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Rechtsprechung
   KG, 23.04.2026 - 10 U 42/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,22756
KG, 23.04.2026 - 10 U 42/25 (https://dejure.org/2026,22756)
KG, Entscheidung vom 23.04.2026 - 10 U 42/25 (https://dejure.org/2026,22756)
KG, Entscheidung vom 23. April 2026 - 10 U 42/25 (https://dejure.org/2026,22756)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Identifizierende Berichterstattung - Kein Medienpranger für Anwältin des Solingen-Attentäters

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (15)

  • LG Berlin II, 03.04.2025 - 27 O 304/24

    Zulässigkeit der identifizierenden Berichterstattung über Rechtsanwältin und …

    Auszug aus KG, 23.04.2026 - 10 U 42/25
    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 3. April 2025 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin II, 27 O 304/24, abgeändert.

    Rn. 12 das am 03.04.2025 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin II, 27 O 304/24, abzuändern und die Beklagte (1.) zur Unterlassung und (2) Feststellung der Schadensersatzpflicht zu verurteilen (wie im Tenor dieses Urteils zuerkannt) und weitergehend,.

    Der Informationsgehalt der in der Berichterstattung enthaltenen Äußerungen sowie der thematisierte Vorgang, nämlich die Verzögerung von Asylverfahren, wäre nicht vermindert worden, wenn die Rechtsanwältin lediglich anonymisiert erwähnt worden wäre (Hoppe, AfP 2025, 252, 257 ).

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von …

    Auszug aus KG, 23.04.2026 - 10 U 42/25
    Rn. 22 2. Die identifizierende Berichterstattung beeinträchtigt die Klägerin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seinen Ausprägungen der Ehre und der sozialen Anerkennung (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.2016 - VI ZR 250/13 -, juris Rn. 17).

    Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung richtet sich danach, ob eine Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit Mitteln des Beweises zugänglich ist oder ob sie vor allem durch Stellungnahme, Dafürhalten oder Meinen geprägt ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.2016 - VI ZR 250/13 -, juris Rn. 25).

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus KG, 23.04.2026 - 10 U 42/25
    Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird (BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 259/05 -, juris Rn. 13).

    Denn dieser darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten (BGH, Urteil vom 21.11.2006 - VI ZR 259/05 -, juris Rn. 14).

  • BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 1073/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft …

    Auszug aus KG, 23.04.2026 - 10 U 42/25
    Denn eine Bereitschaft zur Mitwirkung in Staat und Gesellschaft kann nur erwartet werden, wenn für diejenigen, die sich engagieren und öffentlich einbringen, ein hinreichender Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte gewährleistet ist (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2021 - 1 BvR 1073/20 -, juris Rn. 35).
  • BGH, 22.06.2021 - VI ZR 353/20

    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus KG, 23.04.2026 - 10 U 42/25
    Ein lediglich (aufschiebend) bedingt für den Fall des Scheiterns des vorgerichtlichen Mandats erteilter Prozessauftrag steht der Gebühr aus Nr. 2300 VV RVG nicht entgegen (BGH, Urteil vom 22.06.2021 - VI ZR 353/20 -, juris Rn. 7).
  • BGH, 22.01.2019 - VI ZR 402/17

    Erstattungsanspruch des Geschädigten hinsichtlich vorgerichtlicher …

    Auszug aus KG, 23.04.2026 - 10 U 42/25
    Rn. 64 b) Zu einem schlüssigen Vortrag gehört auch die Darlegung, ob nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet und was ggf. Abweichendes vereinbart worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.2019 - VI ZR 402/17 -, juris Rn. 15).
  • BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03

    Prominentenkinder

    Auszug aus KG, 23.04.2026 - 10 U 42/25
    Das hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH, Urteil vom 05.10.2004 - VI ZR 255/03 -, juris Rn. 24).
  • BGH, 29.06.2021 - VI ZR 52/18

    A) Dient der Betrieb eines einer bestimmten Person 'gewidmeten', …

    Auszug aus KG, 23.04.2026 - 10 U 42/25
    Bei Schäden, die aus einer vom Kläger behaupteten Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts - eines sonstigen absolut geschützten Rechtsguts im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB - resultieren reicht die Möglichkeit materieller Schäden für die Annahme eines Feststellungsinteresses aus (BGH, Urteil vom 29.06.2021 - VI ZR 52/18 -, juris Rn. 30).
  • BGH, 26.01.2021 - VI ZR 437/19

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Presseberichterstattung über …

    Auszug aus KG, 23.04.2026 - 10 U 42/25
    Für die Annahme einer "Prangerwirkung" müssen keine bereits eingetretenen konkreten kausalen Nachteile (z.B. nachweisbare negative Reaktionen Dritter) festgestellt werden, sondern es genügt, dass die Berichterstattung geeignet ist, zu schwerwiegenden nachteiligen Folgen wie Stigmatisierung, sozialer Ausgrenzung oder massiver Beeinträchtigung der Persönlichkeitsentfaltung zu führen zu (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2021 - VI ZR 437/19 -, juris Rn. 25).
  • BGH, 08.11.2022 - VI ZR 22/21

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Bildberichterstattung über einen Aufnäher auf …

    Auszug aus KG, 23.04.2026 - 10 U 42/25
    Der in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.11.2022 (- VI ZR 22/21 -, juris) liegt insoweit ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde, als der dortige Kläger - ein uniformierter Polizeibeamter, der bei der Dienstausübung private Aufnäher getragen hatte, die in der rechten Szene Verwendung finden - in einer Situation, in der mit einer intensiven Beobachtung durch die Presse und Dritte zu rechnen war, gewollt Aufmerksamkeit erregte.
  • OLG Frankfurt, 09.05.2025 - 6 U 53/24

    Scraping bei Facebook - Pseudonym als Benutzername

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …

  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen …

  • OLG Dresden, 08.09.2025 - 4 W 534/25
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