Rechtsprechung
| LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2026 - L 3 AS 224/26 B ER, L 3 AS 57/26 B PKH |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 2 SGB 2, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2 vom 16.12.2022, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2 vom 16.04.2026, § 22 Abs 1 S 6 SGB 2 vom 16.04.2026
Bürgergeld - Unterkunft und Heizung - Karenzzeit - Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen als Unterkunftsbedarf - Änderung der Karenzzeitregelung zum 1.7.2026 - Höchstgrenze - Deckelung auf das 1,5-fache der abstrakt angemessenen Aufwendungen - unabweisbar ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kosten der Unterkunft; Karenzzeit; Deckelung auf das 1,5-fache des Angemessenen; unabweisbare Kosten
- rechtsportal.de
Kosten der Unterkunft; Karenzzeit; Deckelung auf das 1,5-fache des Angemessenen; unabweisbare Kosten
Kurzfassungen/Presse
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Zur Unabweisbarkeit und zum Vertrauensschutz bei Überschreitung der Unterkunftskosten während der Karenzzeit nach § 22 Abs. 1 SGB II vor dem 01.07.2026
Verfahrensgang
- SG Lübeck, 15.07.2026 - S 35 AS 230/26
- LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2026 - L 3 AS 224/26 B ER, L 3 AS 57/26 B PKH
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- LG Frankfurt/Main, 02.10.1990 - 11 S 208/90
Wechsel von Mietgliedern einer Wohngemeinschaft
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2026 - L 3 AS 224/26
Der Senat geht davon aus, dass der Vermieter bei Räumung der Wohnung auch eine nur von dem Antragsteller verfasste schriftliche Kündigung akzeptieren würde und der Antragsteller im unwahrscheinlichen Streitfall seine Entlassung aus dem Mietvertrag auch durchsetzen könnte (vgl. dazu bereits grundlegend für Wohngemeinschaften, Landgericht Frankfurt, Urteil vom 2. Oktober 1990 - 2/11 S 208/90 -).
- LSG Baden-Württemberg, 26.08.2026 - L 9 AS 2644/26 In der bis zu 6-monatigen Übergangsfrist nach Ablauf der Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II n.F.) ist keine Ausnahme von der Begrenzung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft auf das 1, 5-fache der angemessenen Kosten vorgesehen, auch nicht bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist des Mietverhältnisses über die unangemessen teure Wohnung (Abgrenzung von Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.08.2026 - L 3 AS 224/26 B ER u.a. -, juris).
In einem solchen Fall, bei einer Kürzung der KdU auf das 1, 5-fache während der noch laufenden Karenzzeit, hat das LSG Schleswig-Holstein diese Ausnahme aus Vertrauensschutzgründen angewandt und ausgeführt, die weiterhin zu hohen tatsächlichen Kosten seien für einen Leistungsempfänger jedenfalls dann bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für seine Mietwohnung "unabweisbar" i.S.v. § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II, wenn er nicht mit der Absenkung der Kosten rechnen musste und die Höhe der Mehrkosten eine vorübergehende Aufbringung aus den Leistungen für den Regelbedarf nicht zumutbar ermöglicht (Beschluss vom 11.08.2026 - L 3 AS 224/26 B ER -, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".