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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 27.07.2026 - 1 ORbs 43/26   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2026,23824
OLG Naumburg, 27.07.2026 - 1 ORbs 43/26 (https://dejure.org/2026,23824)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.07.2026 - 1 ORbs 43/26 (https://dejure.org/2026,23824)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Juli 2026 - 1 ORbs 43/26 (https://dejure.org/2026,23824)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Standardisiertes Messverfahren, Überlassung der Token-Datei, Speicherung der Rohmessdaten

  • IWW

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Auf jeden Fall Überlassung der Token-Datei. Im Übrigen: "Aprilscherz"?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2026 - 1 ORbs 43/26
    aa) Kommt wie hier bei einer Geschwindigkeitsmessung ein standardisiertes Messverfahren zur Anwendung, sind nach der Rechtsprechung geringere Anforderungen an die Beweisführung und die Urteilsfeststellungen der Fachgerichte zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020, 2 BvR 1616/18 - zitiert nach juris Rn. 42; BGHSt 39, 291; 43, 277).

    Die amtliche Zulassung von Messgeräten sowie die Reduzierung des gemessenen Wertes um einen - systemimmanente Messfehler erfassenden - Toleranzwert dient gerade dem Zweck, Ermittlungsbehörden und Gerichte von der Sachverständigenbegutachtung und der Erörterung des Regelfalles zu entlasten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020, 2 BvR 1616/18 - zitiert nach juris Rn. 44; BGHSt 39, 291, 297; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 14. Juli 2014, IV-1 RBs 50/14 - zitiert nach juris Rn. 10).

    Wurde das Messgerät in geeichtem Zustand gemäß der Betriebsanleitung des Herstellers und den Zulassungsbedingungen der Physikalisch - Technischen Bundesanstalt entsprechend verwendet und bestehen auch sonst keine Bedenken gegen die Richtigkeit des Messergebnisses, genügt deshalb zum Nachweis eines Geschwindigkeitsverstoßes grundsätzlich die Mitteilung des eingesetzten Messverfahrens, der ermittelten Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz und des berücksichtigten Toleranzwertes (vgl. BGHSt 43, 277, 282; BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020, 2 BvR 1616/18 - zitiert nach juris Rn. 43 f. m.w.N.).

    Um jedoch, wie gefordert, konkrete Anhaltspunkte vortragen zu können, muss der Betroffene die Möglichkeit haben, Kenntnis von solchen Inhalten zu erlangen, die zum Zweck der Ermittlungen entstanden sind, aber nicht zur Akte genommen wurden (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020, 2 BvR 1616/18 - zitiert nach juris Rn. 51).

    Das Recht auf ein faires Verfahren, das sich nicht in der Selbstbeschränkung staatlicher Mittel gegenüber den beschränkten Möglichkeiten des Einzelnen erschöpft (BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020, 2 BvR 1616/18 - zitiert nach juris Rn. 30) und dem Betroffenen im Ordnungswidrigkeitenverfahren gleichermaßen wie dem Beschuldigten im Strafverfahren zusteht (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. März 1992, 2 BvR 1/91 - zitiert nach juris Rn. 23; Beschluss vom 12. November 2020, 2 BvR 1616/18 - zitiert nach juris Rn. 53), gebietet daher, dem Betroffenen im Bußgeldverfahren nicht nur die Möglichkeit zu geben, prozessual im Wege von Beweisanträgen oder Beweisermittlungsanträgen auf den Gang der Hauptverhandlung Einfluss zu nehmen, sondern vermittelt ihm auch das Recht, Kenntnis von solchen Inhalten zu erlangen, die zum Zweck der Ermittlung entstanden sind, aber nicht zur Akte genommen wurden (vgl. BVerfGE 63, 45, 66; BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020, 2 BvR 1616/18 - zitiert nach juris Rn. 30 und 51 ff.).

    Verwaltungsbehörden und Gerichte haben dem Verteidiger des Betroffenen im Bußgeldverfahren oder einem von diesem beauftragten Sachverständigen auf Antrag hin daher sämtliche auch nicht bei den Akten befindliche amtliche Messunterlagen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Berechtigung des auf das Ergebnis eines (standardisierten) Messverfahrens gestützten Tatvorwurfs mit Hilfe eines Sachverständigen selbständig zu überprüfen, sofern sie in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Ordnungswidrigkeitenvorwurf stehen, erkennbar Relevanz für die Verteidigung aufweisen und weder die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege noch datenschutzrechtliche Belange entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020, 2 BvR 1616/18 - zitiert nach juris Rn. 51 ff.).

    Entscheidend ist, ob sie eine Information verständiger Weise für die Beurteilung des Ordnungswidrigkeitenvorwurfs für bedeutsam halten dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020, 2 BvR 1616/18 - zitiert nach juris Rn. 57).

    Zwar haben die Verwaltungsbehörden und Gerichte grundsätzlich im Einzelfall zu entscheiden, ob sich Zugangs- und Einsichts-gesuche innerhalb dieses Rahmens bewegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2020, 2 BvR 1616/18 - zitiert nach juris Rn. 58).

  • OLG Saarbrücken, 14.03.2024 - 1 Ss OWi 7/24

    Herausgabe der Messdaten in einem Verfahren wegen fahrlässiger Überschreitung der …

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2026 - 1 ORbs 43/26
    (1) Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass dem Betroffenen, dem im Bußgeldverfahren eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen wird, auf sein Begehren hin grundsätzlich die digitale "Messdatei" rechtzeitig vor der Hauptverhandlung zur Verfügung zu stellen ist (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 6. Mai 2015, 2 Ss [OWi] 65/15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. August 2016, 2 Ss-OWi 589/16; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. März 2024, 1 Ss (OWi) 7/24 - alle zitiert nach juris).

    Nicht hinreichend in Bedacht genommen hat das Amtsgericht indes, dass das Zugangsrecht zu bei der Behörde vorhandenen Informationen, die in dem verfahrensgegenständlichen Messverfahren angefallen sind, grundsätzlich auch deren unverschlüsselte Einsicht und die Möglichkeit umfasst, die Integrität der Messdaten zu prüfen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2023, 1 ORbs 34 Ss 468/23; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, 1 ORbs 25/23; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. März 2024, 1 Ss (OWi) 7/24; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. November 2025, 2 ORbs 120/25 - alle zitiert nach juris).

    (2) Danach war vorliegend auch die Token-Datei einschließlich zugehörigem Passwort an den Verteidiger des Betroffenen herauszugeben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2023, 1 ORbs 34 Ss 468/23; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, 1 ORbs 25/23; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. März 2024, 1 Ss (OWi) 7/24; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. November 2025, 2 ORbs 120/25 - alle zitiert nach juris; a. A. OLG Düsseldorf Beschluss vom 1. Juli 2025, 4 ORbs 50/25, BeckRS 2025, 29879; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. März 2025, 2 ORbs 233/24 - zitiert nach juris, die beide auf die Zumutbarkeit der Einsichtnahme bei der Verwaltungsbehörde abstellen; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 1. März 2023, 1 OWi 2 SsBs 49/22 - zitiert nach juris, das auf das Begehren von nicht bei der Verwaltungsbehörde vorliegenden Informationen abstellt), da sie erforderlich war, um den Falldatensatz, der dem Verteidiger des Betroffenen überlassen worden war, entschlüsseln, auswerten und auf Integrität prüfen zu können.

    Es geht dann nicht darum, dem Betroffenen und seinem Verteidiger Beweismittel und Daten, die der Verwaltungsbehörde nicht vorliegen, erst zu beschaffen (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 21. Juni 2023, 2 BvR 1082/21; Beschluss vom 20. Juni 2023, 2 BvR 1167/20; Beschluss vom 21. Juni 202, 2 BvR 1082/21; Beschluss vom 21. Juni 2023, 2 BvR 1090/21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2023, 1 ORbs 34 Ss 468/23; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. März 2024, 1 Ss (OWi) 7/24 - alle zitiert nach juris), sondern ihnen dieselbe Möglichkeit zur Auslesung und Prüfung der Falldatei zu geben, die der Verwaltungsbehörde aufgrund der dort vorliegenden Token-Datei eröffnet ist.

    Der Grundsatz der Verfahrensfairness und das hieraus folgende Gebot der Waffengleichheit erfordern gerade, dass die Verteidigung in gleicher Weise wie die Verfolgungsbehörde Teilnahme-, Informations- und Äußerungsrechte wahrnehmen kann (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. März 2024, 1 Ss (OWi) 7/24 - zitiert nach juris).

    Weil die Gewährung von Akteneinsicht durch die Verwaltungsbehörde und nicht ein am Verfahren nicht beteiligtes Eichamt zu erfolgen hat, war insoweit auch ein Verweis an das Landeseichamt Brandenburg bzw. die Hessische Eichdirektion nicht zulässig (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. März 2024, 1 Ss (OWi) 7/24 - zitiert nach juris).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der …

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2026 - 1 ORbs 43/26
    aa) Kommt wie hier bei einer Geschwindigkeitsmessung ein standardisiertes Messverfahren zur Anwendung, sind nach der Rechtsprechung geringere Anforderungen an die Beweisführung und die Urteilsfeststellungen der Fachgerichte zu stellen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. November 2020, 2 BvR 1616/18 - zitiert nach juris Rn. 42; BGHSt 39, 291; 43, 277).

    Die amtliche Zulassung von Messgeräten sowie die Reduzierung des gemessenen Wertes um einen - systemimmanente Messfehler erfassenden - Toleranzwert dient gerade dem Zweck, Ermittlungsbehörden und Gerichte von der Sachverständigenbegutachtung und der Erörterung des Regelfalles zu entlasten (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. November 2020, 2 BvR 1616/18 - zitiert nach juris Rn. 44; BGHSt 39, 291, 297; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 14. Juli 2014, IV-1 RBs 50/14 - zitiert nach juris Rn. 10).

    Das Tatgericht ist deshalb grundsätzlich nur dann gehalten, das Messergebnis zu überprüfen und sich von der Zuverlässigkeit der Messung zu überzeugen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind (vgl. BGHSt 39, 291, 301; 43, 277, 283 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Grundsätzen der Anwendung von standardisierten Messverfahren besteht ein Erfordernis, dass sich das Tatgericht von der Zuverlässigkeit der Messungen im konkreten Fall überzeugt, nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 1993, 4 StR 627/92 - zitiert nach juris; Beschluss vom 30. Oktober 1997, 4 StR 24/97 - zitiert nach juris).

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche …

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2026 - 1 ORbs 43/26
    aa) Kommt wie hier bei einer Geschwindigkeitsmessung ein standardisiertes Messverfahren zur Anwendung, sind nach der Rechtsprechung geringere Anforderungen an die Beweisführung und die Urteilsfeststellungen der Fachgerichte zu stellen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. November 2020, 2 BvR 1616/18 - zitiert nach juris Rn. 42; BGHSt 39, 291; 43, 277).

    Das Tatgericht ist deshalb grundsätzlich nur dann gehalten, das Messergebnis zu überprüfen und sich von der Zuverlässigkeit der Messung zu überzeugen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind (vgl. BGHSt 39, 291, 301; 43, 277, 283 f.).

    Wurde das Messgerät in geeichtem Zustand gemäß der Betriebsanleitung des Herstellers und den Zulassungsbedingungen der Physikalisch - Technischen Bundesanstalt entsprechend verwendet und bestehen auch sonst keine Bedenken gegen die Richtigkeit des Messergebnisses, genügt deshalb zum Nachweis eines Geschwindigkeitsverstoßes grundsätzlich die Mitteilung des eingesetzten Messverfahrens, der ermittelten Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz und des berücksichtigten Toleranzwertes (vgl. BGHSt 43, 277, 282; BVerfG…, Beschluss vom 12. November 2020, 2 BvR 1616/18 - zitiert nach juris Rn. 43 f. m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Grundsätzen der Anwendung von standardisierten Messverfahren besteht ein Erfordernis, dass sich das Tatgericht von der Zuverlässigkeit der Messungen im konkreten Fall überzeugt, nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 1993, 4 StR 627/92 - zitiert nach juris; Beschluss vom 30. Oktober 1997, 4 StR 24/97 - zitiert nach juris).

  • OLG Bremen, 20.10.2023 - 1 ORbs 25/23

    Zur Frage der Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren bei nicht …

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2026 - 1 ORbs 43/26
    Nicht hinreichend in Bedacht genommen hat das Amtsgericht indes, dass das Zugangsrecht zu bei der Behörde vorhandenen Informationen, die in dem verfahrensgegenständlichen Messverfahren angefallen sind, grundsätzlich auch deren unverschlüsselte Einsicht und die Möglichkeit umfasst, die Integrität der Messdaten zu prüfen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2023, 1 ORbs 34 Ss 468/23; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, 1 ORbs 25/23; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. März 2024, 1 Ss (OWi) 7/24; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. November 2025, 2 ORbs 120/25 - alle zitiert nach juris).

    (2) Danach war vorliegend auch die Token-Datei einschließlich zugehörigem Passwort an den Verteidiger des Betroffenen herauszugeben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2023, 1 ORbs 34 Ss 468/23; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, 1 ORbs 25/23; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. März 2024, 1 Ss (OWi) 7/24; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. November 2025, 2 ORbs 120/25 - alle zitiert nach juris; a. A. OLG Düsseldorf Beschluss vom 1. Juli 2025, 4 ORbs 50/25, BeckRS 2025, 29879; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. März 2025, 2 ORbs 233/24 - zitiert nach juris, die beide auf die Zumutbarkeit der Einsichtnahme bei der Verwaltungsbehörde abstellen; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 1. März 2023, 1 OWi 2 SsBs 49/22 - zitiert nach juris, das auf das Begehren von nicht bei der Verwaltungsbehörde vorliegenden Informationen abstellt), da sie erforderlich war, um den Falldatensatz, der dem Verteidiger des Betroffenen überlassen worden war, entschlüsseln, auswerten und auf Integrität prüfen zu können.

    Ebenso wenig muss sich die Verteidigung auf die Möglichkeit verweisen lassen, Einsicht in die Daten in den Räumlichkeiten der Verwaltungsbehörde zu nehmen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2023, 1 ORbs 34 Ss 468/23; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 20. Oktober 2023, 1 ORbs 25/23; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. November 2025, 2 ORbs 120/25 - alle zitiert nach juris).

    Dies ist nicht mit dem Fehlen einer nachträglichen Richtigkeitskontrolle des Messergebnisses eines standardisierten Messergebnisses gleichzusetzen, sondern es ist das Überprüfungsinteresse vielmehr dadurch gewahrt, dass bei begründeten Zweifeln an der Konformität des in Rede stehenden Gerätes mit den zulassungstechnischen Vorgaben der PTB oder bei Vermutung eines Gerätedefekts die Möglichkeit einer Befundprüfung durch die zuständige Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle besteht, mit der festgestellt werden kann, ob ein geeichtes bzw. eichfähiges Messgerät die Verkehrsfehler-grenzen einhält (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 6. April 2020, 1 SsRs 10/20; Beschluss vom 20. Oktober 2023, 1 ORbs 25/23 - zitiert nach juris).

  • OLG Karlsruhe, 22.08.2023 - 1 Orbs 34 Ss 468/23

    Einsicht, Messunterlagen, Umfang, Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2026 - 1 ORbs 43/26
    Nicht hinreichend in Bedacht genommen hat das Amtsgericht indes, dass das Zugangsrecht zu bei der Behörde vorhandenen Informationen, die in dem verfahrensgegenständlichen Messverfahren angefallen sind, grundsätzlich auch deren unverschlüsselte Einsicht und die Möglichkeit umfasst, die Integrität der Messdaten zu prüfen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2023, 1 ORbs 34 Ss 468/23; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, 1 ORbs 25/23; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. März 2024, 1 Ss (OWi) 7/24; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. November 2025, 2 ORbs 120/25 - alle zitiert nach juris).

    (2) Danach war vorliegend auch die Token-Datei einschließlich zugehörigem Passwort an den Verteidiger des Betroffenen herauszugeben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2023, 1 ORbs 34 Ss 468/23; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, 1 ORbs 25/23; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. März 2024, 1 Ss (OWi) 7/24; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. November 2025, 2 ORbs 120/25 - alle zitiert nach juris; a. A. OLG Düsseldorf Beschluss vom 1. Juli 2025, 4 ORbs 50/25, BeckRS 2025, 29879; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. März 2025, 2 ORbs 233/24 - zitiert nach juris, die beide auf die Zumutbarkeit der Einsichtnahme bei der Verwaltungsbehörde abstellen; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 1. März 2023, 1 OWi 2 SsBs 49/22 - zitiert nach juris, das auf das Begehren von nicht bei der Verwaltungsbehörde vorliegenden Informationen abstellt), da sie erforderlich war, um den Falldatensatz, der dem Verteidiger des Betroffenen überlassen worden war, entschlüsseln, auswerten und auf Integrität prüfen zu können.

    Es geht dann nicht darum, dem Betroffenen und seinem Verteidiger Beweismittel und Daten, die der Verwaltungsbehörde nicht vorliegen, erst zu beschaffen (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 21. Juni 2023, 2 BvR 1082/21; Beschluss vom 20. Juni 2023, 2 BvR 1167/20; Beschluss vom 21. Juni 202, 2 BvR 1082/21; Beschluss vom 21. Juni 2023, 2 BvR 1090/21; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2023, 1 ORbs 34 Ss 468/23; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. März 2024, 1 Ss (OWi) 7/24 - alle zitiert nach juris), sondern ihnen dieselbe Möglichkeit zur Auslesung und Prüfung der Falldatei zu geben, die der Verwaltungsbehörde aufgrund der dort vorliegenden Token-Datei eröffnet ist.

    Ebenso wenig muss sich die Verteidigung auf die Möglichkeit verweisen lassen, Einsicht in die Daten in den Räumlichkeiten der Verwaltungsbehörde zu nehmen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2023, 1 ORbs 34 Ss 468/23; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 20. Oktober 2023, 1 ORbs 25/23; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. November 2025, 2 ORbs 120/25 - alle zitiert nach juris).

  • OLG Bremen, 06.04.2020 - 1 SsRs 10/20

    Zur Verwertbarkeit der Ergebnisse eines standardisierten Messverfahrens zur …

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2026 - 1 ORbs 43/26
    Der Senat hat bereits entschieden, dass die fehlende Speicherung von Rohmess-daten der Verwertung der Messergebnisse eines standardisierten Messverfahrens nicht entgegensteht (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2025, 1 ORbs 243/25; vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 6. April 2020, 1 SsRs 10/20 - zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 9. Dezember 2019, 202 ObOWi 1955/19, BeckRS 2019, 31165; KG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 2014, 3 Ws (B) 249/14 - 122 Ss 73/14; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2020, (1Z) 54 Ss-OWi 13/20 (13/20); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Januar 2019, 2 RBs 1/19; Beschluss vom 10. März 2020, 2 RBs 30/20; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Januar 2020, 1 RBs 255/19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Januar 2020, 3 Rb 33 Ss 763/19; OLG Köln, Beschluss vom 27. September 2019, 1 RBs 339/19; OLG Oldenburg, Beschluss vom 9. September 2019, 2 Ss (OWi) 233/19; OLG Schleswig, Beschluss vom 20. Dezember 2019, II OLG 65/19; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. September 2019, 1 Rb 28 Ss 300/19; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 1. Dezember 2021, 1 OWi 2 SsBs 100/21 - alle zitiert nach juris).

    Aus diesem Grunde ist auch der namentlich durch den Verfassungsgerichtshof des Saarlandes und das OLG Saarbrücken vertretenen Auffassung zur Unzulässigkeit der Verwertung der Messergebnisse eines standardisierten Messverfahrens bei fehlender Speicherung dieser Daten (siehe VerfGH Saarland, Urteil vom 5. Juli 2019, Lv 7/17; OLG Saarbrücken, Vorlagebeschluss vom 10. April 2025, 1 Ss (OWi) 112/24 - beide zitiert nach juris) nicht zu folgen; diese Auffassung ist nicht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Grundsätzen der Anwendung von standardisierten Messverfahren vereinbar (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 6. April 2020, 1 SsRs 10/20 - zitiert nach juris).

    Dies ist nicht mit dem Fehlen einer nachträglichen Richtigkeitskontrolle des Messergebnisses eines standardisierten Messergebnisses gleichzusetzen, sondern es ist das Überprüfungsinteresse vielmehr dadurch gewahrt, dass bei begründeten Zweifeln an der Konformität des in Rede stehenden Gerätes mit den zulassungstechnischen Vorgaben der PTB oder bei Vermutung eines Gerätedefekts die Möglichkeit einer Befundprüfung durch die zuständige Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle besteht, mit der festgestellt werden kann, ob ein geeichtes bzw. eichfähiges Messgerät die Verkehrsfehler-grenzen einhält (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 6. April 2020, 1 SsRs 10/20; Beschluss vom 20. Oktober 2023, 1 ORbs 25/23 - zitiert nach juris).

  • OLG Brandenburg, 17.11.2025 - 2 ORbs 120/25

    Verletzung des Rechtes auf ein faires Verfahren wegen Verweigerung der Public Key …

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2026 - 1 ORbs 43/26
    Nicht hinreichend in Bedacht genommen hat das Amtsgericht indes, dass das Zugangsrecht zu bei der Behörde vorhandenen Informationen, die in dem verfahrensgegenständlichen Messverfahren angefallen sind, grundsätzlich auch deren unverschlüsselte Einsicht und die Möglichkeit umfasst, die Integrität der Messdaten zu prüfen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2023, 1 ORbs 34 Ss 468/23; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, 1 ORbs 25/23; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. März 2024, 1 Ss (OWi) 7/24; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. November 2025, 2 ORbs 120/25 - alle zitiert nach juris).

    (2) Danach war vorliegend auch die Token-Datei einschließlich zugehörigem Passwort an den Verteidiger des Betroffenen herauszugeben (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2023, 1 ORbs 34 Ss 468/23; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, 1 ORbs 25/23; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14. März 2024, 1 Ss (OWi) 7/24; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. November 2025, 2 ORbs 120/25 - alle zitiert nach juris; a. A. OLG Düsseldorf Beschluss vom 1. Juli 2025, 4 ORbs 50/25, BeckRS 2025, 29879; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. März 2025, 2 ORbs 233/24 - zitiert nach juris, die beide auf die Zumutbarkeit der Einsichtnahme bei der Verwaltungsbehörde abstellen; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 1. März 2023, 1 OWi 2 SsBs 49/22 - zitiert nach juris, das auf das Begehren von nicht bei der Verwaltungsbehörde vorliegenden Informationen abstellt), da sie erforderlich war, um den Falldatensatz, der dem Verteidiger des Betroffenen überlassen worden war, entschlüsseln, auswerten und auf Integrität prüfen zu können.

    Ebenso wenig muss sich die Verteidigung auf die Möglichkeit verweisen lassen, Einsicht in die Daten in den Räumlichkeiten der Verwaltungsbehörde zu nehmen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. August 2023, 1 ORbs 34 Ss 468/23; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 20. Oktober 2023, 1 ORbs 25/23; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. November 2025, 2 ORbs 120/25 - alle zitiert nach juris).

  • BayObLG, 09.12.2019 - 202 ObOWi 1955/19

    Kein Verstoß gegen faires Verfahren und kein Verwertungsverbot bei …

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2026 - 1 ORbs 43/26
    Der Senat hat bereits entschieden, dass die fehlende Speicherung von Rohmess-daten der Verwertung der Messergebnisse eines standardisierten Messverfahrens nicht entgegensteht (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2025, 1 ORbs 243/25; vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 6. April 2020, 1 SsRs 10/20 - zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 9. Dezember 2019, 202 ObOWi 1955/19, BeckRS 2019, 31165; KG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 2014, 3 Ws (B) 249/14 - 122 Ss 73/14; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2020, (1Z) 54 Ss-OWi 13/20 (13/20); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Januar 2019, 2 RBs 1/19; Beschluss vom 10. März 2020, 2 RBs 30/20; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Januar 2020, 1 RBs 255/19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Januar 2020, 3 Rb 33 Ss 763/19; OLG Köln, Beschluss vom 27. September 2019, 1 RBs 339/19; OLG Oldenburg, Beschluss vom 9. September 2019, 2 Ss (OWi) 233/19; OLG Schleswig, Beschluss vom 20. Dezember 2019, II OLG 65/19; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. September 2019, 1 Rb 28 Ss 300/19; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 1. Dezember 2021, 1 OWi 2 SsBs 100/21 - alle zitiert nach juris).

    Diese Grundsätze würden nicht beachtet, wenn auch ohne das Vorliegen solcher konkreten Anhaltspunkte für Messfehler allein wegen der fehlenden Speicherung von Rohmessdaten die Messergebnisse des betreffenden Geräts als unverwertbar angesehen würden (siehe BayObLG, Beschluss vom 9. Dezember 2019, 202 ObOWi 1955/19, BeckRS 2019, 31165; OLG Schleswig, Beschluss vom 20. Dezember 2019, II OLG 65/19 - zitiert nach juris).

  • OLG Schleswig, 20.12.2019 - II OLG 65/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Tatrichterlicher …

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2026 - 1 ORbs 43/26
    Der Senat hat bereits entschieden, dass die fehlende Speicherung von Rohmess-daten der Verwertung der Messergebnisse eines standardisierten Messverfahrens nicht entgegensteht (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2025, 1 ORbs 243/25; vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 6. April 2020, 1 SsRs 10/20 - zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 9. Dezember 2019, 202 ObOWi 1955/19, BeckRS 2019, 31165; KG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 2014, 3 Ws (B) 249/14 - 122 Ss 73/14; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2020, (1Z) 54 Ss-OWi 13/20 (13/20); OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Januar 2019, 2 RBs 1/19; Beschluss vom 10. März 2020, 2 RBs 30/20; OLG Hamm, Beschluss vom 13. Januar 2020, 1 RBs 255/19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 8. Januar 2020, 3 Rb 33 Ss 763/19; OLG Köln, Beschluss vom 27. September 2019, 1 RBs 339/19; OLG Oldenburg, Beschluss vom 9. September 2019, 2 Ss (OWi) 233/19; OLG Schleswig, Beschluss vom 20. Dezember 2019, II OLG 65/19; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. September 2019, 1 Rb 28 Ss 300/19; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 1. Dezember 2021, 1 OWi 2 SsBs 100/21 - alle zitiert nach juris).

    Diese Grundsätze würden nicht beachtet, wenn auch ohne das Vorliegen solcher konkreten Anhaltspunkte für Messfehler allein wegen der fehlenden Speicherung von Rohmessdaten die Messergebnisse des betreffenden Geräts als unverwertbar angesehen würden (siehe BayObLG, Beschluss vom 9. Dezember 2019, 202 ObOWi 1955/19, BeckRS 2019, 31165; OLG Schleswig, Beschluss vom 20. Dezember 2019, II OLG 65/19 - zitiert nach juris).

  • BVerfG, 21.06.2023 - 2 BvR 1082/21

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Ahndung einer …

  • VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17

    Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar 350S aufzuheben

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei …

  • OLG Frankfurt, 26.08.2016 - 2 Ss OWi 589/16

    "Lebensakte" eines Messgeräts

  • OLG Oldenburg, 09.09.2019 - 2 Ss OWi 233/19

    Messung mit ES 8.0 als standardisiertes Messverfahren; Verwertung von Messungen …

  • OLG Saarbrücken, 10.04.2025 - 1 Ss OWi 112/24

    Straßenverkehrs-OWi: BGH-Vorlage zu Beweisverwertungsverbot wegen fehlender …

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

  • OLG Oldenburg, 06.05.2015 - 2 Ss OWi 65/15

    PoliscanSpeed, Messdatei, Herausgabe, Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • OLG Düsseldorf, 14.07.2014 - 1 RBs 50/14

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed von Vitronic

  • OLG Karlsruhe, 08.01.2020 - 3 Rb 33 Ss 763/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Verwertung eines im …

  • OLG Köln, 27.09.2019 - 1 RBs 339/19

    Rohmessdaten, VerfGH Saarland, Geschwindigkeitsmessung

  • OLG Zweibrücken, 01.12.2021 - 1 OWi 2 SsBs 100/21

    Bußgeldsache wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Beeinträchtigung der Verteidigung …

  • BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91

    Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer

  • OLG Stuttgart, 19.09.2019 - 1 Rb 28 Ss 300/19

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Geschwindigkeitsmessung; Beweisverwertungsverbot

  • OLG Düsseldorf, 10.03.2020 - 2 RBs 30/20

    Messung Traffistar S 350 ohne Herausgabe der Rohmessdaten rechtmäßig

  • BVerfG, 21.06.2023 - 2 BvR 1090/21

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Ahndung einer …

  • OLG Hamm, 13.01.2020 - 1 RBs 255/19

    Geschwindigkeitsmessung aus Enforcement Trailer

  • OLG Frankfurt, 04.03.2025 - 2 ORbs 233/24

    Grundsätze der Überprüfbarkeit von Geschwindigkeitsvorwürfen

  • OLG Zweibrücken, 01.03.2023 - 1 OWi 2 SsBs 49/22

    Bußgeldverfahren: Anspruch auf Einsicht in die gesamte Messreihe sowie auf Erhalt …

  • OLG Düsseldorf, 10.01.2019 - 2 RBs 1/19

    Keine Rekonstruktion gespeicherter Daten bei standardisiertem Messverfahren

  • KG, 15.05.2014 - 3 Ws (B) 249/14

    Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed - Feststellungen bei Freispruch

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2025 - 4 ORBs 50/25
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