Rechtsprechung
| OLG München, 22.04.2026 - 7 U 3527/24 e |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
Transportvergütung, Beförderungshindernis, Ablieferung, Differenzfracht, Zinsanspruch, Vorgerichtliche Anwaltskosten, Berufungsverfahren
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HGB § 420 Abs. 1 ; HGB § 420 Abs. 2
Zurücklassen der Ware beim Zoll als Beendigung der Beförderung wegen eines Ablieferungshindernisses bzgl. Vergütungsanspruchs für die Durchführung eines grenzüberschreitenden Transports
Verfahrensgang
- LG München I, 07.10.2024 - 14 HKO 14624/23
- OLG München, 22.04.2026 - 7 U 3527/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- LG München I, 07.10.2024 - 14 HKO 14624/23
Transportvertrag, Gerichtsstandsvereinbarung, rügelose Einlassung, Mangelrüge, …
Auszug aus OLG München, 22.04.2026 - 7 U 3527/24
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 7.10.2024 (Az.: 14 HK O 14624/23) abgeändert gemäß den folgenden Ziffern:.das Endurteil des Landgerichts München I, Az.: 14 HK O 14624/23, vom 07.10.2024 abzuändern und die Klage abzuweisen.
- BGH, 16.10.2008 - IX ZR 135/07
Zulassung der erstmals in der Berufungsinstanz erhobenen Verjährungseinrede; …
Auszug aus OLG München, 22.04.2026 - 7 U 3527/24
Damit ist dieser Vortrag als unstreitig zuzulassen, ohne dass die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO vorliegen müssen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 16.10.2008 - IX ZR 135/07, Rz. 22 m.w.Nachw.).
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