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   BGBl. 1950 S. 9   

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BGBl. 1950 S. 9 (https://dejure.org/1950,559)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1950 Nr. 5, ausgegeben am 31.01.1950, Seite 9
  • Gesetz betreffend das Abkommen über Wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949
  • vom 31.01.1950

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 16.01.1958 - VII ZR 433/56
    Durch das sog. Bilaterale Abkommen vom 15. Dezember 1949 - BGBl. 1950, 9 ff - über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland und die Nebenabkommen vom selben Tage zwischen der Bundesrepublik und den ehemaligen Hohen Kommissaren über ECA-Konten - BAnz Nr. 112/50 - wurden die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Marshallplan-Einfuhren auf die Bundesrepublik übertragen.

    Nachdem die Forderungen aus ECA-Lieferungen auf Grund des Bilateralen Abkommens mit den Vereinigten Staaten über wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 15. Dezember 1949 - BGBl 1950, 9 ff - und des Nebenabkommens mit dem französischen Hohen Kommissar über ECA-Konten vom selben Tage - BAnz 1950 Nr. 112 - auf die Bundesrepublik übergegangen waren und diese anstelle der Hohen Kommissare die Verpflichtung zur Abführung der Gegenwertmittel auf ein Sonderkonto übernommen und erfüllt hatte, können die mit der Errichtung des Sonderkontos verfolgten Zwecke durch eine Zahlungsweigerung des deutschen Abnehmers oder durch eine von diesem erklärte Aufrechnung nicht mehr beeinträchtigt oder gefährdet werden.

  • BGH, 02.05.1957 - VII ZR 36/56
    Nachdem die Abwicklung der Marshallplan-Einfuhren gemäss dem Bilateralen Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Dezember 1949 - BGBl 1950, 9 - und den Zusatzabkommen zwischen den Hohen Kommissaren und der Bundesrepublik vom gleichen Tage - BAnz Nr. 112/50 - auf deutsche Regierungsstellen übergegangen war, verhandelte die Beklagte mit diesen über eine Beilegung der über die Höhe der Kaufpreisschuld bestehenden unterschiedlichen Auffassung.

    Forderungen aus derartigen Lieferungen sind auf Grund des sog. Bilateralen Abkommens vom 15. Dezember 1949 - BGBl 1950, 9 - über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland und der Nebenabkommen vom gleichen Tage zwischen der Bundesrepublik und den früheren Hohen Kommissaren über E.-Konten - BAnz Nr. 112/50 - auf die Bundesrepublik übertragen worden.

  • BVerwG, 23.07.1958 - V C 328.56

    Zugehörigkeit einer Entscheidung über Gewährung oder Ablehnung eines für die

    Eine gesetzliche Grundlage könnte das Gesetz vom 31. Januar 1950 betreffend das Abkommen über Wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 15. Dezember 1949 (BGBl. 1950 S. 9) sein.
  • BGH, 26.04.1956 - II ZR 199/55

    Rechtsmittel

    Durch das sog. Bilaterale Abkommen vom 15. Dezember 1949 - BGBl. 1950, 9 ff - über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland und das Nebenabkommen vom gleichen Tage zwischen der Bundesrepublik und dem Französischen Hohen Kommissar in Deutschland über ECA-Konten wurden die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Marshallplan-Einfuhren auf die Bundesrepublik übertragen.
  • BGH, 07.05.1956 - II ZR 70/54

    Rechtsmittel

    Durch das sog. Bilaterale Abkommen vom 15. Dezember 1949 - BGBl. 1950, 9 ff - über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland und die Nebenabkommen vom gleichen Tage zwischen der Bundesrepublik und den früheren Hohen Kommissaren über ECA-(Economic Cooperation Administration)Konten wurden die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Marshallplaneinfuhren auf die Bundesrepublik übertragen.
  • BGH, 26.11.1959 - VII ZR 221/58
    Die Klägerin ist daher auf Grund des sog. Bilateralen Abkommens vom 15. Dezember 1949 - BGBl 1950, 9 - und des Zusatzabkommens zwischen der Bundesrepublik und dem Französischen Hohen Kommissar in Deutschland vom selben Tage über ECA-Konten - BAnz 1950 Nr. 112 - in Verbindung mit den Erklärungen des Bundesministers für den Marshallplan vom 20. Februar 1952 und 13. April 1955 als berechtigt anzusehen, die Klageforderung im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen.
  • BGH, 11.06.1959 - VII ZR 17/58

    Rechtsmittel

    das Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit usw. vom 31. Januar 1950 - BGBl 1950, 9 - und nach § 4 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 - BGBl I 1312 - als auch vertraglich ausgeschlossen.
  • BGH, 27.02.1958 - VII ZR 409/56
    Forderungen aus derartigen Lieferungen sind auf Grund des sog. Bilateralen Abkommens vom 15. Dezember 1949 - BGBl. 1950, 9 - über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland und der Nebenabkommen vom selben Tage zwischen der Bundesrepublik und den ehemaligen Hohen Kommissaren über ECA-Konten - BAnz 1950 Nr. 112 - auf die Bundesrepublik übergegangen.
  • BGH, 20.12.1956 - VII ZR 46/56
    Durch das sog. Bilaterale Abkommen vom 15. Dezember 1949 - BGBl. 1950, 9 ff - über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland und die Nebenabkommen vom gleichen Tage zwischen der Bundesrepublik und den früheren Hohen Kommissaren über ECA-Konten - BAnz 1950 Nr. 112 - wurden die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Marshallplan-Einfuhren auf die Bundesrepublik übertragen.
  • BGH, 26.04.1956 - II ZR 196/55

    Rechtsmittel

    Durch das sog. Bilaterale Abkommen vom 15. Dezember 1949 - BGBl. 1950, 9 ff - über wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vereinigten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland und das Nebenabkommen vom gleichen Tage zwischen der Bundesrepublik und dem früheren französischen Hohen Kommissar in Deutschland über ECA-Konten wurden die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Marshallplaneinfuhren auf die Bundesrepublik übertragen.
  • BGH, 02.10.1958 - VII ZR 120/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.04.1956 - II ZR 54/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.02.1958 - VII ZR 417/56
  • BGH, 20.12.1956 - VII ZR 48/56
  • BGH, 01.10.1959 - VII ZR 44/58

    Rechtsmittel

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