Rechtsprechung
| LSG Baden-Württemberg, 26.08.2026 - L 9 AS 2644/26 ER-B |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Justiz Baden-Württemberg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- SG Heilbronn, 24.07.2026 - S 5 AS 2361/26
- LSG Baden-Württemberg, 26.08.2026 - L 9 AS 2644/26 ER-B
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2026 - L 3 AS 224/26
Bürgergeld - Unterkunft und Heizung - Karenzzeit - Berücksichtigung der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2026 - L 9 AS 2644/26
In der bis zu 6-monatigen Übergangsfrist nach Ablauf der Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II n.F.) ist keine Ausnahme von der Begrenzung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft auf das 1, 5-fache der angemessenen Kosten vorgesehen, auch nicht bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist des Mietverhältnisses über die unangemessen teure Wohnung (Abgrenzung von Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.08.2026 - L 3 AS 224/26 B ER u.a. -, juris).In einem solchen Fall, bei einer Kürzung der KdU auf das 1, 5-fache während der noch laufenden Karenzzeit, hat das LSG Schleswig-Holstein diese Ausnahme aus Vertrauensschutzgründen angewandt und ausgeführt, die weiterhin zu hohen tatsächlichen Kosten seien für einen Leistungsempfänger jedenfalls dann bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für seine Mietwohnung "unabweisbar" i.S.v. § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II, wenn er nicht mit der Absenkung der Kosten rechnen musste und die Höhe der Mehrkosten eine vorübergehende Aufbringung aus den Leistungen für den Regelbedarf nicht zumutbar ermöglicht (Beschluss vom 11.08.2026 - L 3 AS 224/26 B ER -, juris).
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2026 - L 9 AS 2644/26
Eine solche bloße Hoffnung auf den Fortbestand einer günstigen Rechtslage begründet aber grundsätzlich keinen Vertrauensschutz (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.09.1987 - 2 BvR 933/82 -, BVerfGE 76, 256-362, Rn. 172, juris). - LSG Baden-Württemberg, 24.01.2023 - L 13 AS 3802/21
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Sonderregelung aus Anlass der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2026 - L 9 AS 2644/26
In diesem Falle kann auf das 1, 1-fach der Tabellenwerte abgestellt werden (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2023 - L 13 AS 3802/21 -, Rn. 39, juris).
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2024 - L 32 AS 1179/23
Bürgergeld - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - schlüssiges …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2026 - L 9 AS 2644/26
Er ergibt sich daraus, dass nach der Rechtsprechung des Senats bei einem Rückgriff auf die Tabellenwerte nach dem WoGG auch der Zuschlag nach § 12 Abs. 7 WoGG, die sogenannte Klimakomponente, zu berücksichtigen und um einen Zuschlag von 10 % zu erhöhen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 17.09.2025 - L 9 AS 2602/25 -, n.v., S. 10 mit Verweis auf SG Stralsund, Beschluss vom 21.03.2025 - S 5 SO 7/25 ER -, juris; ebenso schon LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2024 - L 32 AS 1179/23 B ER -, Rn. 17, juris). - SG Stralsund, 21.03.2025 - S 5 SO 7/25
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2026 - L 9 AS 2644/26
Er ergibt sich daraus, dass nach der Rechtsprechung des Senats bei einem Rückgriff auf die Tabellenwerte nach dem WoGG auch der Zuschlag nach § 12 Abs. 7 WoGG, die sogenannte Klimakomponente, zu berücksichtigen und um einen Zuschlag von 10 % zu erhöhen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 17.09.2025 - L 9 AS 2602/25 -, n.v., S. 10 mit Verweis auf SG Stralsund, Beschluss vom 21.03.2025 - S 5 SO 7/25 ER -, juris; ebenso schon LSG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 17. Januar 2024 - L 32 AS 1179/23 B ER -, Rn. 17, juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2022 - L 32 AS 139/22
Verhältnis und Abgrenzung von Mietschulden zu Aufwendungen der Unterkunft
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 26.08.2026 - L 9 AS 2644/26
nicht und es kann, zumal in einem Eilverfahren, auch nicht nachträglich erstellt werden (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.02.2022 - L 32 AS 139/22 B ER WA -, Rn. 54, juris).
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