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   BGBl. 1950 S. 23   

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BGBl. 1950 S. 23 (https://dejure.org/1950,516)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1950 Nr. 6, ausgegeben am 01.02.1950, Seite 23
  • Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen
  • vom 30.01.1950

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 06.04.1989 - I ZR 103/88

    Bekanntmachung von Verkehrstarifen durch den Bundesminister für Verkehr

    Für die Annahme, daß dieser kein Amtsblatt in dem vorerörterten Sinne ist, spricht ferner, daß § 2 Abs. 2 des Gesetzesentwurfs, der sich von der endgültigen Fassung des § 2 Abs. 3 Satz 1 RVOVerkG sachlich nicht unterscheidet, als Amtsblätter nur diejenigen Blätter bezeichnet, die in dem voraufgehenden Absatz - der in der Gesetz gewordenen Fassung den Absätzen 1 und 2 des § 2 RVOVerkG entspricht - genannt sind (BT-Drucks. 1/151 S. 2).

    Mit der Möglichkeit, Verkehrstarife ohne vollen Wortlaut zu verkünden, verfolgte der Gesetzgeber - auch mit Rücksicht darauf, daß Verkehrstarife in ihrem vollen Wortlaut in der Regel nur für einen beschränkten Personenkreis von Bedeutung sind - die Absicht, das Verkündungswesen hinsichtlich solcher Tarife zu entlasten und eine praktisch untragbare Vergrößerung des Umfangs des jeweiligen Verkündungsblatts und eine damit zusammenhängende Verzögerung des Inkrafttretens der Tarife zu vermeiden (s. die amtliche Begründung zu § 2 des Gesetzesentwurfs, BT-Drucks. 1/151 S. 5).

  • BGH, 14.07.1998 - 1 StR 110/98

    Beihilfe zu einem Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz - Verstoß gegen das

    Art. 82 Abs. 1 Satz 2 GG gestattet eine solche Ausnahme aufgrund einer gesetzlichen Regelung; diese findet sich in § 1 des Gesetzes über die Veröffentlichung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950 (BGBl.I S. 23).
  • VerfGH Bayern, 13.12.1995 - 17-V-92

    Bestimmung der Rechtsnatur bundesrechtlicher Beihilfevorschriften; Versagung der

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  • BGH, 08.05.1989 - II ZR 126/88

    Verkündung von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Binnenschiffverkehrs

    Diese Art der Verkündung ist mit den Regelungen des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 30. Januar 1950 - BGBl. I 23 (RVOVerkG) vereinbar.
  • OLG Stuttgart, 03.02.1989 - 1 Ss 7/89

    Verstoß gegen die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) durch frei

    Die Voraussetzungen dafür sind in Art. 82 Abs. 1 Satz 2 GG in Verbindung mit dem Gesetz über die Verkündung von Rechtsverordnungen (GesVerkRechtsVO) vom 30. Januar 1950 (BGBl I S. 23) geregelt.
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