Gesetzgebung
   BGBl. 1950 S. 371   

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BGBl. 1950 S. 371 (https://dejure.org/1950,783)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1950 Nr. 37, ausgegeben am 29.08.1950, Seite 371
  • Verordnung über die Untersuchung der Rheinschiffe und -flöße und über die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten auf Binnenwasserstraßen
  • vom 30.04.1950

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 170/76

    Allgemeine Befestigungspflicht und Art und Weise der durchzuführenden Befestigung

    Dem steht nicht, wie die Revision meint, die Schiffahrtspolizeiliche Verordnung für die Rheinschiffahrt über die Sicherheitsanforderungen an Fahrzeuge der Schubschiffahrt vom 12. Juli 1973 (VkBl. S. 601) entgegen, die zum Unfallzeitpunkt die damals geltenden Bestimmungen der Untersuchungsordnung für Rheinschiffe und -flöße vom 30. April 1950 - BGBl. I 371 für Schubverbände ergänzt hat und bei der Neufassung der letzteren durch die Rheinschiffs-Untersuchungsordnung vom 26. März 1976 in diese eingearbeitet worden ist.
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