Umständen erblickt: Die Gründung der Gesellschaft und die Eröffnung des Geschäftsbetriebes durch den Anspruchsgegner, die Erteilung einer umfassenden Vollmacht an ihn, für die Gesellschaft zu handeln und Kontoverfügungen für Geschäftskonten der Gesellschaft zu tätigen, das Führen von Kreditverhandlungen und der eigenverantwortliche Abschluss von Zahlungsvereinbarungen mit Geschäftspartnern, der Abschluss wichtiger Verträge für die Gesellschaft und das Treffen der maßgeblichen Entscheidungen für die Gesellschaft im operativen Geschäft, der nach außen kundgemachte Einsatz von anderen als "Strohgeschäftsführer" oder das Gerieren als "Chef" gegenüber anderen, die Einstellung von Personal für die Gesellschaft und die Entscheidung über die Gehaltshöhe von Mitarbeitern sowie über deren Arbeitseinsatz; die eigenverantwortliche Erteilung von Beratungsmandaten für die Gesellschaft (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118-123, Rn. 3;… Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, a.a.O. Rn. 3;… Urteil vom 11. Juni 2013 - II ZR 389/12, juris Rn. 24 ff.; FG Hamburg…, Urteil vom 22. April 2008 - 3 K 222/06, juris Rn. 650 ff.), wobei entscheidend auf die durch das Auftreten und Handeln gegenüber Dritten geschaffenen "Fakten" im Gesamterscheinungsbild abgestellt wird (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Urteil vom 1. April 2005 - 1 U 35/04, juris Rn. 42).
- BGH, 10.11.2015 - VI ZB 11/15
Selbständiges Beweisverfahren: Substantiierung der im Einleitungsantrag zu …
Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2024 - 9 U 22/24
Vielmehr trägt der Kläger ohne tatsächliche Anknüpfungspunkte des hier gegebenen Sachverhalts die rechtlichen Voraussetzungen der Prüfung einer faktischen Geschäftsführung vor und behauptet pauschal, diese könne der Zeuge bekunden.Das geforderte Maß an Substantiierung der zu bezeichnenden Beweistatsachen ist jedoch nicht erreicht, wenn in lediglich formelhafter und pauschaler Weise Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden, ohne diese zu dem zugrundeliegenden Sachverhalt konkret in Beziehung zu setzen (BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - VI ZB 11/15, juris Rn. 9). - BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02
Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge
Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2024 - 9 U 22/24
Rn. 130 Der Vortrag des Klägers ist insoweit auch unerheblich, als dass die insoweit positiv ergiebige Bekundung des Zeugen B. unterstellt das geltend gemachte Recht nicht in der Person des Klägers entstanden erscheinen ließe (zu dieser Anforderung an einen schlüssigen Vortrag vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2005 - XII ZR 275/02, juris Rn. 7). - BGH, 09.11.1967 - II ZR 64/67
Zeugnisanspruch des GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2024 - 9 U 22/24
Sein auf der Organstellung beruhendes Wettbewerbsverbot während der Dauer seines Amtes gründet in seinen genauen Kenntnissen der Gesellschaftsinterna und der Geschäftsbeziehungen und in der für die Gesellschaft besonders gefährlichen Ausnutzung dieser Kenntnisse (…Kleindiek in: Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz Kommentar, 21. Auflage 2023, Anhang zu § 6, Rn. 20; BGH, Urteil vom 9. November 1967 - II ZR 64/67, BGHZ 49, 30-33 Rn. 9). - OLG Oldenburg, 10.03.2004 - 1 W 2/04
Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Erwartung einer Quotenverbesserung; …
- FG Hamburg, 22.04.2008 - 3 K 222/06
Abgabenordnung: Haftung von Strohmann- und faktischem Geschäftsführer der GmbH
- OLG Hamburg, 01.04.2005 - 1 U 35/04
Haftung des faktischen Geschäftsführers für nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".