Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2026 - VII ZB 24/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,22207
BGH, 13.07.2026 - VII ZB 24/24 (https://dejure.org/2026,22207)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2026 - VII ZB 24/24 (https://dejure.org/2026,22207)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2026 - VII ZB 24/24 (https://dejure.org/2026,22207)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2026,22207) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Unterhaltspfändung - Gehalt der Ehefrau hat keinen Einfluss auf Freibetrag

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pfändungsschutz bei Unterhaltsschulden: Muss das Einkommen des Ehegatten für Gläubiger herhalten?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • (Für BGHZ vorgesehen)
  • NJW 2026, 3100
  • FamRZ 2026, 1540
  • WM 2026, 1729
  • Rpfleger 2026, 606
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.2012 - VII ZB 12/10

    Zwangsvollstreckung wegen titulierter Forderung aus vorsätzlich begangener …

    Auszug aus BGH, 13.07.2026 - VII ZB 24/24
    § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO ist dahin auszulegen, dass bei der Ermittlung des dem Schuldner pfandfrei zu belassenden Betrags die Einkünfte des nicht getrennt lebenden Ehegatten in die Prüfung, ob der notwendige Unterhaltsbedarf des Schuldners hierdurch ganz oder teilweise tatsächlich gedeckt ist, nicht mit einzubeziehen sind (Aufgabe von BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - VII ZB 12/10, BGHZ 195, 224).

    Das Beschwerdegericht hat die Zulassung damit begründet, dass es von der im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2012 (VII ZB 12/10, BGHZ 195, 224) vertretenen Auffassung abweiche.

    Die im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2012 (VII ZB 12/10, BGHZ 195, 224) vertretene gegenteilige Ansicht, wonach auch die für das Sozialhilferecht getroffene Wertentscheidung, dass Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten unmittelbar und unbeschadet zivilrechtlicher Forderungen wie Einkommen und Vermögen des Hilfebedürftigen anzusehen seien, und daher der Ehegatte den Teil des Einkommens, der den eigenen Bedarf übersteige, dem anderen Teil zur Verfügung stellen müsse, mit der Folge, dass der dem Schuldner zustehende pfandfreie Betrag zu mindern und gegebenenfalls auf Null herabzusetzen sei, überzeuge nicht.

    Rn. 17 Allerdings hat der Senat mit Beschluss vom 25. Oktober 2012 (VII ZB 12/10, BGHZ 195, 224) - hiervon abweichend - zu dem insoweit inhaltsgleichen § 850f Abs. 2 letzter Halbsatz ZPO entschieden, dass bei der Prüfung, ob der notwendige Unterhaltsbedarf des Schuldners durch weitere Einkünfte ganz oder teilweise tatsächlich gedeckt ist, wegen der aus § 19 Abs. 1, § 27 Abs. 1, 2 SGB XII folgenden Wertentscheidung auch die Einkünfte des nicht getrennt lebenden Ehegatten mit einzubeziehen sind.

    Rn. 25 cc) Darüber hinaus berücksichtigt die seinerzeit getroffene Entscheidung des Senats vom 25. Oktober 2012 (VII ZB 12/10, BGHZ 195, 224) nicht hinreichend, dass das formalisierte Zwangsvollstreckungsverfahren mit seinen eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten (vgl. allgemein hierzu z.B. BGH…, Beschluss vom 17. Januar 2024 - VII ZB 54/21 Rn. 14, MDR 2024, 525;… Beschluss vom 5. Juli 2023 - VII ZB 3/20 Rn. 14, BGHZ 238, 1;… Beschluss vom 5. Juli 2018 - VII ZB 40/17 Rn. 11, MDR 2018, 1212) grundsätzlich nicht geeignet ist, die sozialrechtlichen Voraussetzungen festzustellen, unter denen eine Bedarfsdeckung im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft zu bejahen ist.

  • BGH, 05.07.2018 - VII ZB 40/17

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Bemessung des unpfändbaren notwendigen Unterhalts …

    Auszug aus BGH, 13.07.2026 - VII ZB 24/24
    Rn. 20 Unter Berücksichtigung dieses Zwecks ist es gerechtfertigt, die Höhe des unpfändbaren notwendigen Unterhalts des Schuldners im Sinne des § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO nach dem sozialhilferechtlichen Existenzminimum im Sinne des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch zu bemessen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - VII ZB 40/17 Rn. 9 m.w.N., MDR 2018, 1212), um auf diese Weise ein Absinken des Schuldners unter die Schwelle des Existenzminimums zu vermeiden.

    Rn. 21 bb) Dagegen ist es nach dem Zweck der Pfändungsschutzvorschriften nicht gerechtfertigt, sämtliche gesetzgeberischen Wertentscheidungen aus dem Sozialhilferecht in das Zwangsvollstreckungsrecht zu übertragen (vgl. bereits BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - VII ZB 40/17 Rn. 11, MDR 2018, 1212 zum sozialrechtlichen Kopfteilprinzip bei Aufwendungen für Unterkunft und Heizung).

    Rn. 25 cc) Darüber hinaus berücksichtigt die seinerzeit getroffene Entscheidung des Senats vom 25. Oktober 2012 (VII ZB 12/10, BGHZ 195, 224) nicht hinreichend, dass das formalisierte Zwangsvollstreckungsverfahren mit seinen eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten (vgl. allgemein hierzu z.B. BGH…, Beschluss vom 17. Januar 2024 - VII ZB 54/21 Rn. 14, MDR 2024, 525;… Beschluss vom 5. Juli 2023 - VII ZB 3/20 Rn. 14, BGHZ 238, 1; Beschluss vom 5. Juli 2018 - VII ZB 40/17 Rn. 11, MDR 2018, 1212) grundsätzlich nicht geeignet ist, die sozialrechtlichen Voraussetzungen festzustellen, unter denen eine Bedarfsdeckung im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft zu bejahen ist.

    Dem Vollstreckungsgericht kann daher nicht die Prüfung abverlangt werden, ob nach sozialrechtlichen Kriterien eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt und ob der Gesamtbedarf dieser Gemeinschaft unter Berücksichtigung des Einkommens der mit dem Schuldner in dieser Gemeinschaft lebenden Personen aus eigenen Kräften und Mitteln ganz oder teilweise gedeckt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2018 - VII ZB 40/17 Rn. 11, 13, MDR 2018, 1212 zum sozialrechtlichen Kopfteilprinzip bei Aufwendungen für Unterkunft und Heizung).

  • BGH, 18.01.2023 - VII ZB 35/20

    Pfändung von Arbeitseinkommen: Berücksichtigung der laufenden gesetzlichen …

    Auszug aus BGH, 13.07.2026 - VII ZB 24/24
    Wie bei der Revision kann aber auch bei der Rechtsbeschwerde die Beschränkung der Zulassung in den Gründen der Entscheidung erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2023 - VII ZB 35/20 Rn. 7 m.w.N., WM 2023, 473).

    Die Beschränkung ist wirksam; sie bezieht sich auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen, abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2023 - VII ZB 35/20 Rn. 7 m.w.N., WM 2023, 473).

  • BGH, 05.07.2023 - VII ZB 3/20

    Zwangsvollstreckung: Pfändbarkeit von Ansprüchen gegen das Versorgungswerk der …

    Auszug aus BGH, 13.07.2026 - VII ZB 24/24
    Rn. 25 cc) Darüber hinaus berücksichtigt die seinerzeit getroffene Entscheidung des Senats vom 25. Oktober 2012 (VII ZB 12/10, BGHZ 195, 224) nicht hinreichend, dass das formalisierte Zwangsvollstreckungsverfahren mit seinen eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten (vgl. allgemein hierzu z.B. BGH…, Beschluss vom 17. Januar 2024 - VII ZB 54/21 Rn. 14, MDR 2024, 525; Beschluss vom 5. Juli 2023 - VII ZB 3/20 Rn. 14, BGHZ 238, 1;… Beschluss vom 5. Juli 2018 - VII ZB 40/17 Rn. 11, MDR 2018, 1212) grundsätzlich nicht geeignet ist, die sozialrechtlichen Voraussetzungen festzustellen, unter denen eine Bedarfsdeckung im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft zu bejahen ist.
  • BGH, 17.01.2024 - VII ZB 54/21

    Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen nach Abtretung und Rückabtretung der …

    Auszug aus BGH, 13.07.2026 - VII ZB 24/24
    Rn. 25 cc) Darüber hinaus berücksichtigt die seinerzeit getroffene Entscheidung des Senats vom 25. Oktober 2012 (VII ZB 12/10, BGHZ 195, 224) nicht hinreichend, dass das formalisierte Zwangsvollstreckungsverfahren mit seinen eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten (vgl. allgemein hierzu z.B. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 - VII ZB 54/21 Rn. 14, MDR 2024, 525;… Beschluss vom 5. Juli 2023 - VII ZB 3/20 Rn. 14, BGHZ 238, 1;… Beschluss vom 5. Juli 2018 - VII ZB 40/17 Rn. 11, MDR 2018, 1212) grundsätzlich nicht geeignet ist, die sozialrechtlichen Voraussetzungen festzustellen, unter denen eine Bedarfsdeckung im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft zu bejahen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht