Rechtsprechung
| AG Bocholt, 28.03.2025 - 21 C 10/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- mietrechtsiegen.de
Umlagefähigkeit der Sperrmüllkosten in der Nebenkostenabrechnung: einmalig unzulässig
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann sind Sperrmüllkosten und Kosten des Hauswarts umlegbar?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann sind Sperrmüllkosten und Kosten des Hauswarts umlegbar? (IMR 2026, 56)
Verfahrensgang
- AG Bocholt, 07.02.2025 - 21 C 10/24
- AG Bocholt, 28.03.2025 - 21 C 10/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04
Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung
Auszug aus AG Bocholt, 28.03.2025 - 21 C 10/24
Hierbei muss auf das Verständnis eines durchschnittlich gebildeten, juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieters abgestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04 -, juris). - BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 137/09
Preisgebundene Wohnraummiete: Erfordernis einer Aufschlüsselung der …
Auszug aus AG Bocholt, 28.03.2025 - 21 C 10/24
Der Bundesgerichtshof spricht sich in seinem Urteil vom 13. Januar 2010 dazu aus, diese als umlagefähig anzusehen, wenn diese Kosten zwar nicht jährlich, aber doch laufend dadurch entstehen, dass Mieter unberechtigt Müll auf Gemeinschaftsflächen abstellen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 137/09 -, juris). - BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 73/10
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu …
Auszug aus AG Bocholt, 28.03.2025 - 21 C 10/24
Vielmehr ist sie als Vermieterin dazu berechtigt, sofern vertragliche Abreden dem nicht entgegenstehen, mehrere von ihr verwaltete und der Wohnnutzung dienende zusammenhängende Gebäude vergleichbarer Bauweise, Ausstattung und Größe zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10 -, juris). - AG Berlin-Mitte, 14.01.2020 - 151 C 89/18
Sind Kosten für Sperrmüllentsorgung und Hauswart umlegbar?
Auszug aus AG Bocholt, 28.03.2025 - 21 C 10/24
Dem anschließend hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden, dass die Kosten einer "Entrümpelungsaktion" nicht im Rahmen von laufenden Betriebskosten auf die Mieter umzulegen sind (vgl. AG Berlin-Mitte, Urteil vom 14. Januar 2020 - 151 C 89/18 -, juris).
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