Rechtsprechung
| LAG Hamm - 3 Sa 451/16 |
Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Kurzfassungen/Presse (4)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Außerordentliche Kündigung wegen volksverhetzenden Äußerungen im Internet - Termin wegen Berufungsrücknahme aufgehoben
- lawblog.de (Kurzinformation)
1 böser Kommentar mit besoffenem Kopf kann den Job kosten
- juraforum.de (Kurzinformation)
Kündigung des Arbeitnehmers nach Facebook-Kommentar rechtmäßig
- nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Volksverhetzende Äußerungen im Internet - außerordentliche Kündigung
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 22.03.2016 - 5 Ca 2806/15
- LAG Hamm - 3 Sa 451/16 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- ArbG Herne, 22.03.2016 - 5 Ca 2806/15
Volksverhetzende Äußerungen im Internet - außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Hamm - 3 Sa 451/16
Das Arbeitsgericht Herne (Az.: 5 Ca 2806/15) hat mit Urteil vom 23.03.2016 die Klage abgewiesen, weil es die außerordentliche Kündigung für wirksam gehalten hat.
dejure.org
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