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| OLG München, 13.01.2026 - 18 U 2826/25 Pre e |
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Persönlichkeitsrecht, Pressefreiheit, Verdachtsberichterstattung, Abwägung der Interessen, Tatsachenbehauptung, Meinungsäußerung, Unterlassungsanspruch
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Verfahrensgang
- LG München I, 08.08.2025 - 26 O 9303/25
- OLG München, 13.01.2026 - 18 U 2826/25 Pre
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (21)
- OLG München, 13.01.2026 - 18 U 2825/25
Persönlichkeitsrecht, Meinungsäußerung, Tatsachenbehauptung, …
Auszug aus OLG München, 13.01.2026 - 18 U 2826/25
Rn. 11 Die Argumentation der Berufung, der Verfügungskläger zu 1) habe sich "nie selbst öffentlich zu den vergangenen Straftaten oder Verurteilungen eingelassen", greift zu kurz; denn an der Person des Verfügungsklägers zu 1) und seinen Tätigkeiten als Vorstand des Verfügungsklägers zu 2) und im Zusammenhang mit den vom Aussterben bedrohten Spix-Aras besteht - was sich auch in der umfangreichen Presseberichterstattung widerspiegelt (siehe z.B. Anlagenkonvolut ASt1, Anlagen AG 2 und 3 im Verfahren 18 U 2825/25), ein besonderes öffentliches Informationsinteresse.Dieses wird noch dadurch gesteigert, dass sich die Verfügungskläger für ihr Projekt und um Spenden werbend an die Öffentlichkeit wenden (vgl. Anlagen AG 1 und 4 im Verfahren 18 U 2825/25).
So hat der Verfügungskläger zu 1) sich unbestritten und ausweislich eines Artikels aus dem Sommer 2020, der auch im Sommer 2025 noch im Internet abrufbar war (vgl. Anlage AG 19 im Verfahren 18 U 2825/25), im April 2019 sehr wohl zu seiner kriminellen Vergangenheit und Haft geäußert und auf betreffenden Vorhalt angemerkt: "I have no problems with my past, It's part of life".
Vielmehr ist zwischen den Parteien unstreitig, dass der Verfügungskläger zu 2) eine Vielzahl an Papageien züchtet, die für hohe Summen gehandelt werden, und zumindest in dem von der Verfügungsbeklagten zu 1) in dem Artikel näher beschriebenen Fall vier Spix-Aras für … EUR an … in Belgien verkauft hat (vgl. auch Anlage AG 20 im Verfahren 18 U 2825/25).
Der Verfügungskläger zu 1) führt selbst aus, dass er 2005 und damit zu einer Zeit, zu der der Verfügungskläger zu 2) noch nicht existierte, den beschriebenen Darlehensvertrag abgeschlossen habe (vgl. Anlage AG 18 im Verfahren 18 U 2825/25).
Rn. 44 Anders als vom Landgericht angenommen sind die Behauptungen nicht unstreitig geblieben, sondern wurden klägerseits konkret in Abrede gestellt (vgl. Schriftsatz vom 24.07.2025 im Verfahren 18 U 2825/25, S. 14 f. [= Bl. 105 f. LG-Akte]).
Die Wertung ist auch nicht "aus der Luft gegriffen", sondern kann sich auf eine Tatsachengrundlage stützen, da unstreitig zumindest vier Spix-Aras für … EUR an … in Belgien verkauft wurden (vgl. auch Anlage AG 20 im Verfahren 18 U 2825/25).
Der Zweck des Darlehens (Anlage AG 18 im Verfahren 18 U 2825/25) habe darin bestanden, zwei Spix-Aras, die legal in der Schweiz gehalten wurden, zu erwerben, um diese in das Zuchtprogramm des IBAMA Brasilien zu integrieren.
Der (als Anlage AG 18 im Verfahren 18 U 2825/25) vorgelegte Darlehensvertrag mag ungewöhnlich erscheinen.
Rn. 76 Von der in Anlage AG 14 (im Verfahren 18 U 2825/25) zitierten Quelle ist lediglich bekannt, dass sie "in den 2000er Jahren und in den 2010er Jahren nachweislich in einer Geschäftsbeziehung" zum Verfügungskläger zu 1) in dessen Funktion als Vorstand des Verfügungsklägers zu 2) und zum Verfügungskläger zu 2) gestanden habe.
Rn. 77 Die eidesstattlich versicherten Schilderungen einer weiteren anonymen Quelle (Anlage AG 16 im Verfahren 18 U 2825/25) bringt auch keine belastbareren Erkenntnisse.
Hinzu kommt, dass die Verfügungsbeklagte zu 1) zutreffend darauf verweist, dass sie in den streitgegenständlichen Podcasts gleichwohl - sogar mehrfach - angemerkt hat, dass es sich beim Verfügungskläger zu 2) um einen gemeinnützigen Verein handelt (vgl. Transkript Podcast Folge 1 [Anlage ASt 7 im Verfahren 18 U 2825/25] ab Minute 16:55 und Transkript Podcast Folge 5 [Anlage ASt9, Seite 7]).
- BVerfG, 09.11.2022 - 1 BvR 523/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer Zeitungsherausgeberin gegen die …
Auszug aus OLG München, 13.01.2026 - 18 U 2826/25
Indem sie angibt, selbst den Beleg für die bislang nicht belegbaren Vorwürfe liefern zu können, macht die Verfügungsbeklagte zu 1) damit die angegriffene Äußerung zu ihrer eigenen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.11.2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510, 513, Rn. 18 m.w.N.).Vielmehr macht sich die Verfügungsbeklagte zu 1) die angegriffenen Mutmaßungen ihrer Informanten auch zu eigen; denn die Äußerung wird in den eigenen im Podcast entwickelten Gedankengang der Verfügungsbeklagten so eingefügt, dass dadurch die eigene Aussage unterstrichen werden soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.11.2022 - 1 BvR 523/21, NJW 2023, 510, 513, Rn. 18 m.w.N.).
- BVerfG, 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14
Zulässigkeit einer Berichterstattung über lange zurückliegende Fehltritte …
Auszug aus OLG München, 13.01.2026 - 18 U 2826/25
Ein Abflauen des Berichterstattungsinteresses in der Zeit lässt sich jedoch nicht aus dem zeitlichen Abstand des zu berichtenden Ereignisses als solchem ableiten, sondern ist bei einer neuerlichen Berichterstattung anhand des Anlasses der jeweiligen Berichterstattung zu bemessen, der neu entstehen und aktualisiert werden kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14, juris Rn. 19).Rn. 90 aa) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht vermittelt kein Recht, in der Öffentlichkeit so dargestellt zu werden, wie es dem eigenen Selbstbild und der beabsichtigten öffentlichen Wirkung entspricht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14, juris Rn. 16 m.w.N.).
- LG München I, 08.08.2025 - 26 O 9303/25
Resozialisierungsinteresse, Verdachtsberichterstattung, Informationsinteresse, …
Auszug aus OLG München, 13.01.2026 - 18 U 2826/25
Auf die Berufung des Verfügungsklägers zu 1) wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 08.08.2025, Az. 26 O 9303/25, teilweise abgeändert und folgende einstweilige Verfügung erlassen:.Auf die Berufung des Verfügungsklägers zu 2) wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 08.08.2025, Az. 26 O 9303/25, teilweise abgeändert und folgende einstweilige Verfügung erlassen:.
- BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
Veröffentlichung von Briefen
Auszug aus OLG München, 13.01.2026 - 18 U 2826/25
Grundsätzlich steht dem Betroffenen die Befugnis zu, selbst zu bestimmen, ob die betreffende Äußerung in ihrem jeweils übermittelten Inhalt nur dem jeweiligen Gesprächspartner, einem eingeschränkten Personenkreis oder uneingeschränkt der Öffentlichkeit übermittelt werden soll (vgl. hierzu in Bezug auf Briefe bereits BGH, Urteil vom 25.05.1954 - I ZR 211/53, BGHZ 13, 334 - 341, juris Rn. 22). - OLG Hamburg, 04.02.2013 - 7 W 5/13
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung einer persönlichen Nachricht im …
Auszug aus OLG München, 13.01.2026 - 18 U 2826/25
Somit kann die Veröffentlichung von Screenshots oder Bildern einer privaten Kommunikation via Messengerdienste oder soziale Netzwerke das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen (…vgl. Terhaag/Schwarz: Influencer-Marketing, 1. Aufl., § 3, Rn. 16 m.w.N.;… Burkhardt/Peifer in Wenzel: Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 5, Rn. 40;… Härting in: Internetrecht, 8. Aufl., B. Persönlichkeitsrechte, Rn. 54 ff.; OLG Köln…, Urteil vom 03.02.2015 - 15 U 133/14, BeckRS 2015, 17867, Rn. 16; OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2013 - 7 W 5/13, juris Rn. 1, jeweils m.w.N.). - BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
Auszug aus OLG München, 13.01.2026 - 18 U 2826/25
So darf bei einem Bericht, der sich mit einer namentlich genannten Person besonders beschäftigt, die Kürzung des mitgeteilten Sachverhalts nicht so weit gehen, dass der Zuschauer oder Leser ein nach der negativen Seite entstelltes Bild dieser Person erhält, weil ihm nur einseitige Ausschnitte mitgeteilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2005 - VI ZR 204/04, juris Rn. 18 f. m.w.N.). - BGH, 30.09.2014 - VI ZR 490/12
Verwertung rechtswidrig beschaffter E-Mails zum Zwecke der …
Auszug aus OLG München, 13.01.2026 - 18 U 2826/25
Denn vorliegend überwiegt das öffentliche Informationsinteresse der Verfügungsbeklagten das berechtigte Interesse des Verfügungsklägers zu 1), mit dem Inhalt seiner Nachrichten nicht in der Öffentlichkeit präsentiert zu werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.04.1991 - 1 BvR 1088/88, NJW 1991, 2339 f. - Chefarztbriefe; BGH, Urteil vom 30.09.2014 - VI ZR 490/12, NJW 2015, 782 Rn. 28 ff; OLG Stuttgart…, Urteil vom 10.11.2010 - 4 U 96/10, BeckRS 2010, 28693, juris Rn. 38 ff.). - BGH, 16.11.2021 - VI ZR 1241/20
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen …
Auszug aus OLG München, 13.01.2026 - 18 U 2826/25
Rn. 96 2. Die infolge der Rechtsverletzung bestehende tatsächliche Vermutung für das Vorliegen der Wiederholungsgefahr (siehe z.B. BGH, Urteil vom 16.11.2021 - VI ZR 1241/20, NJW 2022, 940, 944, Rn. 34 m.w.N.) wurde vorliegend für die streitgegenständlichen Äußerungen, soweit sie als unzulässig eingeordnet wurden, nicht entkräftet. - BGH, 20.06.2023 - VI ZR 262/21
Anspruch auf Unterlassung unzulässiger Verdachtsberichterstattungen
Auszug aus OLG München, 13.01.2026 - 18 U 2826/25
Allerdings ist auch das Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 20.06.2023 - VI ZR 262/21, NJW 2023, 3233, Rn. 23). - OLG Stuttgart, 10.11.2010 - 4 U 96/10
Veröffentlichung von E-Mails aus Mailinglisten
- BGH, 19.12.1978 - VI ZR 137/77
Schranken der Presseberichterstattung über Vorgänge aus der Privatsphäre
- BGH, 19.11.2024 - VI ZR 87/24
Zulässigkeit identifizierender Berichterstattung über Schlagstockeinsatz eines …
- BVerfG, 12.04.1991 - 1 BvR 1088/88
Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz
- OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 133/14
Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den …
- OLG Hamburg, 05.11.2024 - 7 U 41/23
Starkoch - Zulässigkeit identifizierender Verdachtsberichterstattung über …
- BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16
Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche …
- BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07
Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS
- BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
Klinik-Geschäftsführer
- BGH, 20.12.2011 - VI ZR 261/10
Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung im Internet: Einordnung der …
- BGH, 17.12.2020 - I ZR 130/19
Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Formanforderungen an …
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