Rechtsprechung
| LSG Hamburg, 21.04.2026 - L 3 R 55/23 D |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
Voraussetzungen eines Anspruchs des Versicherten auf Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund Verschlossenheit des Arbeitsmarktes
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Verfahrensgang
- SG Hamburg, 26.07.2023 - S 23 R 910/18
- LSG Hamburg, 21.04.2026 - L 3 R 55/23 D
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung …
Auszug aus LSG Hamburg, 21.04.2026 - L 3 R 55/23
Rn. 43 Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) - der sich der erkennende Senat anschließt - ist von dem Grundsatz des offenen Arbeitsmarktes auszugehen (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R -, juris, Rn. 26).Vom Fehlen von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die nur mit leichten körperlichen und geistigen Anforderungen verknüpft sind, kann nicht ausgegangen werden, auch nicht aufgrund der Digitalisierung oder anderer wirtschaftlicher Entwicklungen (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R -, juris, Rn. 27).
Erst ein solcher Ausnahmefall begründet die Notwendigkeit der Benennung einer Verweisungstätigkeit, weil ernste Zweifel daran bestehen, dass der Versicherte mit dem ihm verbliebenen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbar ist (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R -, juris, Rn. 28, 29).
Die Wertung erfordert - je nach Einzelfall - eine unterschiedlich intensive Auseinandersetzung mit dem Leistungsvermögen des Versicherten und den Bedingungen des Arbeitsmarktes (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R -, juris, Rn. 30, 31).
Rn. 46 Einer geringeren Prüfungsintensität bedarf es in den Fällen, bei denen das verbliebene positive Leistungsvermögen die relativ "schnelle" Zuordnung von Arbeitsfeldern, die nur mit körperlich leichten Belastungen einhergehen (z.B. Sortier- und Montiertätigkeiten, Boten- und Bürodienste) - oder ggf. sogar die (hilfsweise und überobligatorische) Benennung einer geeigneten Verweisungstätigkeit - erlaubt und damit Zweifel an der Einsetzbarkeit von Versicherten beseitigt werden (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R -, juris, Rn. 32).
Eine eingehende Auseinandersetzung mit der Art der Leistungseinschränkungen ist in Fällen eines noch ausreichenden positiven Leistungsvermögens regelmäßig nicht erforderlich (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R -, juris, Rn. 32).
Es ist erforderlich, die im Einzelfall vorliegenden Einschränkungen nach Art und Schwere in ihrer konkreten Bedeutung für die Einsetzbarkeit auf dem Arbeitsmarkt zu bewerten (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R -, juris, Rn. 33).
Rn. 48 Eine "schwere spezifische Leistungsbehinderung" ist eine schwerwiegende Behinderung, die bereits alleine ein weites Feld an Einsatzmöglichkeiten versperrt (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R -, juris, Rn. 34).
Als solche wurden z.B. die Einarmigkeit oder besondere Schwierigkeiten hinsichtlich der Gewöhnung und Anpassung an einen neuen Arbeitsplatz angesehen (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R -, juris, Rn. 34; vgl. BSG…, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R - SozR 4-2600 § 43 Nr. 18, Rn. 28).
Rn. 49 Im Sinne eines Ähnlichkeitsvergleichs muss die "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" in ihrer Wirkung der schweren spezifischen Leistungsbehinderung gleichkommen (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R -, juris, Rn. 35).
Dabei genügt es für die Annahme eines Summierungsfalles nicht, auf die schiere Anzahl der von den Gutachtern genannten qualitativen Einschränkungen zu verweisen (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R -, juris, Rn. 35 - 37); eine Analyse, durch welche konkreten Einschränkungen das Feld der Einsatzmöglichkeiten nicht nur hinsichtlich einzelner Verrichtungen, sondern umfassender reduziert wird, bleibt unerlässlich.
In den Blick zu nehmen ist insoweit eine besondere Addierungs- und Verstärkungswirkung mehrerer verschiedener, nur auf den ersten Blick "gewöhnlicher" Leistungseinschränkungen (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R -, juris, Rn. 37).
Rn. 50 Die Einschränkung der Einsatzmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt muss dabei grundsätzlich über diejenige hinaus gehen, die sich bereits durch die Beschränkung auf körperlich leichte Tätigkeiten ergibt (BSG, Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R -, juris, Rn. 38).
- BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit - …
Auszug aus LSG Hamburg, 21.04.2026 - L 3 R 55/23
Rn. 66 Ein nicht auf einer gesundheitlichen Störung oder Minderbegabung beruhender Analphabetismus eines im Ausland aufgewachsenen Versicherten ist bei der Prüfung, ob eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vorliegt, nach der Rechtsprechung des BSG - der sich der erkennende Senat anschließt - zu berücksichtigen, wenn er sicher festgestellt ist und das weite Feld der Tätigkeiten, welche die Fähigkeit des Lesens und Schreibens nicht unbedingt erfordern, aufgrund der hinzugetretenen Leistungseinschränkungen nach Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten nicht mehr offen steht (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 5 RJ 64/02 R - juris, Rn. 25 - 31; BSG…, Urteil vom 4. November 1998 - B 13 RJ 13/98 R - juris, Rn. 29 - 31).Denn beim Analphabetismus handelt es sich um ein individuelles Defizit, das nach den tatsächlichen Verhältnissen der Arbeitswelt den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt in erheblichem Umfang begrenzen kann, sodass "ernsthafte Zweifel" bestehen können, ob der Versicherte in einem Betrieb einsatzfähig ist (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 5 RJ 64/02 R - juris, Rn. 25).
Wenn jedoch das weite Feld der Tätigkeiten, welche die Fähigkeit des Lesens und Schreibens nicht unbedingt erfordern (zum Beispiel Küchenhilfe, Putz- und Reinigungsarbeiten) aufgrund weiterer hinzutretender Behinderungen nicht mehr offensteht, ist der nicht auf einer gesundheitlichen Störung oder Minderbegabung beruhende Analphabetismus bei der Prüfung eines Summierungsfalls zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 5 RJ 64/02 R - juris, Rn. 31).
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind nur auf Zeit zu leisten, wenn der Rentenanspruch nicht ausschließlich auf dem Gesundheitszustand, sondern auch darauf beruht, dass der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 5 RJ 64/02 R -, SozR 4-2600 § 44 Nr. 1, Rn. 34).
Ihre Unfähigkeit, durch Arbeit Einkommen zu erzielen, beruht nicht auf der Schwankungen unterworfenen jeweiligen Lage des Arbeitsmarktes, sondern auf dem Fehlen von Verweisungstätigkeiten, die die Klägerin mit ihrem körperlichen Leistungsvermögen unter Berücksichtigung ihres Analphabetismus noch verrichten könnte (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 5 RJ 64/02 R -, SozR 4-2600 § 44 Nr. 1, Rn. 34).
- BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R
Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher …
Auszug aus LSG Hamburg, 21.04.2026 - L 3 R 55/23
Als solche wurden z.B. die Einarmigkeit oder besondere Schwierigkeiten hinsichtlich der Gewöhnung und Anpassung an einen neuen Arbeitsplatz angesehen (BSG…, Urteil vom 11. Dezember 2019 - B 13 R 7/18 R -, juris, Rn. 34; vgl. BSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R - SozR 4-2600 § 43 Nr. 18, Rn. 28).Rn. 57 Der "nicht auf einer gesundheitlichen Störung beruhende Analphabetismus" stellt keine schwere spezifische Leistungsbehinderung dar (BSG, Urteil vom 9. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R -, juris, Rn. 28).
- BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 13/98 R
Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei Analphabetismus eines Ausländers
Auszug aus LSG Hamburg, 21.04.2026 - L 3 R 55/23
Rn. 66 Ein nicht auf einer gesundheitlichen Störung oder Minderbegabung beruhender Analphabetismus eines im Ausland aufgewachsenen Versicherten ist bei der Prüfung, ob eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vorliegt, nach der Rechtsprechung des BSG - der sich der erkennende Senat anschließt - zu berücksichtigen, wenn er sicher festgestellt ist und das weite Feld der Tätigkeiten, welche die Fähigkeit des Lesens und Schreibens nicht unbedingt erfordern, aufgrund der hinzugetretenen Leistungseinschränkungen nach Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten nicht mehr offen steht (BSG…, Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 5 RJ 64/02 R - juris, Rn. 25 - 31; BSG, Urteil vom 4. November 1998 - B 13 RJ 13/98 R - juris, Rn. 29 - 31). - BSG, 24.02.1999 - B 5 RJ 30/98 R
Erwerbsunfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Bezeichnungspflicht - Summierung …
Auszug aus LSG Hamburg, 21.04.2026 - L 3 R 55/23
Die Aufzählung der Arbeitsfelder und Verrichtungen ist nicht abschließend; sie kann erweitert werden (z.B. "einfache Büro- oder Montagetätigkeiten", BSG, Urteil vom 24. Februar 1999 - B 5 RJ 30/98 R -, juris, Rn. 10).
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