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| SG Dresden, 08.09.2026 - S 11 KR 486/26 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Dresden, 28.08.2026 - S 11 KR 486/26
- SG Dresden, 08.09.2026 - S 11 KR 486/26
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- BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07
Fachhochschullehrer
Auszug aus SG Dresden, 08.09.2026 - S 11 KR 486/26
Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ansonsten dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (BVerfGE 126, 1 ; vgl. auch BVerfGE 93, 1 ).Dies gilt gleichfalls für Anfechtungs- wie für Vornahmesachen (BVerfGE 126, 1 ).
Hierbei ist dem Gewicht der in Frage stehenden und gegebenenfalls miteinander abzuwägenden Grundrechte Rechnung zu tragen, um eine etwaige Verletzung von Grundrechten nach Möglichkeit zu verhindern (vgl. BVerfGE 126, 1 ).
- BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91
Kruzifix im Klassenzimmer
Auszug aus SG Dresden, 08.09.2026 - S 11 KR 486/26
Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn ansonsten dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (BVerfGE 126, 1 ; vgl. auch BVerfGE 93, 1 ).Hinsichtlich des fachgerichtlich begründeten Erfordernisses der Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs bedeutet dies, dass die Anforderungen an dessen Vorliegen, gemessen an der drohenden Rechtsverletzung, nicht überspannt werden dürfen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - www.bverfg.de, Rn. 11; entsprechend zum Anordnungsgrund BVerfGE 93, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16 -, www.bverfg.de, Rn. 9).
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus SG Dresden, 08.09.2026 - S 11 KR 486/26
Diese allgemeinen Anforderungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschluss vom 25.10.1999 - 2 BvR 745/88 - BVerfGE 79, 69).Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfGE 79, 69 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12 -, www.bverfg.de, Rn. 3;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13 -, www.bverfg.de, Rn. 20;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26.06.2018 - 1 BvR 733/18 -, www.bverfg.de, Rn. 4).
- BVerfG, 26.06.2018 - 1 BvR 733/18
Genügend intensive Durchdringung der Sach- und Rechtslage kann für Entscheidungen …
Auszug aus SG Dresden, 08.09.2026 - S 11 KR 486/26
Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfGE 79, 69 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12 -, www.bverfg.de, Rn. 3;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13 -, www.bverfg.de, Rn. 20; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26.06.2018 - 1 BvR 733/18 -, www.bverfg.de, Rn. 4).Ist eine der drohenden Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich - etwa weil es dafür weiterer, in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu verwirklichender tatsächlicher Aufklärungsmaßnahmen bedürfte -, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn die Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes dann auf der Grundlage einer Folgenabwägung erfolgt (…BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12 -, www.bverfg.de, Rn. 2 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26.06.2018 - 1 BvR 733/18 -, www.bverfg.de, Rn. 3 f.;… BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14.03.2019 - 1 BvR 169/19 -, Rn. 14 - 15, juris).
- BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12
Nichtannahmebeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 …
Auszug aus SG Dresden, 08.09.2026 - S 11 KR 486/26
Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12 -, www.bverfg.de, Rn. 3;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13 -, www.bverfg.de, Rn. 20;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26.06.2018 - 1 BvR 733/18 -, www.bverfg.de, Rn. 4).Ist eine der drohenden Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich - etwa weil es dafür weiterer, in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu verwirklichender tatsächlicher Aufklärungsmaßnahmen bedürfte -, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn die Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes dann auf der Grundlage einer Folgenabwägung erfolgt (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12 -, www.bverfg.de, Rn. 2 f.;… vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26.06.2018 - 1 BvR 733/18 -, www.bverfg.de, Rn. 3 f.;… BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14.03.2019 - 1 BvR 169/19 -, Rn. 14 - 15, juris).
- BSG, 16.05.2018 - B 6 KA 1/17 R
(Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum
Auszug aus SG Dresden, 08.09.2026 - S 11 KR 486/26
Rn. 59 Von einer Erledigung "auf andere Weise" ist auszugehen, wenn der Verwaltungsakt nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu entfalten oder wenn die Steuerungsfunktion, die ihm ursprünglich innewohnte, nachträglich entfallen ist (BSG, Urteil vom 16.05.2018 - B 6 KA 1/17 R -, BSGE 126, 40-47, Rn. 17 mit Bezugnahme auf das Urteil vom 13.05.2015 - B 6 KA 14/14 -, BSGE 119, 57, Rn. 38 m. w. N....). - BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige …
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Je gewichtiger die drohende Grundrechtsverletzung und je höher ihre Eintrittswahrscheinlichkeit ist, desto intensiver hat die tatsächliche und rechtliche Durchdringung der Sache bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu erfolgen (vgl. BVerfGE 79, 69 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12 -, www.bverfg.de, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13 -, www.bverfg.de, Rn. 20;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26.06.2018 - 1 BvR 733/18 -, www.bverfg.de, Rn. 4). - BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02
Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …
Auszug aus SG Dresden, 08.09.2026 - S 11 KR 486/26
Hinsichtlich des fachgerichtlich begründeten Erfordernisses der Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs bedeutet dies, dass die Anforderungen an dessen Vorliegen, gemessen an der drohenden Rechtsverletzung, nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - www.bverfg.de, Rn. 11; entsprechend zum Anordnungsgrund BVerfGE 93, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16 -, www.bverfg.de, Rn. 9). - BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78
Zwangsversteigerung III
Auszug aus SG Dresden, 08.09.2026 - S 11 KR 486/26
Rn. 42 Hieraus ergeben sich Anforderungen an die Auslegung und Anwendung der jeweiligen Gesetzesbestimmungen über den Eilrechtsschutz (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ). - BVerfG, 14.03.2019 - 1 BvR 169/19
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 …
Auszug aus SG Dresden, 08.09.2026 - S 11 KR 486/26
Ist eine der drohenden Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich - etwa weil es dafür weiterer, in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu verwirklichender tatsächlicher Aufklärungsmaßnahmen bedürfte -, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, wenn die Entscheidung über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes dann auf der Grundlage einer Folgenabwägung erfolgt (…BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12 -, www.bverfg.de, Rn. 2 f.;… vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26.06.2018 - 1 BvR 733/18 -, www.bverfg.de, Rn. 3 f.; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 14.03.2019 - 1 BvR 169/19 -, Rn. 14 - 15, juris). - BSG, 07.03.2018 - B 5 RE 3/17 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Revision - Fortgeltung eines …
- BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvR 469/20
Kategorische Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Entlassung aus …
- BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 12.09.2016 - 1 BvR 1630/16
Stattgebender Kammerbeschluss: Versagung sozialgerichtlichen Eilrechtsschutzes …
- BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 14/14 R
Krankenversicherung - Streichung eines Medizinproduktes aus der …
- BSG, 06.05.2021 - B 5 RE 4/20 R
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei …
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.2007 - 7 A 11318/06
Ausweisung eines Unionsbürgers vor dem 1. Januar 2005
- BVerwG, 18.08.1981 - 6 C 16.79
Umzugskostenzusage - Nachträgliche Rechtsänderung - Unwirksamkeit - …
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