Rechtsprechung
| VG München, 30.07.2026 - M 22 K 25.3366 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
WoGG § 21 Nr. 3; WoGVwV Nr. 21.37 Abs. 5 Nr. 5
Coronavirus, SARS-CoV-2, Erhebliches Vermögen, der Altersvorsorge dienendes Vermögen, Erwerbsobliegenheit, Verwertbarkeit von Vermögen, Altersvorsorgevermögen, Individuelle Zumutbarkeit, Vermögensfreibetrag, Darlegungslast
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- OVG Sachsen, 16.03.2023 - 3 A 206/21
Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Prognoseentscheidung bei der Wohngeldbewilligung; …
Auszug aus VG München, 30.07.2026 - M 22 K 25.3366
Darüber hinaus muss durch die Verwertung ein Betrag erlangt werden können, der die anfallenden Wohnkosten (mit) abdeckt (SächsOVG, U.v. 16.3.2023 - 3 A 206/21 - juris Rn. 65).Bei der Möglichkeit eines vorzeitigen Kapitalzugriffs kann nicht das öffentliche Sicherungssystem in Anspruch genommen werden (vgl. SächsOVG, U.v. 16.3.2023 - 3 A 206/21 - juris Rn. 79).
Daher ist grundsätzlich nur Vermögen, welches durch entsprechende rechtsverbindliche Widmung tatsächlich für die Altersvorsorge bestimmt ist, unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten geeignet, den Unbiligkeitsvorwurf entfallen zu lassen (SächsOVG, U.v. 16.3.2023 - 3 A 206/21 - juris Rn. 79;… OVG Berlin-Bbg, U.v. 28.3.2012 - OVG 6 B/4/11 - juris Rn. 28).
Die wohngeldrechtliche Außerachtlassung von Vermögen als Altersvorsorge setzt damit eine entsprechende objektive Zweckbestimmung des Vermögens voraus (vgl. SächsOVG, U.v. 16.3.2023 - 3 A 206/21 - juris Rn. 79;… VG Berlin, U.v. 24.1.2023 - 21 K 64/22 - juris Rn. 22).
Selbst wenn der Beklagte aber ihm obliegende Hinweis- oder Beratungspflichten verletzt haben sollte, kommt auch im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs eine Ersetzung von tatsächlichen Umständen, denen gestaltende Entscheidungen des Klägers zu Grunde liegen, nicht in Betracht (vgl. SächsOVG, U.v. 16.3.2023 - 3 A 206/21 - juris Rn. 79).
- BVerwG, 18.04.2013 - 5 C 21.12
Wohngeld; Vermögen; erhebliches Vermögen; missbräuchlich; Inanspruchnahme; …
Auszug aus VG München, 30.07.2026 - M 22 K 25.3366
Auf die Generalklausel der missbräuchlichen Inanspruchnahme ist jedoch erst zurückzugreifen, wenn die Voraussetzungen des Regelbeispiels des erheblichen Vermögens nicht erfüllt sind (BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 5 C 21/12 - juris Rn. 10).Rn. 14 Von einem im maßgeblichen Antragszeitpunkt (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 5 C 21/12 - juris Rn. 13) erheblichen Vermögen im Sinne des § 21 Nr. 3 WoGG ist auszugehen, soweit dessen Einsatz seinem Inhaber zur Deckung des Wohnbedarfs nach den individuellen Umständen des Einzelfalles im Zeitpunkt der Antragstellung unter Berücksichtigung des Ziels der Wohngeldgewährung, durch die Subventionierung der Wohnkosten angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern, zuzumuten ist.
Rn. 16 Soweit sich das Landratsamt an Teil A Nr. 21.37 Abs. 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes vom 28. Juni 2017 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift - WoGVwV) orientiert hat, wonach ein erhebliches Vermögen im Sinne des § 21 Nr. 3 WoGG in der Regel vorliege, wenn die Summe die darin benannten Wertgrenzen (60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied) übersteige, ist hiergegen nichts einzuwenden, da es sich hierbei um einen Orientierungswert ohne starre Bindungswirkung handelt (BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 5 C 21/12 - juris Rn. 14 m.w.N.;… VG München, U.v. 18.9.2025 - M 22 K 24.4753 - juris Rn. 20).
Ebenso wenig ist es ausgeschlossen, dass ein den Freibetrag unterschreitendes Vermögen im Einzelfall wohngeldrechtlich beachtlich sein kann (BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 5 C 21/12 - juris Rn. 14 m.w.N.;… VG München, U.v. 18.9.2025 - M 22 K 24.4753 - juris Rn. 15).
- VG München, 18.09.2025 - M 22 K 24.4753
Wohngeld, Missbräuchliche Inanspruchnahme, Erhebliches Vermögen, Schonvermögen, …
Auszug aus VG München, 30.07.2026 - M 22 K 25.3366
Rn. 16 Soweit sich das Landratsamt an Teil A Nr. 21.37 Abs. 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes vom 28. Juni 2017 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift - WoGVwV) orientiert hat, wonach ein erhebliches Vermögen im Sinne des § 21 Nr. 3 WoGG in der Regel vorliege, wenn die Summe die darin benannten Wertgrenzen (60.000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied) übersteige, ist hiergegen nichts einzuwenden, da es sich hierbei um einen Orientierungswert ohne starre Bindungswirkung handelt (…BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 5 C 21/12 - juris Rn. 14 m.w.N.; VG München, U.v. 18.9.2025 - M 22 K 24.4753 - juris Rn. 20).Ebenso wenig ist es ausgeschlossen, dass ein den Freibetrag unterschreitendes Vermögen im Einzelfall wohngeldrechtlich beachtlich sein kann (…BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 5 C 21/12 - juris Rn. 14 m.w.N.; VG München, U.v. 18.9.2025 - M 22 K 24.4753 - juris Rn. 15).
Das Gericht schließt sich insoweit weiterhin (vgl. VG München, U.v. 18.9.2025 - M 22 K 24.4753 - juris Rn. 29) nicht - wie vom Kläger begehrt - der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (U.v. 23.11.2022 - 7 K 304/21 - juris) an, welches die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin versteht, die weitergeltenden Wertungen aus § 6 VStG a.F. erforderten die Berücksichtigung eines Zuschlags von 50.000 DM umgerechnet in Euro bei Alter oder Schwerbehinderung.
Insoweit verweist das Gericht auf seine Ausführungen in den Entscheidungsgründen des öffentlich zugänglichen Urteils vom 18. September 2025 (M 22 K 24.4753, abrufbar unter Bayern Recht, dort Rn. 19 ff.) Zwar ist zuzugeben, dass Ältere keine (so leichten) Möglichkeiten mehr haben, Vermögen (wieder) aufzubauen.
- VG Berlin, 24.01.2023 - 21 K 64.22
Anspruch auf Wohngeld: Ermittlung eines Orientierungswertes bei der Bestimmung …
Auszug aus VG München, 30.07.2026 - M 22 K 25.3366
Die wohngeldrechtliche Außerachtlassung von Vermögen als Altersvorsorge setzt damit eine entsprechende objektive Zweckbestimmung des Vermögens voraus (…vgl. SächsOVG, U.v. 16.3.2023 - 3 A 206/21 - juris Rn. 79; VG Berlin, U.v. 24.1.2023 - 21 K 64/22 - juris Rn. 22). - OVG Niedersachsen, 06.12.2022 - 10 LB 112/21
Buchung; Buchungskonto; Einlage; Entnahme; Jahresabschluss; Konto, privates; …
Auszug aus VG München, 30.07.2026 - M 22 K 25.3366
Im Übrigen steht der Verwertbarkeit auch nicht entgegen, dass es sich hierbei wohl auch um Wertpapieranlagen handelt (NdsOVG, U.v. 6.12.2022 - 10 LB 112/21 - juris Rn. 33). - VGH Bayern, 04.10.2005 - 9 ZB 05.1654
Auszug aus VG München, 30.07.2026 - M 22 K 25.3366
Wer über beträchtliches Vermögen verfügt, dessen Einsatz zur Deckung des jeweiligen Bedarfs zuzumuten ist, soll mangels Bedürftigkeit nicht die Unterstützung der Allgemeinheit in Anspruch nehmen (vgl. BayVGH, B.v. 4.10.2005 - 9 ZB 05.1654 - juris Rn. 13).
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